BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

BUND Schwerin begrüßt Förderung von Mini-Solaranlagen

10. November 2022 | Schwerin, Schwerin

Bedenken ungerechtfertigt

Der BUND Schwerin im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die Förderung von Mini-Solarlangen. Bedenken, dass die kleinen Balkonkraftwerke unsicher und die Installation nicht legal sei, kritisiert der BUND hingegen als ungerechtfertigt.

„Es gibt eine uneingeschränkt gute Nachricht für alle, die die Energiewende selber in die Hand nehmen wollen, aber kein eigenes Haus besitzen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert den Einsatz von Mini-Solaranlagen mit bis zu 500 Euro. Am 07.11.2022 wurde die Förderrichtlinie veröffentlicht. Dies begrüßt der BUND sehr. Auch die Beschränkung auf Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen bewerten wir Umweltverband als absolut richtig, denn alle Besitzer von Gebäuden sollten für eine naturverträgliche Energie-Revolution in eine möglichst große Solaranlage investieren, für die es andere Fördertöpfe gibt. Mini-Solaranlagen sollten nur als Ergänzung eingesetzt werden, wo größere Anlagen nicht möglich sind“, sagt Mareike Herrmann vom BUND Schwerin.

Beitrag zum Klimaschutz

Trotz der geringen installierten Leistung von 300 bis 600 W je Mini-Solaranlage sind sie ein weiterer Baustein zur Energiewende. Durch den so 100%-erneuerbaren Strom spart ein 2-Personen-Haushalt etwa 1 Tonne Treibhausgas-Emissionen ein. Allein schon durch die 20.000 Anlagen, die mit der neuen Förderung in Kürze in M-V ans Netz gehen könnten, wird rechnerisch der Strom eines kleinen Gaskraftwerks ersetzt. Geeignete Balkone u. ä. gibt es aber noch viel mehr: Deutschlandweit wird das Potential auf 1 bis 2 GW installierte Leistung geschätzt, so der BUND. Die dezentrale Produktion entlastet zudem die Netze. Darüberhinaus kann die Förderung bewirken, dass 20.000 Haushalte sich intensiver und bewusster mit ihrem Verbrauchsverhalten befassen und aktiv zur dezentralen Energiewende beitragen können. 20.000 Strom erzeugende Werbeplakate an Balkonen, Hauswänden, auf Terrassen, Dächern und Garagen, welche ihre Nachbarn, Freunde und Verwandten mit dem Thema in Kontakt bringen.

Bedenken ungerechtfertigt

Entgegen den Äußerungen von einzelnen Bedenkenträgern ist der Betrieb der steckerfertigen Mini-Solaranlagen sicher und legal, so der BUND Schwerin. Wie bei jedem technischen Gerät sei eine ordnungsgemäße Handhabung Pflicht. In der BUND-Gruppe haben bereits einige Mitglieder Erfahrungen mit eigenen Balkonsolaranlagen gesammelt. Dazu hat die BUND Gruppe Schwerin 6 Schritte zur Mini-Solaranlage von der Information an den Vermieter über die Anmeldung beim Netzbetreiber, inklusive Formular bis zur Installation der Anlage zusammengestellt.

Mareike Herrmann: „Es wird teilweise falsch dargestellt, dass Mieter von der Willkür der Vermieter abhängig wären. Das ist unnötig abschreckend. Eine Zustimmung durch die Vermieter ist nur bei Veränderungen am Bauwerk notwendig oder wenn im Mietvertrag untersagt ist, am Balkon etwas anzubringen. Wenn eine Außensteckdose zugänglich ist und es auch erlaubt ist Blumenkästen anzubringen, ist keine Zustimmung des Vermieters notwendig. Denn in der klassischen Version wird das Solarmodul mit einer mitgelieferten Halterung an das Balkongeländer geklemmt, ohne eine bauliche Veränderung. Jedoch empfehlen wir auch, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen: Einerseits, weil er nicht von der Balkon-Solaranlage überrascht werden soll. Andererseits, weil die effektivere Lösung wäre, wenn er eine Mieter-Solaranlage auf dem Dach installieren würde. Im Normalfall ist eine Mini-Solaranlage am eigenen Balkon durch die Vermieter zu dulden. Darauf haben Mieter einen Anspruch, so ein Gerichtsurteil aus Stuttgart.“

Auch beim Thema Versicherung werden manchmal unnötig Ängste geschürt: Natürlich ist der Aufsteller der Anlage dazu verpflichtet, sie ordnungsgemäß zu sichern - wie auch bei einem Sonnenschirm. Die normale Haftpflichtversicherung greift weiterhin. Ein Austausch des Stromzählers ist oft gar nicht mehr nötig, da die alte Technik ohnehin zurzeit durch moderne Zweirichtungszähler ausgetauscht wird. Falls doch ein Austausch nötig ist, erfolgt dies durch den Netzbetreiber ohne Mehrkosten. Bürokratische Hürden, die technisch nicht gerechtfertigt sind und die Energiewende ausbremsen – seine inzwischen überwiegend abgebaut, so der BUND. Als weitere Vereinfachungen erwartet der BUND die Abschaffung der Meldepflichten für Anlagen bis 800 Watt.

Bekenntnis der Vermieter zur Energiewende steht noch aus

Der BUND ruft die Vermieter dazu auf, ihre Dachflächen für Mieterstrom-Anlagen zu nutzen und so einen sozialen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Vermieterverbünde sollten ihr angeschlossene Vermieter aufrufen, die Bemühungen von Mietern zu unterstützen, wenn sie Sonnenenergie nutzen wollen. Es ist auch im Interesse der Vermieter unnötige Gerichtsprozesse zu vermeiden. Darum sind sie darüber aufzuklären, dass eine Mini-Solaranlage keine Gefahr darstellt, für den Vermieter ohne Nachteil angebracht werden kann und nicht ohne gute Gründe untersagt werden kann.

Mareike Herrmann vom BUND Schwerin: „Nur zu, es ist gar nicht so schwer und die Investition in Klimaschutz lohnt sich! Wer die vom BUND hier zusammengefassten 6 Schritte zur Mini-Solaranlage beachtet, braucht sich keine Sorgen machen.“

6 Schritte zur Mini-Solaranlage

Direkter link: https://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/mit-energie-aus-der-region-versorgen/

Rückfragen an: Mareike Herrmann, BUND Schwerin: Tel.: 0178 7339495

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