BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Pflegeheim am Bützower See nicht genehmigungsfähig

09. Februar 2018 | Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz

BUND lehnt die Zerstörung des Biotopes ab

„Der Investor für das ‚Pflegeheim Am Schloß Haus II‘ hat sich leider den denkbar schlechtesten Standort für sein Vorhaben ausgesucht“, sagt die Naturschutzexpertin Janine Böttcher. „Es ist ein Skandal, dass diese von insgesamt drei geprüften Flächen, favorisiert wird, obwohl die untere Naturschutzbehörde und die untere Wasserbehörde die Möglichkeit für eine Bebauung verneint haben. Das steht in der Begründung zum Bebauungsplan.“ Dieser Standort verstößt gegen Gesetze des Natur-, Gewässer- und Bodenschutzes. Auch sind Alternativstandorte mit geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft vorhanden. Letztendlich kann das wirtschaftliche Interesse hier nicht überwiegen. „Das Grundstück am See hat die kürzeste Entfernung zum vorhandenen Haus I, lautet die nicht ausreichende Rechtfertigung“, so Böttcher.

In seiner 16-seitigen Stellungnahme zur frühzeitig ausgelegten Bauleitplanung lehnt der BUND Landesverband detailliert die Überbauung eines hochgradig schützenswerten Feuchtlebensraumes ab. Der geplante Eingriff ist nicht ausgleichbar, an diesem Standort nicht notwendig und somit unzulässig. Es droht sogar ein Umweltschaden, der hohe Sanierungskosten für den Investor zur Folge haben kann.

Weil das Vorhaben keine Rechtssicherheit hat, rät der BUND dringend davon ab, das Bauvorhaben an diesem Standort weiter zu verfolgen.

Für weitere Informationen:

Eine ausführliche Begründung finden Sie bitte im angehängten <link file:808>Dokument (Stellungnahme zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 6 „Pflegeheim am Schloß Haus II“ der Stadt Bützow).

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