BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Megastall darf nicht gebaut werden

16. Januar 2026 | BUND, Massentierhaltung

Verwaltungsgericht Schwerin bestätigt Argumente des BUND in der Klage gegen die Genehmigung für Schweinemastanlage Suckwitz / BUND MV auf Agrardemo in Berlin

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat im Streit um den Bau der Megastallanlage Suckwitz bei Krakow am See die Genehmigung der Behörde aus dem Jahr 2020 aufgehoben. Das Gericht bestätigte in seiner ausführlichen Begründung (AZ2A735/22SN) die Argumente des BUND gegen Bau und Betrieb der geplanten Schweinemastanlage für 25.000 Schweine pro Jahr und stützte sich dabei auf die fehlende Flächenausstattung des Investors, der dadurch keinen ausreichenden Futteranbau für die vielen Tiere langfristig absichern könne. 

Der BUND hatte auch die Belastung der umliegenden Gewässer, die tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen mit 0,75 Quadratmeter Platz je Schwein auf Beton und den fehlen Brandschutz der geplanten Anlage und beklagt. 

„Megaställe mit tierschutzwidrigen Haltungsmethoden und erheblicher Umweltbelastung müssen der Vergangenheit angehören. Der BUND fordert einen Umbau der konventionellen Tierhaltung in Deutschland. Die Tiere brauchen mehr Platz. Für die Haltung müssen Einstreu, Auslauf und Obergrenzen der Tierplatzzahlen je Betrieb und Standort verbindlich sein. Das aufgeschobene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz muss kommen und für Transparenz in der Tierhaltung sorgen“, sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag aus Mecklenburg-Vorpommern. Der BUND demonstriert auf der Agrardemo „Wir haben es satt“ am Sonnabend in Berlin für den Ausbau des Ökolandbaus zum Schutz der Wasserressourcen und für tierartgerechte Haltungsmethoden. 

Hintergrund Megastallanlage Suckwitz Mecklenburg-Vorpommern: 

Der geplante Standort der Megastallanlage Suckwitz befindet sich in unmittelbarer Nähe zu empfindlichen Gewässern und Naturschutzgebieten, die aufgrund ihrer besonderen Arten- und Biotopausstattung höchst sensibel auf die Nährstoffeinträge aus der geplanten Mastanlage reagieren. Tausende Kubikmeter Gülle der Schweinemastanlage sollten im unmittelbaren Bereich empfindlicher und schon belasteter Gewässer ausgebracht werden. Die Wirkungen wurden nicht untersucht. Die Genehmigung für die Schweinemastanlage wurde 2020 durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Rostock erteilt. Nach der Brandkatastrophe in der Megastallanlage Alt Tellin forderte der BUND die Genehmigungsbehörde auf Änderungen für einen wirksamen Brandschutz zu beauflagen. Die Behörde sah keinen Änderungsbedarf. Der BUND hatte auch Verstöße gegen das Tierschutzrecht vorgetragen. Die Mastschweine sollten ohne Einstreu auf Betonspalten in engen Buchten mit 0,75 Quadratmeter Fläche pro Tier und Versorgung durch ein Flüssigfuttersystem gehalten werden. Das Gericht ließ eine Berufung nicht zu. 

Zu viele Tiere

In der geplanten Schweinemastanlage in Suckwitz bei Krakow am See sollten 7.904 Mastschweine je Durchgang auf Betonspaltenböden über eine Güllewanne in Buchten zu je 16 Tieren gehalten werden. Pro Jahr wären rund 25.000 Mastschweine im Jahr gemästet worden. Der BUND hatte geklagt, weil die Anlagenplanung gegen Vorschriften des Naturschutzes, des Gewässerschutzes, des Brandschutzes, des Tierschutzes und des Baurechtes für landwirtschaftliche Stallanlagen verstößt. Das Baurecht privilegiert nur Tierhaltungsanlagen für landwirtschaftliche Betriebe, die dauerhaft ausreichend große Flächen bewirtschaften, um die Tiere mit Futter zu versorgen. Dabei müssen die Flächen für die gesamte Betriebsdauer der Stallanlage in der geplanten Größe vorhanden sein. Das Gericht begründete die Aufhebung der Genehmigung damit, dass der Investor nur deutlich weniger Fläche und deutlich kürzere Pachtzeiten vorlegen konnte. 

Gefahren für Gewässer und geschützte Arten 

Der geplante Standort der Megastallanlage Suckwitz befindet sich in räumlicher Nähe zu empfindlichen Gewässern und Naturschutzgebieten, die aufgrund ihrer besonderen Arten- und Biotopausstattung höchst sensibel auf die Nährstoffeinträge aus der geplanten Mastanlage reagieren. Der nahe gelegene Brummelvitzsee ist als einer der wenigen Klarwasserseen bereits bei kleinen Eintragsmengen durch Stickstoff erheblich gefährdet. Gülleausbringungsflächen waren auf Niedermoorflächen und Flächen mit Hangneigungen zu Gewässern geplant. 

Durch den Ausstoß von Ammoniak hätte die Megastallanlage Böden und Biotope im Umfeld von Mastanlagen mit 20 - 30 kg zusätzlichem Stickstoff je Hektar und Jahr belastet. Ein weiterer Eintragspfad neben der atmosphärischen Deposition ist die Auswaschung von Nitrat aus den ausgebrachten Düngegaben, welche Grund- und Oberflächengewässer bereits jetzt erheblich belastet. 

Besonders in den FFH-Gebieten Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen sowie Bolzsee bei Oldenstorf waren aufgrund der geringen Entfernung zur Stallanlage Beeinträchtigungen durch die Nähe zur Mastanlage zu erwarten. 

Charakteristische Tier- und Pflanzenarten werden bei einer Änderung des Nährstoffgefüges von dominanten und sehr häufigen Arten verdrängt. Weitere Seen wie der Woseriner See, Nienhäger See, Gardersee, Suckwitzer See, Bolzsee und der Breesener See sind über unterschiedlichste Eintragspfade durch die Eutrophierung gefährdet. 

Mehr unter: Schweinemastanlage Suckwitz

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, Mobil: 0178 5654700 (vor Ort in Berlin am 17.1.2026)

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