BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Kastenstand abschaffen, Tierfabriken stoppen!

08. September 2016

„Kastenstände für die Sauenhaltung müssen abgeschafft werden! Sie sind weder verhaltens- noch tiergerecht. Das haben Fachgutachten belegt und es ist gerichtlich bestätigt. Wir fordern die Agrarminister auf, das gerichtliche Verbot umgehend durchzusetzen! Das ist möglich, wenn in bestehenden Anlagen die Anzahl der Tiere endlich verringert wird.“ sagt Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND und Sprecherin des Landesnetzwerkes „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ gegen Massentierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern heute in Warnemünde vor der Agrarministerkonferenz.

Kastenstände müssen in Deutschland nur 70 Zentimeter breit sein. Sauen können sich darin weder umdrehen noch mit ausgestreckten Beinen liegen. In den 1,3 bzw. 1,4 Quadratmeter großen Kastenständen werden Zuchtsauen wochenlang nach dem Decken eingesperrt. Fachgutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) kommen zum Ergebnis, dass dies dem geltenden Tierschutzrecht widerspricht. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt ist Sauenhaltung in Kastenständen rechtswidrig. Auf der Agrarministerkonferenz in Warnemünde stehen weitere Übergangsfristen von 20 Jahren zur Umrüstung zur Diskussion.

In Mecklenburg-Vorpommern werden unter anderem in den Nachfolgebetrieben des Gutes Losten über 34.000 Schweine gehalten, davon sind 10.385 Zuchtsauen und in der neuen Sauenanlage Alt Tellin stehen 10.458 Muttersauen.

Der BUND forderte die Agrarminister auf, die Kastenstandhaltung umgehend zu beenden und Bestandsobergrenzen für Tierhaltungsanlagen und Auslauf- und Einstreuhaltungen in kleineren Beständen einzuführen. „Der Ausbau von Megaställen mit 10.000 Sauen, 20.000 Mastschweinen oder 400.000 Masthähnchen schafft Tierleid und Umweltprobleme. Und Megaställe drücken die Erzeugerpreise.“  sagt Corinna Cwielag.

Für die Bestandsobergrenzen schlägt der BUND aus Umweltgründen vor, maximal 560 Sauen oder 1.500 Mastschweine in einer Anlage an einem Standort zu halten. Für Geflügelhaltung schlägt der Umweltverband eine Bestandsobergrenze von 15.000 Masthähnchen und 10.000 Legehennen vor. „Die Werte orientieren sich an den Grenzen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Oberhalb dieser Größenordnungen sind durch die hohe Tierkonzentration Umweltschäden zu befürchten“, sagt Corinna Cwielag vom BUND. Für den Tierschutz seien die erprobten Bestandsobergrenzen des konventionellen NEULAND-Programmes von maximal 150 Sauen und 950 Schweinen, gekoppelt mit Auslauf und Einstreuhaltung jedoch deutlich besser. Nur dafür sollte es laut BUND staatliche Förderungen geben.

Für Rückfragen und vor Ort: Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin BUND Mecklenburg-Vorpommern: T.0178 5654700  

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