BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Freiwillig Rücksicht nehmen und Naturerlebnisse genießen

28. April 2021 | Naturschutz, Naturschutz, Schwerin

Hinweise zum Saisonstart auf den Schweriner Seen

Gemeinsame Pressemitteilung
der Steuergruppe Freiwillige Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“,
V.i.S.d.P.: Corinna Cwielag

Zum Saisonstart im Wassersport auf den Schweriner Seen erinnern engagierte Wassersportler, Angler und der Naturschutz daran, freiwillig Rücksicht auf sensible Naturräume zu nehmen. Für viele Wasservögel hat bereits die Brutsaison begonnen. Röhrichte, Inseln und kleine Buchten dienen als Brutplätze, die sowohl landseitig als auch wasserseitig sehr störungsempfindlich sind. Manche Vögel bauen Schwimmnester am äußeren Röhrichtgürtel, die nur wenig über die Wasseroberfläche ragen, leicht übersehen werden und sehr empfindlich gegen Wellenschlag sind. Andere brüten landseitig dicht hinter dem Röhricht und können Opfer stöbernder Hunde werden. Welche Bereiche möglichst gemieden oder ganz vorsichtig befahren werden sollten, haben Wassersportler, Angler und der Naturschutz im Herbst vergangenen Jahres in einer freiwilligen Vereinbarung festgehalten. Auf anschaulichen Informationstafeln verteilt um den Schweriner Innensee und Außensee können sich Wassersportler über die Verhaltensregeln informieren. Zusätzlich sind 3.500 Faltblätter gedruckt worden, die über die Wassersportvereine verteilt werden und auch beim BUND erhältlich sind.

Die Verhaltensregeln für Wassernutzer beinhalten u.a., dass fahrende Boote mindestens 30 Meter Abstand zu Röhrichten einhalten und Buchten, die weniger als 20 Meter Breite aufweisen, gemieden werden. Alle Informationsmaterialien weisen auch auf verbindliche gesetzliche Bestimmungen hin. Dazu gehört, dass im 100 Meter Bereich des Ufers maximal 9 Kilometer pro Stunde gefahren werden darf. Im Ziegelaußensee gilt die Beschränkung auf 9 Kilometer pro Stunde für die gesamte nördliche Wasserfläche.

Damit verbieten sich schnelle Fahrten mit Jetskis und Powerbooten von selbst.

Rücksichtsvolles Verhalten zahlt sich für alle aus. Mit Ruhe und etwas Glück können Wassersportler, Angler und Fußgänger am See die Natur genießen. Nur in ungestörten Bereichen zeigen sich besondere Arten wie der Gänsesäger und die Schellente, die in Bäumen brüten oder die eindrucksvolle Balz der Haubentaucher mit ihrem Spiegeltanzritual.

Für Rückfragen der Presse:

Corinna Cwielag, BUND, Sprecherin der Steuergruppe, T 0178 5654700

Eike Klemkow, ISSU, Sprecher der Steuergruppe, T. 0163 3675110

 

Mehr zur Freiwilligen Vereinbarung Schweriner Seen:

 

Die Freiwillige Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet ‚Schweriner Seen‘ “entwickelten Interessenvertreter der Bereiche des Wassersports, des Tourismus, der Angler, des Naturschutzes und Vertreter verschiedener Behörden miteinander. Die Betreuung erfolgt durch eine Steuergruppe mit folgenden Teilnehmern (in alphabetischer Reihenfolge):

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, BUND-Gruppe Schwerin (BUND),

Landeshauptstadt Schwerin

Industrie- und Handelskammer (IHK),

Interessengemeinschaft Schweriner Seen und Umland (ISSU),

Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V e.V.),

Pro Schwerin e.V.,

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM).

Entsprechend der Festlegung in der Freiwilligen Vereinbarung wird vorerst in diesem und im nächsten Jahr gemeinsam überprüft, ob die verabredeten Regeln im Wesentlichen auch eingehalten werden und wie sich die Bestände von ausgewählten Vogelarten und vom Röhricht entwickeln.

 

Die Störungsvermeidung durch Beruhigung ist ein Teil des Managementplans für das Europäische Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“, der die Freizeitnutzung der Seen betrifft.

Weitere wichtige Maßnahmen sind erforderlich und werden parallel umgesetzt. Dazu zählt unter anderem der Umgang mit Nesträubern wie den invasiven Arten Mink und Waschbär. Für den Röhrichtschutz sollen Fraßschäden durch Bisam und Nutria eingedämmt und einzelne Maßnahmen, wie Palisaden, zum Schutz vor Wellenschlag umgesetzt werden.

 

Text unter Freiwillige Vereinbarungen

http://www.stalu-mv.de/wm/Themen/Naturschutz-und-Landschaftspflege/NATURA-2000/Managementplanung/DE-2235-402-Schweriner-Seen#page

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