BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Nutzen und schützen – Freiwillige Vereinbarung für das Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ - Achtung, Sperrfrist: 29.06.2020, 14:00 Uhr

29. Juni 2020 | BUND, Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Naturschutz, Naturschutz

Wassersportler, Angler und der Naturschutz legen den erfolgreichen Abschluss der Freiwilligen Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet ‚Schweriner Seen‘ “ vor. Damit wird eine etwa zweieinhalb Jahre dauernde Suche nach Interessenausgleich zwischen Nutzung und Schutz besiegelt.

Mit Hilfe der jetzt geschlossenen Freiwilligen Vereinbarung sollen die Ziele Störungsvermeidung und Röhrichtschutz aus dem Managementplan für das Europäische Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ erfüllt und so weitere rechtliche Schutzmaßnahmen entbehrlich werden. Das wird gelingen, wenn möglichst alle Nutzer des Sees die Vereinbarungen umsetzen.

Im Kern der Vereinbarung sollen Wasservögel in ausgewählten sensiblen Bereichen des Schweriner Sees und Ziegelaußensees geschützt werden. Um Störungen der Tiere vor allem während der Brut im Röhricht zu vermeiden, sind freiwillige Einschränkungen für Wassersportler verabredet worden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Haubentauchern. Diese Wasservögel sind während der Mauser von Mitte Juli bis Ende September zeitweise flugunfähig. Zukünftig sollen zur Beruhigung der Röhrichtbereiche zusätzlich Festmacherbojen, sogenannten Mooringbojen, angeboten werden, die das Ankern von Booten zielgerichtet lenken.

Der Managementplan für das Europäische Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ wurde unter Federführung des StALU WM mit umfangreicher Öffentlichkeitsbeteiligung in den Jahren 2013 bis 2015 erarbeitet. Dabei wurde festgestellt, dass sich die meisten Vogelarten in einem guten Erhaltungszustand befinden und zum dauerhaften Schutz Beruhigungen in bestimmten See- und Uferbereichen wichtig sind. Hierfür ist die Freiwillige Vereinbarung ein geeignetes Instrument.

Die Störungsvermeidung durch Beruhigung ist ein Teil des gesamten Managementplans, der die Freizeitnutzung der Seen betrifft.

Weitere wichtige Maßnahmen sind erforderlich und sollen parallel umgesetzt werden. Dazu zählt unter anderem der Umgang mit Nesträubern wie den invasiven Arten Mink und Waschbär. Für den Röhrichtschutz sollen Fraßschäden durch Bisam und Nutria eingedämmt und einzelne Maßnahmen, wie Palisaden, zum Schutz vor Wellenschlag umgesetzt werden.

Die Freiwillige Vereinbarung entwickelten Interessenvertreter der Bereiche des Wassersports, des Tourismus, der Angler, des Naturschutzes und Vertreter verschiedener Behörden miteinander. Diese so verschiedenen Partner führt das gemeinsame Ziel zusammen‚ im Europäischen Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ den Schutz der Arten und Lebensräume und die unterschiedlichen Nutzungen in Einklang zu bringen.

„Die Erarbeitung dieser Freiwilligen Vereinbarung war ein langer und schwieriger Prozess, der nun zu einem tragfähigen Kompromiss geführt hat. Dafür zolle ich allen Beteiligten meinen Respekt. Es zeigt sich, dass ein Interessensausgleich zwischen den Naturschutz- und Nutzungsansprüchen möglich ist“, freut sich Staatssekretär Dr. Jürgen Buchwald vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V.

"Um die Freiwillige Vereinbarung auf einen erfolgreichen Weg zu bringen, ist es besonders wichtig, alle Nutzer zeitnah zu informieren und zum Mitmachen aufzufordern. Dies wird ein Prozess sein, der immer wieder angestoßen werden muss“, ruft Herr Braun von der ISSU zum Mitmachen auf.

„Die Schweriner Seen sind wichtiger Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000. Hier ist es Aufgabe der Menschen, den anhaltenden Verlust der Biodiversität zu stoppen“, sagt Corinna Cwielag, Vertreterin des BUND Schwerin.

Mario Voigt-Haden, Referat Umwelt-, Natur- und Artenschutz des Landesanglerverbandes (LAV M-V e.V.) stellt fest: „Schilf ist ein immens wichtiger Lebensraum auch für unsere Fische. Gerade in diesen Bereichen, den Übergangszonen im Gewässer, finden wir eine hohe Biodiversität, Zusammenleben verschiedenster Arten, die es zu schützen gilt.“

Erste große Vereine haben bereits ihre Unterschrift geleistet, weitere bekundeten ihre Bereitschaft zur Umsetzung der Freiwilligen Vereinbarung. Durch die Corona-Pandemie und entsprechende Einschränkungen der letzten Monate verzögerte sich die Bekanntmachung und Werbung für die Freiwillige Vereinbarung. Nun sind offiziell weitere Vereine und Organisationen eingeladen, sich anzuschließen und die Vereinbarung mitzutragen. Der vollständige Wortlaut sowie Kartenmaterial und die Möglichkeit, selbst eine Unterschrift zu leisten, finden sich auf der Internetseite des StALU Westmecklenburg (http://www.stalu-mv.de/wm/).

Die beteiligten Interessenvertreter wurden bei der Entwicklung der Vereinbarung durch eine unabhängige Moderation unterstützt. Die Finanzierung erfolgte über ein Förderprojekt aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und des Landes M-V.

Zur Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit soll ein Gremium aus den beteiligten Interessengruppen gebildet werden. Es wird die Freiwillige Vereinbarung unter anderem durch Öffentlichkeitsarbeit unterstützen, die Umsetzung auswerten und deren Inhalte weiterentwickeln.

Als erster Schritt soll eine Info-Tafel und ein Faltblatt mit interessanten Informationen zum Schutzgebiet und den Inhalten der Freiwilligen Vereinbarung entwickelt werden.

In der Steuergruppe der Freiwilligen Vereinbarung beteiligen sich (in alphabetischer Reihenfolge):

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, BUND-Gruppe Schwerin (BUND),

Landeshauptstadt Schwerin

Industrie- und Handelskammer (IHK),

Interessengemeinschaft Schweriner Seen und Umland (ISSU),

Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V e.V.),

Pro Schwerin e.V.,

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM).

Weitere Beteiligte, z.B. Naturschutzwarte, Fischer, etc. wurden zu einzelnen Fragestellungen einbezogen.

 

Anlagen:

Freiwillige Vereinbarung und Anlagen 1 bis 3

Freiwillige Vereinbarung

Anlage 1: Zehn Verhaltensregeln

Anlage 2: Karten

Anlage 3: Verabredungen zum Monitoring

Die „10 Verhaltensregeln“ und dazugehörige Karten dürfen kostenfrei abgedruckt werden.

Wir laden herzlich zum Pressegespräch heute um 14:00 Uhr in den Versammlungsraum des SV Mecklenburgisches Staatstheater e.V., Werderstr. 122, in Schwerin ein.

 

Ansprechpartner für Rückfragen:

Hartmut Braun, ISSU Tel.:0163/2555012

Corinna Cwielag, für BUND-Gruppe Schwerin, T. 0178 5654700, corinna.cwielag@bund.net

Nils Meyer, StALU WM, n.meyer(at)staluwm.mv-regierung.de, 0385/59586-410.

Mario Voigt-Haden, LAV M-V e.V., m.voigt(at)lav-mv.de, 03860 56 03-15

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