BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Wertvolle Trinkwasserressourcen schützen!

14. Januar 2026

BUND appelliert zur Grünen Woche Regelungen zur Düngung im Interesse des Grundwasserschutzes umgehend zu überarbeiten

Anlässlich der Internationalen Grünen Woche 2026 appellieren deutschlandweit Landesverbände des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) schnell eine trinkwasserschonende Düngepolitik zu etablieren. Die aktuelle Aussetzung der Sanktionsregelungen für die sogenannten „Roten Gebiete“ mit besonders hoher Grundwasserbelastung sind eine Gefahr für den Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen aus der Düngung, so der BUND in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Bayern. 

Der BUND fordert eine Überarbeitung der Regelungen noch vor dem Ende der Sperrfrist für Düngung Ende Januar 2026. Zur Rechtfertigung einer Reduzierung der Düngegaben müsse die Bilanzierung der Nährstoffströme auf betrieblicher Ebene umgehend eingeführt werden. Ergänzend seien breite Gewässerrandstreifen zum Schutz der Gewässer vor Pestiziden und Düngemitteln für den Erhalt der Ökosysteme dringend notwendig. 

In Mecklenburg-Vorpommern werden 85 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen. Nach den Angaben des Landwirtschaftsministeriums sind von 824 Messstellen 165 mit Nitrat belastet, davon 102 Messstellen mit einem Nitratwert über 50 mg/l. Aufgrund der hohen, gesundheitsgefährdenden Nitratwerte im Grundwasser muss Wasser schon jetzt aufwendig aufbereitet werden, die Bürger zahlen dafür. Die Landesregierung hatte im November 2025 als eines der ersten Bundesländer die Regelungen für die Roten Gebiete ausgesetzt, um Klagen abzuwehren. 

„So kann es aber nun nicht bleiben, die nächste Düngeperiode steht bevor“, sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag aus Mecklenburg-Vorpommern. „Wir brauchen umgehend wissenschaftlich und juristisch fundierte Vorgaben für ein verursachergerechtes Düngerecht. Das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wegen der hohen Nitratwerte im Grundwasser konnte nur mit der Düngeverordnung 2023 ausgesetzt werden. Es drohen nun neue Strafen. Die würden wieder die Bürger als Steuerzahler belasten.“

 

Hintergrund

Das Grundwasser in Deutschland weist im EU-Vergleich die zweithöchste Nitratbelastung auf. Sogenannte Rote Gebiete sind Flächen, unter denen das Grundwasser durch hohe Nitratgehalte in einem chemisch schlechten Zustand ist. Zum Schutz des Grundwassers musste seit 2023 die Düngung zu Gunsten der Trinkwasserqualität reduziert werden. In Mecklenburg-Vorpommern betrifft dies 32% der landwirtschaftlichen Fläche.

Grundlage der Einstufung zum Schutz des Trinkwassers ist auf EU-Ebene die Nitrat-Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Demnach gilt EU-weit ein Nitratgrenzwert von 50 mg pro Liter im Trinkwasser. Nitrat ist gesundheitsgefährdend und besonders gefährlich für Säuglinge. Es gelangt vor allem über Düngemittel aus der Landwirtschaft in das Grundwasser. Der Grenzwert kann in einigen Regionen Deutschlands nur durch teure Aufbereitungsmaßnahmen und Beimischungen von unbelastetem Wasser aus anderen Regionen erreicht werden.

Mit der Aussetzung der Düngevorgaben in Roten Gebieten bzw. den damit verbundenen Sanktionen wird deshalb auch in Kauf genommen, dass das 2023 abgewendete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder aufgenommen wird – durch erneute Strafzahlungen würden weitere Kosten auf die Bürger*innen zukommen.  

Im Oktober 2025 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung mit den Roten Gebieten unwirksam sei und dass diese nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit genüge. Infolgedessen wurde in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz die Beschränkungen zur Düngung in Roten Gebieten bzw. die Sanktionierung ausgesetzt. Fast alle anderen Bundesländer wollen nachziehen.

Die Entscheidung hebelt das Verursacherprinzips aus: Bis zum 8. Juli 2025 galt für landwirtschaftliche Betriebe die Stoffstrombilanzverordnung, mit welcher nachweisbar war, welcher Hof zur Nitratbelastung von Gewässern beiträgt. Mit der Aufhebung kann nicht mehr nachgewiesen werden, wer für die Nitratauswaschungen verantwortlich ist. 

 

Für Rückfragen: 

Corinna Cwielag, BUND MV: mobil 0178 5654700

Dr. Juliane Dao, BUND M-V: mobil 0176 60174371

 

Quellen: Rote Gebiete Mecklenburg-Vorpommern

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