BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Kein Baubeginn in der Brutperiode

04. März 2016

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) rechnet damit, dass das Verwaltungsgericht keine Baufreigabe für den Schlossbuchtanleger erteilt.

„Der geplante Baubeginn für den 50 Meter langen Anleger stört den Auftakt der Brutsaison im Vogelschutzgebiet. Der Anleger gefährdet eines der wichtigsten Brutgebiete für seltene Wasservögel am Schweriner See. Gerade die Region der Schlossbucht bietet den besonders seltenen Arten wie der Tafelente bisher eine weitgehend ruhige Zuflucht. Wenn dort zukünftig über 40 Meter lange Flusskreuzfahrtschiffe drehen, anlegen, ablegen und auch zusätzliche Wassersportboote unterwegs sind, ist es mit der Ungestörtheit vorbei. Das kann auch das neue Vogelschutzgutachten der Stadt nicht ausräumen.“, sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.

Für den Bau des Schiffsanlegers existiere eine bereits erprobte Alternative, argumentiert der BUND. So hatten Flusskreuzfahrtschiffe bisher regelmäßig am Anleger der „Weißen Flotte“ auf dem Nordufer der Schlossbucht angelegt.

Außerdem würde der Anleger eine der schönsten Sichtachsen auf das Schweriner Schloss über das Wasser verstellen. Corinna Cwielag: „Die Stadt Schwerin gefährdet damit ihre eigene Bewerbung des Schlossensembles um den Titel "UNESCO-Weltkulturerbe"! Schlösser gibt es viele, das Schweriner Schloss ist aber durch seine Einbettung in die einzigartige Natur so besonders.“

Bereits zweimal bekam der BUND in der Auseinandersetzung um den Schiffsanleger von den Gerichten Recht, zuletzt vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald. Ob das Gericht eine schnelle Entscheidung trifft, lässt sich nicht vorhersagen

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, T. 0385 521339-12 oder 0178 5654700 

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