BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Noch kein Meisterplan

09. Dezember 2015

Achtung! Sperrfrist: 09.12.2015, 10:00

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht im vorgestellten Ergebnis der Themenworkshops noch keinen „Masterplan“ für eine nachhaltige Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. „Die Empfehlungen der Workshops stellen keine Strategie für die notwendige Ökologisierung der Landbewirtschaftung dar. Besonders zu den Konfliktthemen wie Tierhaltung und Erhalt der Artenvielfalt sind die gesammelten Empfehlungen der Workshops teilweise so konträr, dass eine Umsetzbarkeit fraglich ist. Handlungsempfehlungen wie mehr Medienkompetenz für tierhaltende Betriebe und die Beibehaltung eines durchschnittlichen Tierbesatzes, der sich an der Fläche orientiert statt Obergrenzen um den Zubau an Massentierhaltungsanlagen zu stoppen weisen nicht in die Zukunft, sondern empfehlen eher den Status quo beizubehalten.“ sagt Prof. Mathias Grünwald, Landesvorsitzender des BUND. Der BUND fordert weiterhin Obergrenzen für Tierhaltung einzuführen, weil die Umweltwirkungen von  Massentierhaltungsanlagen nicht akzeptabel sind.

Bedauerlich sei auch, dass die nachweislich positiven Ergebnisse des Ökologischen Landbaus im Workshop Boden- und Gewässerschutz sowie bei der Inwertsetzung von Natur und Ressourcen nicht in konkrete Handlungsempfehlungen aufgenommen worden sind. Problematisch sei auch, dass eine Handlungsempfehlung die Förderung des Ökologischen Landbaus langfristig in Frage stellt. Der BUND fordert weiterhin Sonder-Umstellungsprogramme auf Ökologischen Landbau z.B. in Trinkwasservorsorgegebieten wie dem Warnowtal und Zuflüssen und für Großschutzgebiete, die mit gesunder Wirtschaftsweise werben wie Biosphärenreservate. Als sinnvoll bewertet der BUND die Handlungsempfehlung, im Landeswassergesetz wieder einen verbindlichen Gewässerschutzstreifen einzuführen, in dem auch die Düngung verboten wird.

Positiv bewertet der BUND, dass für die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Massentierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern die vom Aktionsbündnis Nachhaltige Landwirtschaft vorgeschlagene Enquete Kommission des Landtages für die nächste Legislaturperiode als Handlungsempfehlung dokumentiert wurde. Allerdings sei dies nur mit der ebenfalls dokumentierten Ablehnung des Bauernverbandes dazu aufgenommen worden.

Für Rückfragen:

Corinna Cwielag, T. 0385 52133912 oder 0178 5654700

Hintergrund Obergrenzen Tierhaltung

Der BUND fordert für eine gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung die Orientierung am Wohl der Tiere und am Schutz der Umwelt. In den Umweltschutz einzuschließen sind Natur- und  Ressourcenschutz, Lebensqualität und Gesundheit für Anwohner und Verbraucher.

Der BUND sieht Tier- und Umweltschutz in der Tierhaltung vorrangig durch die Einführung von Bestandesobergrenzen und die Verpflichtung zu Auslauf und Einstreuhaltung gewährleistet. Die Verpflichtung für Auslauf/Weidegang und Einstreuhaltung ist nur unter der Voraussetzung kleinerer Bestände möglich. Durch kleinere Tierbestände mit Auslauf/Weidegang und Einstreu gibt es deutlich geringere Umweltwirkungen, weniger Auswirkungen auf die Lebensqualität von Anwohnern und einen geringeren Einsatz von Antibiotika. Fleisch von Tieren mit Auslauf/Weidegang hat eine höhere Qualität.

Der BUND schlägt deshalb folgende Bestandesobergrenzen für Nutztierhaltung in M-V vor:

500 Tierplätze Schweinemast

560 Tierplätze Sauenhaltung

500 Tierplätze Ferkelaufzucht

600 Tierplätze Rinderhaltung

15.000 Tierplätze Legehennen

16.000 Tierplätze Masthähnchen (30.000 lt. BImschG)

2000 Tierplätze Putenhaltung

Diese Bestandesobergrenzen sollten je Betrieb gelten und nicht durch Scheinteilungen unterlaufen werden können. Sie sollten durch Landesplanung, Förderung, z.B. ein Landesoffensive für artgerechte Nutztierhaltung), Imagebildung und Vermarktungsoffensiven erwirkt werden.

Oberhalb dieser Bestandszahlen sollten keine weiteren Tierhaltungsanlagen mehr genehmigt werden.

Eine Orientierung an Tierbestandszahlen in Bezug auf die verfügbare landwirtschaftliche Nutzfläche wie es bisher durch die Landesregierung mit dem Ziel der 2 Großvieheinheiten je Hektar vorgenommen wird ist nicht sinnvoll und wird vom BUND abgelehnt. Flächenstarke Betriebe mit z.B. 10.000 Hektar dürften damit 140.000 Mastschweine oder 20.000 Rinder halten. Die Umweltwirkungen wären keinesfalls akzeptabel.

Verpflichtung zu Einstreuhaltung und Auslauf / Weidegang

In kleineren Beständen ist eine Einstreuhaltung mit Auslauf  für Schweine und Geflügel bzw. Weidegang für Milchvieh, wie sie in Betrieben des NEULAND-Programmes umgesetzt werden möglich. Die Beweidung von Grünland hat außerdem vielfältig positive Wirkungen auf den Naturhaushalt und die Biodiversität der Agrarlandschaft. Für den Verbraucher sind dies Merkmale einer tiergerechten Nutztierhaltung, die gegenwärtig zumeist irreführend auf den Verpackungen von Lebensmitteln zu sehen ist.

Landesplanung: Ausschluß industrieller Tierhaltungsanlagen in empfindlichen Räumen und Landschaften

Die Größe von Tierhaltungsanlagen hat nachweislichen Zusammenhang mit Umweltwirkungen auf umliegende Biotope, Schutzgebiete, Gewässer, Böden, Grundwasser und auf die Regionalentwicklung.

In der Raumordnung sollten die Prioritäten geändert werden: es sollte Vorrang für Trinkwassereinzugsgebiete und Tourismusentwicklungsräume eingeräumt werden. Für jede neue Planung einer industriellen Tierhaltungsanlage ab Genehmigungspflicht nach Bundesimmissionsschutzgesetz (4. BImSchV, Anhang 1, Nr.7.1.) sowie für Rinderanlagen ab 600 Tierplätzen sollten Raumordnungsverfahren durchgeführt werden.

Insbesondere in Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten für Trinkwasser sowie Trinkwasserschutzzonen und Trinkwassersicherungsgebieten sollte ein Sonderumstellungsprogramm auf Grünlandnutzung durch Beweidung nach Kriterien des ökologischen Landbaus aufgelegt werden.

Stand 12 / 2015

V.i.S.d.P.: Corinna Cwielag 

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