BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

BUND M-V fordert Überprüfung der geplanten Straßenneubaumaßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 in Mecklenburg-Vorpommern: „Klimaschutz braucht engagierte Verkehrswende!“

04. November 2021

Angesichts der massiven Veränderungen des Klimas und der deshalb notwendigen Klimaschutzmaßnahmen fordert der Umweltverband Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Mecklenburg-Vorpommern den Stopp der Straßenneubaumaßnahmen des Bundes im nordöstlichen Bundesland. Die Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans müssen, so die Forderung des BUND M-V, insbesondere auf ihre Klimarelevanz hin überprüft werden.

BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag:
„Es braucht durch die verhandelnden potenziellen Koalitionäre keine bloßen Absichtserklärungen für mehr Klimaschutz, sondern es braucht jetzt eine engagierte Verkehrswende. Mit konkreten Maßnahmen müssen messbare CO2-Minderungseffekte erzielt werden. Dazu gehört aus unserer Sicht die kritische Überprüfung der Verkehrsprojekte aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 - insbesondere jene Straßenplanungen, bei denen die Vorprüfung besonders hohe Umweltauswirkungen feststellte. In Mecklenburg-Vorpommern sind das immerhin 6 Straßenbauprojekte mit einem Umfang von 30 Kilometern, die hochgradig geschützte Naturlandschaften beeinträchtigen würden.

Dazu gehören unter anderen die geplanten Neubauten für Ortsumfahrungen in Wolgast, Schwerin und Sternberg. Diese Straßen führen aus unserer Sicht nicht zu weniger, sondern zu noch mehr motorisiertem Verkehr und damit zu mehr CO2-Emissionen.“

Wie ein aktuelles Rechtsgutachten des BUND-Bundesverbandes [1] herausstellte, erfüllt der vom Bundestag 2016 beschlossene Bundesverkehrswegeplan in Gänze nicht die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung. Die Straßenbauvorhaben stehen auch den Belangen des Klimaschutzes entsprechend des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.2021 entgegen und sind deshalb unions- und verfassungsrechtswidrig, so der BUND. Nicht nur zum Klimaschutz, auch zum Artenschutz gibt es neue Rechtsprechung, aktuell durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Thema Lebensraumschutz gefährdeter Arten [2].

„Daraus ergibt sich für den BUND Mecklenburg-Vorpommern die dringende Notwendigkeit, dass die Bundes- und die Landesregierung die Straßenbauvorhaben stoppen und unter Beachtung der neuen Rechtslagen im Klima- und Artenschutz überprüfen“, so Corinna Cwielag vom BUND.

„Es ist nicht sinnvoll, Straßenplanungen voranzutreiben, die einer rechtlichen Überprüfung schon jetzt sichtbar nicht standhalten würden. Der politische Neustart im Bund und im Land muss genutzt werden, eine neue Verkehrspolitik einzuleiten, die eben nicht auf mehr motorisierten Individualverkehr zum Schaden von Umwelt und Klima setzt. Rechnet man die in 2014 geschätzten Kosten für die 6 umweltschädlichsten Projekte in M-V realistisch hoch, also berücksichtigt man die Preissteigerungen, so ergibt sich eine Summe von rund 490 Millionen Euro. Diese Summe brauchen wir dringend für die Realisierung einer ökologischen und klimagerechten Verkehrswende in unserem Bundesland“, so Corinna Cwielag.  

Hintergrund:

Der BUND M-V hat 30 Verkehrsprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Mecklenburg-Vorpommern nach den Kriterien

  • noch nicht begonnen, aber dringlich
  • Umweltbetroffenheit hoch

untersucht und kommt auf 6 Projekte, die den Kriterien entsprechen. Diese 6 Straßenbauvorhaben, die der Kategorie „Umweltbetroffenheit hoch“ zugeordnet werden, würden Vogelschutz- oder FFH-Gebiete, geschützte Moore und andere Lebensräume von seltenen Tierarten zerschneiden bzw. komplett beseitigen.

Dazu gehören:

  • B 104 Ortsumfahrung Schwerin Nord, 3,9 Kilometer, Kostenschätzung in 2014: 33 Millionen Euro
  • B 191 Nord-Ortsumfahrung Parchim, 9,2 Kilometer, Kostenschätzung in 2014: 28 Millionen Euro
  • B 111 Ortsumfahrung Wolgast, 6,8 Kilometer, Kostenschätzung in 2014: 96,5 Millionen Euro
  • B 96 Ortsumfahrung Usadel, 3,4 Kilometer, Kostenschätzung in 2014: 16,7 Millionen Euro
  • B 96 Ortsumfahrung Weisdin, 2,9 Kilometer, Kostenschätzung in 2014: 14 Millionen Euro
  • B 104 Ortsumfahrung Sternberg, 3,8 Kilometer, Kostenschätzung in 2014: 9,6 Millionen Euro

Diese Neubauvorhaben ergeben 30 Kilometer Straße bei einer Kostenschätzung im Jahr 2014 von 197,8 Millionen Euro. Die aktualisierte Kostenschätzung des BUND M-V für 2021 beträgt: 490 Millionen Euro.

Literaturverweise:

[1] Rechtsgutachten des BUND

Zur formellen (Unions-)Rechtswidrigkeit und materiellen Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen Bedarfsplans 2030 für Bundesfernstraßen und den hiermit verbundenen Rechtsfolgen

https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/mobilitaet/mobilitaet_bvwp_2030_rechtsgutachten_zusammenfassung.pdf

[2] Schutz von Lebensraum EuGH stärkt Rechte von Feldhamstern, Tagesschau, online, 28.10.2021,

https://www.tagesschau.de/ausland/eugh-feldhamster-101.html

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