BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Schottergärten – unzulässig & unverantwortlich

28. März 2021 | Klimawandel, Nachhaltigkeit

Immer wieder kommt ein neuer Frühling? Nicht in der Ödnis eines Schottergarten! Diese Flächen werden voll versiegelt und all ihrer ökologischen Funktionen beraubt. Dafür wird der humusreiche Oberboden abgetragen, undurchlässiges Vlies oder Folien aufgelegt und darauf Steinmaterial verteilt. Bepflanzt werden Schottergärten gar nicht oder häufig mit fremden Arten wie Thuja, Kirschlorbeer oder Pampasgras.

Die zunehmende Bedrohung unserer Insekten, Vögel und Fledermäuse, selbst bei zuvor häufigen Arten, verlangt jedoch einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Gärten. Jeder sollte sich des Nutzens gesunder Böden, der Bestäubung von unseren Nahrungsmitteln und des Vertilgens von Schädlingen bewusst sein und seinen Garten so naturnah wie möglich gestalten. Bei Schottergärten ist genau das Gegenteil der Fall: „Das Bodenleben wird quasi ausgelöscht und Niederschlag kann nicht mehr gespeichert werden. Die Steine heizen sich bei Sonne stark auf und halten diese Wärme auch über Nacht. Dabei steigt schon jetzt die Anzahl tropischer Nächte im Sommer. Die fehlende oder exotische Bepflanzung verwehrt Insekten und anderen kleinen Tieren Nahrung und Lebensraum. Außerdem kann der Lärm der Stadt durch Schotter nicht gedämpft werden, sondern wird noch verstärkt“ zählt S. Schumacher vom BUND die verheerende Wirkung von Schottergärten auf.

Doch was verursacht diesen Trend? Das Verschwinden von immer mehr Wildbienen, Schmetterlingen & Co. ist in aller Munde, die Menschen sehnen sich nach grüner Erholungsfläche, wollen aber in diesen Fällen keine Arbeit damit haben. „Die Auffassung, Schottergärten seien pflegeleicht, bestätigt sich nur in den ersten ein, zwei Jahren. Danach sammeln sich Sand und Staub in den Zwischenräumen und Unkraut keimt. Das zu jäten, ist sehr aufwändig, sodass der Griff zu Pflanzengiften nahe liegt.“ befürchtet Schumacher.

Zumal Schottergärten nach LBauO unzulässig sind. Das Gesetz besagt, dass unbebaute Flächen auf bebauten Grundstücken zu begrünen und zu bepflanzen sind. Die Aufsicht darüber hat das Bauamt, doch reichen hier die personellen Kapazitäten offensichtlich nicht aus. Der BUND fordert, Personal für die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes zur Verfügung zu stellen und die BürgerInnen verstärkt über das Verbot und die ökologischen Nachteile aufzuklären. „Des Weiteren kann die Stadt Rostock über eine Satzung oder bei Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen die naturnahe Gestaltung von Grünflächen und damit ein Verbot von Schottergärten festsetzen.“ schlägt Schumacher vor.

Für einen pflegeleichten Garten empfiehlt Schumacher z.B. einen echten Steingarten mit Kontakt zum Boden oder das Einsähen mit Wildblumen. Diese müssen höchstens zweimal im Jahr gemäht werden, erfüllen aber wichtige Funktionen, indem sie Wasser speichern, an heißen Tagen kühlen, Sauerstoff produzieren, Schadstoffe und Feinstäube binden und letztendlich unseren Tieren Nahrung und Lebensraum bieten. „Das Summen der Hummeln und das Flattern bunter Schmetterlinge steigert dabei noch die Lebensqualität der GärtnerInnen.“ schließt Schumacher.

Für Rückfragen: Susanne Schumacher 0176 21311985

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