BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

2035 100 % erneuerbar, bis 2030 min. 80 %.

Energiewende selber machen mit Mini-Solaranlage!

Für Mini-Solaranlagen gibt es viele Bezeichnungen. (Quelle: privat)

Was sind Mini-Solaranlagen?

Rein formal handelt es sich um Strom erzeugende Haushaltsgeräte, die einfach in die Steckdose gesteckt Strom erzeugen und direkt ins eigene Stromnetz speisen. Strom, der nicht sofort durch die vorhandene Last verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist. Die Nennleistung von 300 bis 600 Watt (Begrenzung des Wechselrichters) pro Stromkreis genügt i.d.R. um die Grundlast zu decken, aber nicht, um den gesamten Strombedarf eines Haushalts zu decken. Neben der einfachen Aufhängung am Balkon-Geländer ist auch eine Montage an der Fassade oder auf der Terrasse möglich.

Mini-Solaranlage in Schwerin mit 300 Watt max. Wirkleistung. (Foto: privat)

Wer seinen Strom selbst produzieren möchte, sollte seine Möglichkeiten auswerten. Für Hauseigentümer ist meistens eine möglichst große Dach- / Fassaden-Solaranlage sinnvoll. Doch was können Mieter tun? Wenn sie die Eigentümer nicht zu der Investition in eine große Solaranlage mit Mieterstrom überzeugen können, bleibt ihnen mit der Mini-Solaranlage eine gute Möglichkeit, zumindest einen Teil ihres Stroms selber zu produzieren. Ein sonniger Balkon oder ein ähnlicher Platz können genutzt werden. Mit den folgenden Schritten gibt der BUND Schwerin die nötigen Hinweise.

Vorteile der Mini-Solaranlage

  • auch Mieter können Anlage installieren
  • keine baulichen Veränderungen notwendig
  • Gewicht von ca. 20 kg pro Modul ist für übliche Balkone kein statisches Problem.
  • geringer Investitionsbedarf von ca. 450 bis 1.400 €
  • wirtschaftliche Amortisation nach etwa 4 Jahren - bei ca. 30 Jahren Lebenserwartung der Module
  • energetische Amortisation bereits nach 1,5 – 2 Jahren
  • bei Umzug kann sie mitgenommen werden

6 Schritte zur Mini-Solaranlage:

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Zustimmung des Vermieters einholen

Bei gemieteten Objekten kann es je nach Mietvertrag notwendig oder ratssam sein, die Zustimmung des Vermieters einzuholen (z.B. bei Verbot, etwas am Balkon anzubringen). Falls eine neue Steckdose gelegt werden muss, ist dafür eine Genehmigung erforderlich.

Textvorschlag: "Sehr geehrte ...., ich beabsichtige eine steckerfertige Mini-Solaranlage an meinem Balkon im Objekt Musterstr. 123, 19061 Schwerin zu nutzen. Da der Balkon bisher nicht mit einer Außensteckdose ausgestattet ist, bitte ich um Ihre Genehmigung, auf eigene Kosten diese durch eine Fachfirma nachrüsten zu dürfen."

Der Vermieter reagiert nicht positiv? Sofern keine baulichen Veränderungen notwendig sind, die Anlage dem Sicherheitsstandard entspricht und der Mieter sie sorgfältig befestigt, darf der Vermieter die Zustimmung nicht verweigern. Dazu ist bereits ein Gerichtsurteil ergangen.

Steckdose auf dem Balkon installieren lassen

Damit die Mini-Solaranlage mit dem Stromnetz verbunden werden kann, muss eine (ganz normale Schuko-) Steckdose auf dem Balkon bzw. am geplanten Standort vorhanden sein. Wenn sie fehlt, installiert eine Elektrofirma sie für ca. 100 €. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden! Bei gemieteten Objekten ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich.

  • "Mit der Änderung der DIN VDE 0100-551-1:2016-09 entspricht der Anschluss eines steckbaren Solar-Gerätes durch den Laien in Endstromkreisen zweifelsfrei den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.). Durch die Praxiserfahrungen von über 200.000 steckbaren Solar-Geräten ist auch der Anschluss mit Schuko-Stecker mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) in Einklang zu bringen, wenn das verwendete Solar-Gerät technisch den geforderten Sicherheitsstandard geräteseits sicherstellt (z. B. durch einen entsprechenden Wechselrichter). (Hinweis von RA Dr. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz)" Balkon-Kraftwerk

Damit ist technisch und juristisch keine sogenannte Wieland-Steckdose, wie sie der VDE empfiehlt, notwendig.

Module mit Zubehör bestellen und anbringen

Zu der Anlage gehören neben 1 bis 2 PV-Modulen mit Anschlusskabel: Wechselrichter, Halterung und (nicht zwingend) ein Strom-Messgerät, mit dem die Stromproduktion beobachtet werden kann.

Soll die Anlage ein oder zwei Module haben? Lohnt sich eine Batterie? Hier hilft der Stecker-Solar-Simulator.

Und von welchem Hersteller und welchem Anbieter? Aus Gründen des Umweltschutzes und der sozialen Verantwortung empfiehlt der BUND Schwerin eine Produktion in Deutschland bzw. Europa zu bevorzugen. Hier geht es zu einer Marktübersicht über die Produkte und einer Übersicht über Anbieter bei MachDeinenStrom.de - es gibt auch Anbieter in Mecklenburg-Vorpommern. Das Produkt sollte den DGS-Sicherheitsstandard erfüllen.

Bei der Montage ist darauf zu achten, dass eine bauliche Veränderung des gemieteten Hauses vermieden wird oder sonst die Zustimmung des Vermieters notwendig wird. Die Anbringung muss sturmsicher sein, wobei die Halterungen der Anbieter helfen.

Beim Netzbetreiber anmelden, evtl. Zähler wechseln lassen

Das vereinfachte Anmeldeformular der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) für Anlagen bis 600 W in Schwerin ausfüllen und

per Mail an: ngs-eeg-kwk(at)swsn.de

oder per Post an: Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) - Eckdrift 43-45 - 19061 Schwerin

Falls noch kein rücklaufgesperrter oder digitaler Stromzähler vorhanden ist, wird ein Austausch in einen modernen Zweirichtungs-Zähler notwendig sein. Dies erfolgt kostenlos durch die NGS:

  • Textvorschlag: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich beabsichtige eine steckerfertige Mini-Solaranlage zu nutzen. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem angehängten Anmeldeformular. Der vorhandene Zähler ist [digital / analog]. Falls er nicht geeignet ist, bitte ich um einen Austausch."
Im Marktstammdatenregister anmelden

Die Anlage ist im Marktstammdatenregister anzumelden. Das umfasst 1. die Anlage eines Benutzerkontos, 2. die Registrierung als privater Anlagenbetreiber und 3. die Registrierung der Solaranlage. Der Aufwand ist zu bewältigen, unterscheidet sich aber kaum von der Anmeldung einer größeren Photovoltaik-Anlage. In Zukunft wird dieser Schritt hoffentlich abgeschafft, da er nach EU-Bagatellregelung nicht nötig ist.

Strom optimal nutzen

Der selbst produzierte Strom ist deutlich günstiger als der Netzstrom und unterliegt auch nicht der zukünftigen Preisentwicklung. Dagegen lohnt sich die Anmeldung für den Erhalt der Einspeisevergütung von ca. 6 ct / kWh (in 2022) bei Mini-Solaranlagen nicht, da recht wenig Überschussstrom ins Netz eingespeist wird. Es wird also empfohlen, diesen Strom zu verschenken.

Darum sollte der eigene Strom optimal genutzt werden. Mit Blick auf den Verlauf der Stromproduktion (häufig komfortabel in einer App), kann der Verbrauch mancher Geräte angepasst werden. Beispiele sind: Waschmaschine und Geschirrspüler am Vormittag einschalten sowie Akkus (Auto, Laptop, Handy) tagsüber laden.

Unsere Energiespartipps helfen, damit sich Stromverbrauch und -produktion annähern.

Was du noch aus dem Netz beziehen musst, sollte natürlich am besten echter grüner Strom sein.

Zu der Mini-Solaranlage gehören neben 1 bis 2 PV-Modulen mit Anschlusskabel: Wechselrichter, Halterung und ein Strom-Messgerät. (Bild: SOLAR PEAK)

Weitere Infos:

Sicherheitstechnische Details, Fragen zur Normung Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie

Ausführlicher Verbraucherzentrale M-V

Zusammengefasst zum Hören: Günstiger Solarstrom vom Balkon Das ist eine gute Frage PODCAST

Forderungen für mehr Mini-Solaranlagen

  • Stromanbieter könnten diese Schritte in einem Rundum-Sorglos-Paket größtenteils übernehmen.
  • Die Stadt Schwerin und das Land M-V sollten die Energiewende von unten fördern, z.B. nach dem Vorbild Kiel mit Zuschüssen zwischen 100 € für Mini-Solaranlagen und 15.000 € für große Dach / Fassaden-Solaranlagen.
  • Bekenntnis der Vermieter zur Energiewende steht noch aus
    Vermieterverbände sollten ihr angeschlossene Vermieter aufrufen, Mieter zu unterstützen, wenn sie Sonnenenergie nutzen wollen. Es ist auch im Interesse der Vermieter unnötige Gerichtsprozesse zu vermeiden. Darum sind sie darüber aufzuklären, dass eine Mini-Solaranlage keine Gefahr darstellt, meistens für den Vermieter ohne Nachteil angebracht werden kann und nicht ohne gute Gründe untersagen werden darf. Der BUND ruft die Vermieter dazu auf, ihre Dachflächen für Mieterstrom-Anlagen zu nutzen und so einen sozialen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Sobald es dazu Möglichkeiten in M-V oder Schwerin gibt, verlinken wir sie hier.

Bedenkenträger in verschiedenen Medien

Entgegen der Äußerungen von einzelnen Bedenkenträgern ist der Betrieb der steckerfertigen Mini-Solaranlagen sicher und legal. Wie bei jedem technischen Gerät ist eine ordnungsgemäße Handhabung Pflicht. Wer die hier zusammengefassten 6 Schritte zur Mini-Solaranlage beachtet, braucht sich keine Sorgen machen.

Es wird teilweise falsch dargestellt, dass Mieter von der Willkür der Vermieter abhängig wären. Das ist unnötig abschreckend. Eine Zustimmung durch die Vermieter ist nur bei Veränderungen am Bauwerk notwendig oder wenn im Mietvertrag untersagt ist, etwas am Balkon anzubringen. Also wenn eine Außensteckdose zugänglich ist und es auch erlaubt ist Blumenkästen anzubringen ist keine Zustimmung des Vermieters notwendig. Denn in der klassischen Version wird das Solarmodul mit einer mitgelieferten Halterung an das Balkongeländer geklemmt, ohne eine bauliche Veränderung. Jedoch empfehlen wir auch, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen: Einerseits, weil er nicht von der Balkon-Solaranlage überrascht werden soll. Andererseits, weil die effektivere Lösung wäre, wenn er eine Mieter-Solaranlage auf dem Dach installieren würde. Im Normalfall ist eine Mini-Solaranlage am eigenen Balkon durch die Vermieter zu dulden. Darauf haben Mieter einen Anspruch, so ein Gerichtsurteil aus Stuttgart.

Auch beim Thema Versicherung werden manchmal unnötig Ängste geschürt: Natürlich ist der Aufsteller der Anlage dazu verpflichtet, sie ordnungsgemäß zu sicher - wie auch bei einem Sonnenschirm. Die normale Haftpflichtversicherung greift weiterhin.

Ein Austausch des Stromzählers ist oft gar nicht mehr nötig, da die alte Technik ohnehin zurzeit durch moderne Zweirichtungszähler ausgetauscht wird. Falls doch ein Austausch nötig ist, erfolgt dies durch den Netzbetreiber ohne Mehrkosten.

Ja, es gab und gibt bürokratische Hürden, die technisch nicht notwendig sind und die Energiewende ausbremsen – aber inzwischen sind sie überwiegend abgebaut. Als weitere Vereinfachungen erhoffen wir die Abschaffung der Meldepflichten für Anlagen bis 800 W und den Abschluss der laufenden Arbeit an der technischen Norm (s. auch dieses Video).

Förderung von Mini-Solaranlagen

500 € beim Landesförderinstitut beantragen

Es gibt eine gute Nachricht für alle, die die Energiewende selber in die Hand nehmen wollen, aber kein eigenes Haus besitzen: Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert den Einsatz von Mini-Solaranlagen mit bis zu 500 €. Dies begrüßt der BUND sehr. Für Mieter sind noch genug Fördermittel verfügbar! Privatpersonen, die ab 07.11.2022 eine Anlage kaufen, können nach erfolgreicher Installation die pauschale Förderung beantragen.

Beitrag zum Klimaschutz

Trotz der geringen installierten Leistung von 300 bis 600 W je Mini-Solaranlage sind sie ein weiterer Baustein zur Energiewende. Durch den so 100%-erneuerbaren Strom spart ein 2-Personen-Haushalt etwa 1 t Treibhausgas-Emissionen ein. Allein schon durch die 20.000 Anlagen, die mit der neuen Förderung in Kürze in M-V ans Netz gehen könnten, wird rechnerisch der Strom eines kleinen Gaskraftwerks ersetzt. Geeignete Balkone u. ä. gibt es aber noch viel mehr: Deutschlandweit wird das Potential auf 1 bis 2 GW installierte Leistung geschätzt. Die dezentrale Produktion entlastet zudem die Netze.

 

Nur zu, es ist gar nicht so schwer und die Investition in Klimaschutz lohnt sich!

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