BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Kleiner Beitrag - große Wirkung

Energiewende selber machen mit Mini-Solaranlage!

Selbst produzierter Strom ist deutlich günstiger als Netzstrom und unterliegt auch nicht einer zukünftigen Preisentwicklung.

Strom selbst produzieren ist technisch einfach und kostengünstig möglich mit Mini-Solaranlagen, Stecker-Solaranlagen, auch Balkon-Solarkraftwerke, PV-Anlagen, Balkon-Kraftwerke etc. genannt.

Steckerfertig bedeutet, dass alle Komponenten vorhanden sind, einfach nur zusammengesteckt und an einer 220Volt Steckdose angeschlossen werden, damit Strom produziert werden kann. Steckerfertige Solarpanele sind bekannt als Gartenleuchten, Teichpumpen oder bei Wassersport und Camping, etc.. Genauso einfach ist der Aufbau einer steckerfertigen Mini-Solaranlage. Neben der einfachen Aufhängung am Balkon-Geländer ist auch eine Montage an der Fassade oder auf der Terrasse möglich.

Für Hauseigentümer ist meistens eine möglichst große Dach-PV Anlage sinnvoll.

Doch was können Mieter tun?
Auf einer Terrasse oder einem Balkon können sie eine Mini-Solaranlage nutzen.
Als Strom erzeugendes Haushaltsgerät wird der erzeugte Solarstrom direkt zum Betrieb der in der Wohnung vorhandenen Strom verbrauchenden Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher etc. verwendet. Solange die Mini-Solaranlage Sonnen-Strom erzeugt, wird diese Menge nicht aus dem öffentlichen Stromnetz entnommen und ist somit kostenlos. Selbst erzeugter Strom, der nicht sofort durch die vorhandenen Haushaltsgeräte verbraucht wird, wird automatisch ins öffentliche Netz eingespeist und meist verschenkt.

Für eine möglichst große Ersparnis an der Stromrechnung sollte daher der Stromverbrauch soweit wie möglich an die Zeiten der Stromproduktion angepasst werden: z.B. per Zeitschaltuhr Waschmaschine und Geschirrspüler bei Sonnenschein laufen lassen.
Die Nennleistung bis 800 Watt (Begrenzung des Wechselrichters) pro Stromkreis genügt i.d.R. um die Grundlast zu decken, aber nicht, um den gesamten Strombedarf eines Haushalts zu decken.
Mögliche zu erwartende Einsparungen bewegen sich je nach Modul, Wechselrichter und Ausrichtung des Moduls, von ca. 60 € bis 360 € im Jahr.  Eine individuelle Abschätzung, wieviel Strom durch die eigene Mini-Solaranlage produziert werden kann, ist mit dem Stecker-Solar-Simulator möglich. Dort kann auch geprüft werden, was ein eigener Batteriespeicher nützt.

Interessenten sollten vor der Entscheidung für eine Mini-Solaranlage prüfen, ob ihr Gebäude denkmalgeschützt ist oder in einem Denkmalbereich liegt. Dann ist sicherzustellen, dass das Denkmal nicht beschädigt wird und eine Zustimmung der Denkmalbehörde einzuholen.

Mieter können eine Mini-Solaranlage installieren – sie sollten dabei die folgenden 5 Schritte umsetzen:

5 Schritte zur Mini-Solaranlage:

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Zustimmung des Vermieters einholen

Bei gemieteten Objekten kann es je nach Mietvertrag notwendig (z.B. Verbot von bestimmten Dingen auf dem Balkon) oder ratsam sein, die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Da eine Mini-Solaranlage keine Gefahr darstellt und i.d.R. ohne bauliche Veränderung oder anderen Nachteil für den Vermieter angebracht werden kann, darf die Zustimmung nicht ohne besondere Gründe untersagen werden (Privilegierung wurde im Jahr 2024 beschlossen).
Sofern eine neue Steckdose oder eine andere bauliche Veränderung erforderlich sein sollte, ist die Genehmigung des Vermieters erforderlich. Die Zustimmung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen, damit der Mieter dies im Zweifelsfall nachweisen kann.

Textvorschlag: "Sehr geehrte ...., ich beabsichtige eine steckerfertige Mini-Solaranlage an meinem Balkon im Objekt Musterstr. 123, 19061 Schwerin zu nutzen. Da der Balkon bisher nicht mit einer Außensteckdose ausgestattet ist, bitte ich um Ihre Genehmigung, auf eigene Kosten diese durch eine Fachfirma nachrüsten zu dürfen."

Der Vermieter reagiert nicht positiv? Sofern keine baulichen Veränderungen notwendig sind, die Anlage dem Sicherheitsstandard entspricht und der Mieter sie sorgfältig befestigt, darf der Vermieter die Zustimmung nicht verweigern. Dazu finden Sie hier mehr: https://balkon.solar/news/2024/05/15/die-neue-strategie-zur-verhinderung-von-balkonsolar-auflagen/
Schildern Sie uns gerne den Fall und wir versuchen bei der Lösung zu unterstützen.

Steckdose auf dem Balkon installieren lassen

Damit die Mini-Solaranlage mit dem Stromnetz verbunden werden kann, muss eine (ganz normale Schuko-) Steckdose auf dem Balkon bzw. am geplanten Standort vorhanden sein. Wenn sie fehlt, installiert eine Elektrofirma sie für ca. 130 €. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden! Bei gemieteten Objekten ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich.

  • "Mit der Änderung der DIN VDE 0100-551-1:2016-09 entspricht der Anschluss eines steckbaren Solar-Gerätes durch den Laien in Endstromkreisen zweifelsfrei den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.). Durch die Praxiserfahrungen von über 200.000 steckbaren Solar-Geräten ist auch der Anschluss mit Schuko-Stecker mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) in Einklang zu bringen, wenn das verwendete Solar-Gerät technisch den geforderten Sicherheitsstandard geräteseits sicherstellt (z. B. durch einen entsprechenden Wechselrichter). (Hinweis von RA Dr. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz)" Balkon-Kraftwerk

Damit ist technisch und juristisch keine sogenannte Wieland-Steckdose, wie sie der VDE empfiehlt, notwendig.

Module mit Zubehör bestellen und anbringen

Der Investitionsbedarf ist gering, je nach Leistung und Halterung zwischen ca. 350,- bis 1.000,- €. Durch die aktuell in MV verfügbare Förderung für Mieter von bis zu 500,00 € amortisiert sich die Mini-Solaranlage sehr schnell.

Bei Bedenken zur statischen Belastung des Balkongeländers können Leicht-Module (Gewebe oder Folie statt Glas) mit ca. 2-5kg/Stück eingesetzt werden.

Und von welchem Hersteller und welchem Anbieter?
Aus Gründen des Umweltschutzes und der sozialen Verantwortung empfiehlt der BUND Schwerin eine Produktion in Deutschland bzw. Europa zu bevorzugen.

Doch im allgemeinen gilt, aus sicheren Quellen kaufen:

  • Elektro-Unternehmen, Baumarkt, zertifizierte Quellen im Internet, Fach-Handwerksbetrieb, etc.
  • auf deutsche Bedienungsanleitung und Händleradresse achten (erreichbar per Telefon oder Mail)
  • Vorsicht vor „Super-Sonderangeboten“
  • auf CE Kennzeichen und DGS Siegel achten
  • ein bis vier Paneele bis max. 2.000 Watt Leistung
  • Wechselrichter bis max. 800 VA Leistung
  • eingebaute Notabschaltung
  • Anbringung muss sturmsicher sein, wobei die Halterungen der Anbieter helfen.

Marktübersicht Stiftung Warentest:
https://www.test.de/balkonkraftwerk-test-5501703-6112610/

Solaranlage ganz einfach registrieren

www.marktstammdatenregister.de

Die Registrierung beim Marktstammdatenregister MStR
wurde vereinfacht.

1. Benutzerkonto anlegen
2. als privater Anlagenbetreiber registrieren
3. die eigene steckerfertige Mini-Solaranlage registrieren
4. fertig - Bestätigung kommt per E-Mail

Erforderliche Daten - u.a.:
- Name, Adresse
- Nummer des eigenen Stromzählers
- Leistung Paneele, Wechselrichter sowie ggfs. Batterie

Rückfragen zur Anmeldung?
keinen Computer? | kein Internet? | keine E-Mail Adresse?
Hier gibt es Hilfe zur Anmeldung beim MStR und
beim Förderantrag: minisolar@bund-mv.de | 0385 - 57 284 958

Förderung bekommen

Bis zu 500,- € können vom Landesförderinstitut M-V
beantragt werden.

So einfach geht das:
- Antrag im Internet herunterladen
https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/mini-solaranlagen/

- Antragsformular ausfüllen und abschicken

Bei Fragen zum Förderantrag schreibt uns gerne an: minisolar@bund-mv.de

Weiterführende Links

Aussagen der Verbraucherzentrale zu Steckersolaranlagen:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715

https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/energie/neue-gesetze-und-normen-fuer-steckersolar-was-gilt-heute-was-gilt-noch-nicht-90740

 

Bifaziale Solarzellen:

https://gruenes.haus/bifaziale-solarzellen/

 

Ertragsrechner zu Mini-Solaranlagen finden sich im Internet:

https://zendure.de/blogs/news/balkonkraftwerk-800w-ertrag-pro-tag

https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/

https://yuma.de/pages/strom-spar-checker?gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMIkryM_qn2hgMVEi4GAB2hGAXpEAAYASAAEgJoqfD_BwE

https://www.ergo.de/de/Ratgeber/zuhause/balkonkraftwerk-rechner

 

Auflagen hinsichtlich der Installation:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715

https://yuma.de/blogs/news/die-besten-halterungen-fuer-balkonkraftwerke

 

Musterschreiben Zustimmung:

https://balkon.solar/news/2024/05/30/musterschreiben-an-den-vermieter/

Mögliche Anforderungen eines Vermieters – Verhinderungsstrategie:

https://balkon.solar/news/2024/05/15/die-neue-strategie-zur-verhinderung-von-balkonsolar-auflagen/

 

Bauliche Anlage:

Da Stecker-fertige PV-Anlagen/Balkonkraftwerke problemlos vom Stromnetz getrennt und an anderer Stelle wieder aufgebaut werden können, gelten sie gemäß Deutschem Institut für Bautechnik DIBT nicht als bauliche Anlagen gem. §2 Abs.10 Nr.1MBO (Muster-Bauordnung). Ausgenommen hiervon sind solche PV-Anlagen, die eine eigenständige Funktion haben, z.B. gleichzeitig Geländer sind.

https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/aktualisiert-welche-bauaufsichtlichen-bestimmungen-gelten-fuer-photovoltaik-module-pv-module

 

Datensicherheit:

Viele Hersteller bzw. Anbieter von Stecker-fertigen PV Anlagen bieten zu ihren Systemen eine entsprechende Kontroll-App an. Bei der Auswahl muss unbedingt die Datensicherheit der Handy-App überprüft werden.

https://www.anker.com/eu-de/blogs/balkonkraftwerk-mit-speicher/which-app-for-balcony-power-plant?utm_source=google&utm_medium=pmax&utm_content=solixfamilylaunch&utm_campaign=de_ankersolix_solarbank_conversion_pmax_purchase_solixfamily_ost&utm_term=21321298285__&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMIjevDsf32hgMVMZGDBx0JjwXOEAAYBCAAEgLOFPD_BwE

 

Energiekosten-Messgerät:

https://www.solar-socket.de/shop/%C3%BCberwachung/

https://solago.de/products/messgerat

https://www.solarpeak.de/produkte/mini-pv-outdoor-energiemessgeraet-schutzkontaktstecker

 

optional Batteriespeicher für Nachtstunden und bei geringer Sonneneinstrahlung (nicht förderfähig):

https://greensolar.de/batteriespeicher/plug-play

https://www.batteriespeicher.de/

 

Marktübersicht – Balkonkraftwerke und Batteriespeicher – Testsieger:

Nachstehende Testvergleiche oder Marktübersichten erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind Informationshinweise, ein möglicher Kauf erfolgt auf eigenes Risiko.

https://www.test.de/balkonkraftwerk-test-5501703-0/

https://www.test.de/Stromspeicher-im-Test-5977464-0/

https://www.homeandsmart.de/balkonkraftwerk-solaranlage-vergleich

https://www.testsieger24.net/energie/Balkonkraftwerk?s=g&kw=Balkonkraftwerke%20Warentest&ekw=kA&d=c&lo=de&ac=2&matchtype=e&gad_source=5&gclid=EAIaIQobChMIro6nyquwhwMVERqiAx2y5gl-EAAYBCAAEgKyxvD_BwE

https://www.pvplug.de/marktuebersicht/

 

Vergleich Glas-Module und Folien-Module:

Die Merkmale gem. nachstehender Übersicht ändern sich regelmäßig, abhängig von Stand und Weiterentwicklung aktueller Technik

https://www.wemag.com/blog/photovoltaikmodule-im-vergleich-glas-folie-oder-glas-glas

https://rheinwestsolar.de/pv-technik/glas-glas-module-vs-glas-folie

 

Widerufsrecht:

Rückgabe nach Ablauf der Widerrufsfrist ist möglich bei Produktmängeln. Inwieweit das tatsächlich auch problemlos erfolgt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/widerruf-im-internet-was-tun-wenn-sich-der-onlineshop-quer-stellt-60076

Der BUND empfiehlt den Kauf von Mini-Solaranlange bei lokalen Fachhändlern.

 

Neigungswinkel:

Da die Sonne im Winter wesentlich tiefer steht als im Sommer, wird verständlich, dass das Modul je nach Jahreszeit einen anderen Anstellwinkel benötigt, um eine gute Stromleistung zu erzeugen.

Es gilt: Sonnenstrahlen sollen möglichst lange und möglichst senkrecht auftreffen.

https://yuma.de/blogs/news/mit-balkonkraftwerk-ausrichtung-beste-ertraege-erzielen?gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI9ZCO4smFhwMVA_B5BB1wXgk_EAAYAiAAEgKyj_D_BwE

Optimaler Anstellwinkel bezogen auf die Ausrichtung des Balkons im Ganzjahresbetrieb:

Süd-Südwest-Balkone: 35-45 Grad

Balkone mit Ausrichtung nach Norden bis Osten bzw. Westen bis Norden: 25-35 Grad

Mit je mehr Abweichung zur Südausrichtung ein Balkon angebracht ist, desto flacher sollte das PV Modul angestellt werden, damit möglichst viel Sonneneinstrahlung eingefangen wird.

 

Brandschutzgutachten:

Sowohl Glas/Glas Module als auch Glas/Folie Module sind wegen der maximalen Leistung von 800 Wattpeak nur schwer entzündlich. Mikrowellengeräte, Föne oder Wasserkochen haben im Allgemeinen mehr Leistungsaufnahme.

Im Übrigen obliegt dem Vermieter eine normgerechte Elektroinstallation im Haus zu gewährleisten. Mit 800 Wp Leistungsaufnahme liegen Mini-Solaranlagen unterhalb der Aufnahmegrenze eines Hausanschlusses. Allerdings ist wichtig, dass die Mini-Solaranlage über einen Abschaltschutz bei Abschaltung/Ausfall des Netzstroms verfügt. Es darf nicht sein, dass die Mini-Solaranlage weiterhin Strom ins Hausnetz einspeist, wenn z.B. ein Elektriker den Hauptschalter deaktiviert hat, um an der Elektroanlage zu arbeiten.

https://de-brandschutz-informationsportal.tuvsud.com/artikel/Balkonkraftwerke-Brandschutz.html

 

Förderprogramm der Landesregierung M-V:

https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/mini-solaranlagen/

Forderungen für mehr Mini-Solaranlagen

  • Stromanbieter könnten diese Schritte in einem Rundum-Sorglos-Paket größtenteils übernehmen.
  • Die Stadt Schwerin und das Land M-V sollten die Energiewende von unten fördern, z.B. nach dem Vorbild Kiel mit Zuschüssen zwischen 100 € für Mini-Solaranlagen und 15.000 € für große Dach / Fassaden-Solaranlagen.
  • Bekenntnis der Vermieter zur Energiewende steht noch aus.
    Vermieterverbände sollten ihr angeschlossene Vermieter aufrufen, Mieter zu unterstützen, wenn sie Sonnenenergie nutzen wollen.
    Es ist auch im Interesse der Vermieter unnötige Gerichtsprozesse zu vermeiden.
    Darum ist es wichtig sie darüber aufzuklären, dass eine Mini-Solaranlage keine Gefahr darstellt, meistens für den Vermieter ohne Nachteil angebracht werden kann und nicht ohne gute Gründe untersagen werden darf (Privilegierung am 04.07.2024 im Bundestag beschlossen)
  • Der BUND ruft die Vermieter dazu auf, ihre Dachflächen für Mieterstrom-Anlagen zu nutzen und so einen sozialen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Sobald es dazu Möglichkeiten in M-V oder Schwerin gibt, verlinken wir sie hier.

Bedenkenträger in verschiedenen Medien

Entgegen der Äußerungen von einzelnen Bedenkenträgern ist der Betrieb der steckerfertigen Mini-Solaranlagen sicher und legal.
Wie bei jedem technischen Gerät ist eine ordnungsgemäße Handhabung Pflicht.
Wer die oben zusammengefassten 5 Schritte zur Mini-Solaranlage beachtet, braucht sich keine Sorgen machen.

Es wird teilweise falsch dargestellt, dass Mieter von der Willkür der Vermieter abhängig wären.
Das ist unnötig abschreckend und durch das beschlossene Solarpaket 1, sowie die Privilegierung von Mini-Solaranlagen hinfällig. Eine Zustimmung durch die Vermieter ist nur bei Veränderungen am Bauwerk notwendig oder wenn im Mietvertrag untersagt ist, etwas am Balkon anzubringen.
Also wenn eine Außensteckdose zugänglich ist und es auch erlaubt ist Blumenkästen anzubringen ist keine Zustimmung des Vermieters notwendig. Denn in der klassischen Version wird das Solarmodul mit einer mitgelieferten Halterung an das Balkongeländer geklemmt, ohne eine bauliche Veränderung. Jedoch empfehlen wir auch, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen: Einerseits, weil er nicht von der Balkon-Solaranlage überrascht werden soll. Andererseits, weil die effektivere Lösung wäre, wenn er eine Mieter-Solaranlage auf dem Dach installieren würde.
 

Auch beim Thema Versicherung werden manchmal unnötig Ängste geschürt: Natürlich ist der Aufsteller der Anlage dazu verpflichtet, sie ordnungsgemäß zu sichern - wie auch bei einem Sonnenschirm. Die normale Haftpflichtversicherung greift weiterhin.

Ein Austausch des Stromzählers ist nicht immer nötig, da die Netzbetreiber in der Pflicht sind, die alten Zähler gegen moderne Zweirichtungszähler zu tauschen. Falls er nötig wird, nimmt der Netzbetreiber (in Schwerin die NGS) mit Ihnen Kontakt auf. Solange der Austausch nicht erfolgt ist, läuft (sofern noch ein alter Einrichtungszähler verbaut ist) der Stromzähler bei Einspeisung von überschüssigem Strom rückwärts und schreibt Ihnen somit den Betrag gut.

Ja, es gab und gibt bürokratische Hürden, die technisch nicht notwendig sind und die Energiewende ausbremsen – aber inzwischen sind sie überwiegend abgebaut.

Förderung von Mini-Solaranlagen

500 € beim Landesförderinstitut beantragen

Es gibt eine gute Nachricht für alle, die die Energiewende selber in die Hand nehmen wollen, aber kein eigenes Haus besitzen: Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert den Einsatz von Mini-Solaranlagen mit bis zu 500 €. Dies begrüßt der BUND sehr. Für Mieter sind noch genug Fördermittel verfügbar! Privatpersonen, die jetzt eine Anlage kaufen, können nach erfolgreicher Installation die pauschale Förderung beantragen.

Beitrag zum Klimaschutz

Trotz der geringen installierten Leistung von bis zu 800 W je Mini-Solaranlage sind sie ein weiterer Baustein zur Energiewende. Durch den so 100%-erneuerbaren Strom spart ein 2-Personen-Haushalt etwa 1 t Treibhausgas-Emissionen ein. Allein schon durch die 20.000 Anlagen, die mit der neuen Förderung in Kürze in MV ans Netz gehen könnten, wird rechnerisch der Strom eines kleinen Gaskraftwerks ersetzt. Geeignete Balkone u. ä. gibt es aber noch viel mehr: Deutschlandweit wird das Potential auf 1 bis 2 GW installierte Leistung geschätzt. Die dezentrale Produktion entlastet zudem die Netze.

Kontakt

Nur zu, es ist gar nicht schwer und die Investition in Klimaschutz lohnt sich auch finanziell!
Bei Fragen und Anregungen schreib uns gerne eine E-Mail an minisolar(at)bund-mv.de.

Das Projekt des BUND wird gefördert durch:

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