BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Weiterhin keine Waldrodungen am Schaalsee

05. August 2020

B-Plan19 „Schaalseehof“ bleibt außer Vollzug

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 30. Juli 2020, Aktenzeichen 3 KM 787/18 OVG, die Anträge der Stadt Zarrentin und des beigeladenen Investors „Schaalsee Invest GmbH“ auf Aufhebung der „Außer-Vollzug-Setzung“ der 6. Änderung des B-Plans 19 „Schaalseehof“ zurückgewiesen. Das B-Plan-Heilungsverfahren der Stadt Zarrentin scheitert erneut bereits an einer fehlerhafter FFH-Verträglichkeitsprüfung. Der Bebauungsplan 19 bleibt wegen Verstoßes gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften weiterhin außer Vollzug - BUND bekommt im weiteren Eilverfahren erneut Recht.

Das Vorrücken der Bebauung von geplanten 190 Wohneinheiten an den Schaalsee und die Abholzung des Waldes, der den wertvollen alten Hangwald gegen Störungen durch das Neubaugebiet abschirmt und vor Wettereinflüssen wie starken Stürmen schützt, sind damit weiterhin zumindest vorerst abgewendet.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Beschluss vom 12. Dezember 2018 die 6. Änderung des B-Plans außer Vollzug gesetzt hat, hat die Stadtvertretung am 21. November 2019 nach einem - missglückten - „Fehlerheilungsverfahren“ nach § 214 Abs.4 BauGB den B-Plan mit lediglich geänderter Begründung, aber inhaltlich unverändert als Satzung beschlossen und bereits am darauffolgenden Tage, den 22.November 2019 in dem vorgedruckten Veröffentlichungsblatt bekannt gemacht. Die zahlreichen Einwendungen und Bedenken des BUND und des Biosphärenreservatsamtes SchaalseeElbe wurden dabei in der Abwägung nicht berücksichtigt. 

Das Oberverwaltungsgericht rügte in dem aktuellen Beschluss unter anderem die unzureichende und zum Teil widersprüchliche Auseinandersetzung in der FFH-Verträglichkeitsprüfung mit den Auswirkungen des durch die Wohnnutzung entstehenden Nutzungsdrucks auf land- und wasserseitigen Uferbereiche entlang des Schaalsees und die damit verbundenen Beeinträchtigungen auf die Habitate streng geschützter Vogelarten wie z.B. die Rohrweihe und die Rohrdommel. 

Der Landesvorsitzende des BUND MV, Thomas Blaudszun, führt dazu aus: 

„Die aktuelle Entscheidung des OVG wird durch den BUND-Landesverband MV und seine engagierte Ortsgruppe „Schaalseeregion“ als weiteres Etappenziel zum Schutze der herrlichen Natur am Schaalsee vor fragwürdigen baulichen Eingriffen begrüßt und bestärkt uns in unserer Arbeit. Eine endgültige Entscheidung bleibt dem parallel laufenden Normenkontrollverfahren (3 K 788/18 OVG) vorbehalten, für dessen günstigen Ausgang wir nach diesem OVG-Beschluss vom 30. Juli 2020 weiterhin gute Erfolgsaussichten sehen, zumal zahlreiche Einwendungen des BUND im Rahmen dieses Eilverfahrens vom Gericht bisher noch nicht geprüft wurden.“

Aktenzeichen d. Beschlusses des OVG Mecklenburg-Vorpommern v. 30. Juli 2020: 3 KM 787/18 OVG

Für Rückfragen:   Thomas Blaudszun, BUND-Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern: Mobil: 0173 9877543 oder per eMail: thomas.blaudszun(at)bund.net

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb