BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Vorerst keine Waldrodung am Schaalsee

14. Dezember 2018 | Naturschutz

Die Rodung eines Waldstückes am Schaalsee für einen Wohnpark ist bis auf Weiteres unzulässig.

„Das ist eine gute Nachricht für die Natur an den bedrängten Seeufern“, sagt Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald gab den Naturschutzargumenten des BUND in einem Eilverfahren Recht und setzte einen Bebauungsplan der Stadt Zarrentin außer Kraft. Das Vorrücken der Bebauung an den Schaalsee ist damit zunächst verhindert worden. Das Gericht erklärte, dass das laufende Normenkontrollverfahren des BUND gute Erfolgsaussichten hätte. Die geplante und teilweise erfolgte Beseitigung von bereits umgesetzten Schutzmaßnahmen der ursprünglichen Planung stelle einen Verstoß gegen Naturschutzrecht dar.
Die Stadt Zarrentin wollte eine rund 8.000 Quadratmeter große Waldfläche beseitigen, die im ersten Teil der Bebauung vor 12 Jahren als Schutzwald für den Hangwald des Schaalsees angelegt worden war. Zu den Schutzmaßnahmen gehörte auch eine Streuobstwiese und eine jungen Allee, welche die Stadt Zarrentin bereits 2018 gefällt hatte. Der Schutzwald ist durch eine Zwischenverfügung des Oberverwaltungsgerichtes im September 2018 unversehrt.
Die über zehn Jahre alten Anpflanzungen sind als Ausgleich für den ersten, bereits gebauten, Teil des Baugebietes angelegt worden, der nur dadurch genehmigt wurde. Die Maßnahmen sollten die Wirkungen der Bebauung auf die Europäischen Schutzgebiete des Schaalsees mindern. Der junge Wald ist Bestandteil der Managementplanung für das Europäische Naturschutzgebiet am Schaalsee. Darin sind zwingend Verbesserungsmaßnahmen für die alten Waldbestandteile um den Schaalsee vorgeschrieben. Der junge Wald soll u.a. den wertvollen alten Hangwald am Schaalseeufer gegen Störungen durch Lärm und Licht des Neubaugebietes abschirmen. Der Schutzwald hat auch entscheidende Funktionen für den Schutz des Hangwaldes vor Sturmschäden. Die Stadt Zarrentin hatte diese Auswirkungen nicht ausreichend geprüft. Die Planung leidet nach Einschätzung des Gerichtes an erheblichen Fehlern.

Aktenzeichen des OVG-Beschlusses : 3 KM 787/18 OVG
Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin, T. 0385 52133912 oder mobil: 0178 56547  

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