BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Update: Keine Ferienhäuser auf dem Borner Holm

10. Mai 2022

BUND Klage gegen Bebauungsplan auf geschützter Boddenwiese auf dem Darß am 10. Mai 2022 vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald

Update: Keine Ferienhäuser auf dem Borner Holm

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat den Bebauungsplan für Ferienhäuser und ein Hotel auf dem Borner Holm auf dem Darß für ungültig erklärt. Ein Erfolg für den Umwelt- und Naturschutz!

Schon 2017 wurde durch ein Eilverfahren die Bebauung gestoppt. Bei der gestrigen Verhandlung trug der BUND M-V vor, dass es keinen weiteren Bedarf an Ferienhäusern und Hotels auf der grünen Wiese gibt. Die geplante Bebauung steht im Konflikt mit dem gesetzlichen Gebot der Klimawandelanpassung, weil in einem Hochwassergebiet gebaut werden soll. Auch die nachträglich eingereichte Umweltverträglichkeitsprüfung ist fehlerhaft.

Klage für Landschaftsschutz auf dem Darß

Die Normenkontrollklage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen einen Bebauungsplan für 54 Ferienhäuser und ein Hotelgebiet im Landschaftsschutzgebiet Borner Holm auf dem Darß wird am Dienstag, den 10.Mai 2022 vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald verhandelt. Bereits 2017 wurde die Genehmigung für den Bebauungsplan im Eilverfahren des BUND durch das Oberverwaltungsgericht gestoppt. Das Gericht bestätigte den Verstoß gegen die Bestimmungen des Landschaftsschutzgebietes und die Wirkungen auf das Vogelschutzgebiet im unmittelbar angrenzenden Nationalpark.

Der BUND trägt nun weiter vor, dass nachweislich kein Bedarf für weitere Hotelneubauten auf der grünen Wiese besteht und das Bauvorhaben im Konflikt mit dem gesetzlichen Gebot der Klimawandelanpassung steht, weil es im Hochwassergebiet gebaut werden soll. Bereits jetzt liegt das geplante Baugebiet komplett unterhalb des Bemessungshochwassers.

Die Beseitigung der Wiesenlandschaft, die als landschaftstypische Boddenwiese, auf der früher die Fischernetzte getrocknet wurden, geschützt ist steht zudem im Konflikt mit dem strengen Schutzregime für das Vogelschutzgebiet. Die nachträglich vorgelegte Verträglichkeitsprüfung ist nach Einschätzung des BUND fehlerhaft und kann die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes von 2017 nicht bewirken.

Hintergrund

Das OVG Greifswald hat mit Beschluss vom 4.5.2017 (3 KM 152/17) auf Antrag des BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den Bebauungsplan „Holm“ einstweilig außer Vollzug gesetzt. Nach dem Bebauungsplan sollen auf dem Borner Holm über 50 Ferienhäuser, ein Hotelareal sowie weitere bauliche Anlagen auf einer Fläche von 8 Hektar entstehen. Das Gericht gab dem BUND Recht und bestätigte sowohl die Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung als auch einen Verstoß gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung. Die Landzunge sei gerade als unverbauter und unzersiedelter Bereich hochgradig schützenswert. Eine Bebauung der für die Landschaft typischen Boddenwiese mit über 50 Ferienhäusern und einem Hotelareal auf acht Hektar sei nicht mit der geschützten Schönheit und Eigenheit des Gebietes vereinbar, so das Gericht in seinem Beschluss von 2017.

Der BUND hat das Bebauungsplanungsverfahren von Anfang an kritisch begleitet und bereits im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahre 2014 gerügt, dass die Planung innerhalb des betroffenen Landschaftsschutzgebietes unzulässig ist, da die Planung mit den Zielen und dem Zweck der Schutzgebietsverordnung nicht zu vereinbaren sei und eine Befreiung für den Hotelkomplex nicht zulässig sei. Zudem hat der BUND frühzeitig aufgezeigt, dass die Auswirkungen der Planung zu Beeinträchtigungen des benachbarten EU-Vogelschutzgebietes führen können und diese Beeinträchtigungen im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung umfassend zu untersuchen seien. Insgesamt hatte der BUND fünf Fachstellungnahmen vorgelegt. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nach dem gerichtlichen Stopp des Vorhabens von der Gemeinde in Auftrag gegeben worden. Der BUND legte dazu eine Gutachterliche Überprüfung vor, welche die Fehlerhaftigkeit nachgewiesen hat. Die Boddenwiese gehört nachweislich zum Lebensraum der gefährdeten Vogelarten des Vogelschutzgebietes und diese sind dort auch geschützt.

Bereits im Eilverfahren bestätigte das Gericht, dass für bestimmte Vögel des Vogelschutzgebietes die Störungsradien unterschritten seien. Die Argumentation der Gemeinde, dass vorhandene Trampelpfade die Uferzonen schon jetzt stören würden, wies das Gericht zurück. Der BUND kritisierte, dass gerade, wenn diese Störungen schon vorliegen, eine Zusatzbelastung, wie sie ein neuer Tourismusschwerpunkt darstellt, unzulässig sei. Gemeinde und Landkreis stünden im Gegenteil schon längst in der Pflicht, den Störungen aktiv abzuhelfen.

Eine Bebauung der grünen Landzunge Borner Holm sei zudem nicht mit den Zielen des Landschaftsschutzgebietes vereinbar, erklärte das Gericht. Die Landzunge sei gerade als unverbauter und unzersiedelter Bereich hochgradig schützenswert. Eine Bebauung der für die Landschaft typischen Boddenwiese mit einem Hotelkomplex über acht Hektar sei nicht mit der geschützten Schönheit und Eigenheit des Gebietes vereinbar.

Für Rückfragen und am 10.05.2022 vor Ort im Gericht:

Corinna Cwielag, T. 0178 5654700

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