BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Aufschub für Waldrodung erreicht

01. Oktober 2018

Zwischenverfügung des Oberverwaltungsgerichtes verhindert Waldrodung am Schaalsee

Mit einer Zwischenverfügung im Eilverfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Fällgenehmigung für einen Schutzwald am Schaalsee in Zarrentin außer Kraft gesetzt.

Die Stadt Zarrentin wollte den Schutzwald ab 1.Oktober für die Erweiterung eines Baugebietes in Richtung Schaalsee roden. Der Bebauungsplan war dafür mehrfach geändert worden.

Die rund 8.000 Quadratmeter große Waldfläche ist vor 12 Jahren als Schutzwald für den Hangwald des Schaalsees angelegt worden. Die Anpflanzung ist als Ausgleich für den ersten, bereits gebauten, Teil des Baugebietes angelegt worden, der nur dadurch genehmigt wurde. Der junge Wald soll den wertvollen alten Hangwald am Schaalseeufer gegen Störungen durch Lärm und Licht des Neubaugebietes abschirmen. Außerdem ist der Wald Bestandteil der Managementplanung für das Europäische Naturschutzgebiet am Schaalsee. Darin sind zwingend Verbesserungsmaßnahmen für die alten Waldbestandteile um den Schaalsee vorgeschrieben. Der Schutzwald hat auch entscheidende Funktionen für den Sturmschutz des Hangwaldes.

Das Oberverwaltungsgericht hat eine Zwischenverfügung im Eilverfahren erlassen, weil noch Unterlagen über die Änderungen der Bebauungspläne fehlten, die Rodung aber ab 1.Oktober drohte. Die Stadt Zarrentin war nicht bereit, die Rodung bis zu einer Entscheidung aufzuschieben. Mit einer endgültigen Entscheidung des Eilverfahrens ist nach Angaben des BUND in ein bis zwei Wochen zu rechnen. Hintergrund für das Eilverfahren ist ein Normenkontrollverfahren des BUND und der Bürgerinitiative gegen den gesamten Bebauungsplan der Stadt Zarrentin am Schaalsee vor dem Oberverwaltungsgericht.

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin, T. 0385 52133912 oder mobil: 0178 56547

Hintergrund:

Wald darf laut Landeswaldgesetz nicht abgeholzt werden, wenn dadurch Gefahren für benachbarte Waldflächen entstehen und wenn der Wald besondere Funktionen für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und für die Erholung hat. Die Genehmigung für die Waldbeseitigung hätte auch nicht erteilt werden dürfen, weil es dafür keine zwingende Notwendigkeit gibt. Denn die Bebauungsplanung kann so geändert werden, dass der Schutzwald erhalten bleibt. Das Normenkontrollverfahren stellt auch die Prognose für den Baubedarf der Stadt in der geplanten Größenordnung in Frage.

Der Abholzung des Waldes steht neben dem Landeswaldgesetz auch das EU-Naturschutzrecht entgegen, weil der Wald Maßnahme der Managementplanung für das Europäische Naturschutzgebiet am Schaalsee ist. Darin sind zwingend Verbesserungsmaßnahmen für die alten Waldbestandteile um den Schaalsee vorgeschrieben.

Einen Ausgleich für den Wald kann es vor Ort nicht geben, weil die Bebauung viel zu dicht an den Hangwald heran rückt. Eine mehrere Kilometer weiter geplante Neuanpflanzung von Wald kann aber die Funktion des Schutzwaldes vor Ort am Schaalseehang nicht ersatzweise ausgleichen.

Problematisch ist auch, dass der 2006 gepflanzte Schutzwald den ersten Teil des Baugebietes erst möglich gemacht hatte und selbst eine Ausgleichsmaßnahme für das damals neu erschlossene Gebiet darstellt. Alle Ausgleichsmaßnahmen waren nach bisher gültiger Satzung des Bebauungsplanes dauerhaft als Biotope zu erhalten und somit ein Ausgleich an anderem Ort ausgeschlossen. Zu diesen Ausgleichsmaßnahmen gehörten auch 15 Alleebäume im ersten Bauabschnitt, die bereits im Frühjahr 2018 für das zweite Baufeld gerodet worden sind.

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