BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Monumentale Linie des Lebens erhalten

02. September 2019 | BUND, Flüsse & Gewässer, Grünes Band, Lebensräume, Meere, Meeresschutz, Naturschutz, Ostsee

„Das Grüne Band Deutschland soll in allen Bundesländern Nationales Naturmonument werden. Auch Mecklenburg-Vorpommern muss aktiv werden,“ fordert der BUND-Bundesvorsitzende, Prof. Dr. Hubert Weiger in Schattin bei Herrnburg an der Wakenitz bei einem Gespräch mit Minister Dr. Till Backhaus

Achtung Sperrfrist, 02.09.2019, 14:00 Uhr

„Das Grüne Band Deutschland soll in allen Bundesländern Nationales Naturmonument werden. Auch Mecklenburg-Vorpommern muss aktiv werden,“ fordert der BUND-Bundesvorsitzende, Prof. Dr. Hubert Weiger in Schattin bei Herrnburg an der Wakenitz bei einem Gespräch mit Minister Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern. „Mecklenburg-Vorpommern hat von der Elbe über den Schaalsee bis an die Ostseeküste hervorragende Naturschätze am Grünen Band. Das Nationale Naturmonument bietet die einzigartige Chance, Naturschutz und Erinnerungskultur in Deutschland entlang der früheren innerdeutschen Grenze miteinander zu verbinden und zu schützen“, erläutert der BUND-Bundesvorsitzende.

Während auf großer Fläche ein Schwund der Arten stattfindet, erhält das Grüne Band eine Lebenslinie, die der größte Biotopverbund der Bundesrepublik ist. Mecklenburg-Vorpommern hat mit 173 Kilometern den drittgrößten Anteil daran. Bedrohte Arten wie Rohrdommel und Eisvogel am Schaalsee, Moorfrösche in der Elbtalaue, Schwertlilien und seltene Libellen an den Ufern der Wakenitz oder über 40 Tagfalterarten über den östlichen Hängen der Trave am Mecklenburger Ufer finden durch extensive Nutzung hier Zuflucht.

Die artenreiche Wakenitzniederung entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze im Osten von Lübeck wird auch als „Amazonas des Nordens“ bezeichnet. Nach 40 Jahren Unberührtheit durch den Eisernen Vorhang fanden Fachleute hier 2.066 Tier- und Pflanzenarten auf nur 12 Quadratkilometern. Die Wakenitzniederung ist ein wesentlicher, bislang fehlender Lückenschluss in der Schutzgebietskette am Grünen Band zwischen dem Biosphärenreservat Schaalsee/Elbe und der Ostsee. Seit 1990 besteht nur eine einstweilige Sicherstellung als Schutzstatus. Die Ausweisung als gesichertes Naturschutzgebiet wurde aufgrund des Autobahnbaus der A20 1994 unterbrochen. Ein erneutes Ausweisungsverfahren wird gegenwärtig durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern wieder aufgenommen und vorbereitet.

„Die Ausweisung als Naturschutzgebiet ist ein richtiger und wichtiger Schritt“, begrüßte der BUND-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Hubert Weiger das Vorhaben des Landes. „Doch die 1.400 Kilometer  lange Lebenslinie des Grünen Bandes bleibt ohne den ganzheitlichen Schutz als Nationales Naturmonument zerstückelt.“

Thüringen hat das Ausweisungsverfahren als Nationales Naturmonument bereits abgeschlossen. In Sachsen-Anhalt wurde die Ausweisung im Landtag nahezu einstimmig – bei lediglich einer Einthaltung – parteiübergreifend beschlossen. Auch die Länder Sachsen und Hessen haben signalisiert, das Grüne Band als Nationales Naturmonument auszuweisen. Es wird Zeit, dass Mecklenburg-Vorpommern endlich nachzieht,“ fordert Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND Mecklenburg-Vorpommern.

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Schutzgebietskategorie „Nationale Naturmonumente“

Die Besonderheit Nationaler Naturmonumente liegt in der untrennbaren Einheit des Naturschutzes mit dem Erhalt einer Landschaft oder Region aus kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen. Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten spielt bei Nationalen Naturmonumenten der Kulturwert neben dem Naturwert eine wichtige Rolle, ebenso müssen NNM die Anforderungen an Seltenheit und Eigenart erfüllen. Die jüngste Schutzgebietskategorie „Nationale Naturmonumente“ wurde durch die Novelle im Jahr 2009 in das Bundesnaturschutzgesetz eingefügt, um auch für die national bedeutsamen Schöpfungen der Natur einen herausgehobenen Schutz zu haben, die die Voraussetzungen eines Nationalparks nicht erfüllen. Der neue Schutzgebietstypus lehnt sich an Kategorie III der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur (IUCN) an. Bei den Nationalen Naturmonumenten kann es sich demnach um national bedeutsame Naturerscheinungen, aber auch spezielle herausragende geologisch-geomorphologische Erscheinungen oder solche, in denen sich besondere Natur- und Kulturwerte verbinden, handeln. Weltweit gehören dazu zum Beispiel der Grand Canyon in den USA, in Deutschland das Grüne Band Thüringen, die Kluterthöhle mit einem 370 Millionen Jahre alten versteinerten Riff in Nordrhein-Westfalen und die 800 bis 1000 jährigen Ivenacker Eichen in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument in Thüringen begann mit dem  Beschluss des Landtags am 28. September 2017 und wurde nach Anhörungsverfahren für Kommunen und Öffentlichkeit mit der Verabschiedung des Thüringer Grüne Band Gesetzes am 09.November 2018 vollendet. Der Gesetzentwurf war darüber hinaus Gegenstand einer Online-Diskussion des Thüringer Landtages.

(Quellen: BfN / IUCN / Freistaat Thüringen)

Biotope am Grünen Band:

https://www.bund.net/themen/gruenes-band/lebensraeume/

Grünes Band Europa:

www.bund.net/themen/gruenes-band/gruenes-band-europa/

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin, T. 0178 5654700

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