BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Genehmigung für Alleenfällung zurückgenommen- Gerichtsverhandlung ohne Beschluss aber mit Ergebnis / Neue Hoffnung für die Alleebäume im Seebad Warnemünde

10. Mai 2017

Im Ergebnis der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Schwerin hat die Hansestadt Rostock heute die Genehmigung zur Fällung von 49 Alleebäumen in der Friedrich-Franz-Straße im Seebad Warnemünde zurück genommen. Das Verwaltungsgericht hatte die Stadt Rostock auf erhebliche Abwägungsfehler hinsichtlich des Alleenschutzes hingewiesen. Die Stadtverwaltung hat angekündigt, eine neue Genehmigung zu erlassen. Dazu müssen die Naturschutzverbände erneut angehört werden. Eine Einigung über die Sanierungsvariante hat es bisher nicht gegeben.


„Damit ist für die Straßenbäume in Warnemünde wieder alles offen.“, sagt Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND. „Wir hoffen, dass wir uns im zweiten Anlauf für die Friedrich-Franz-Straße in Warnemünde auf eine vorsichtige Sanierung der Gehwege bei der ansonsten unstrittigen Straßensanierung einigen können. Die Bäume sollten dabei weitgehend erhalten bleiben. Entscheidend ist der Verzicht auf einen grundhaften Ausbau, bei der der Unterboden komplett ausgeschachtet wird. Dadurch können aus unserer Sicht erhebliche Kosten für die Stadt und die Anlieger eingespart werden.“, so Cwielag weiter.


Eine Einigung hätte weitergehende Bedeutung für den Erhalt der prägenden Alleebäume im Seebad Warnemünde. Das Straßensanierungskonzept der Stadt Rostock betrifft weitere Alleen im Seebad mit bis zu 60 Bäumen und vitale Linden zum Beispiel in der Mühlenstraße und am Georginenplatz.


Alleen haben in Siedlungsräumen große Bedeutung für das Kleinklima, zur Dämpfung von Lärm und Staub und als verbleibende Lebensräume für Singvögel und Fledermäuse. Alleen stehen unter strengem Schutz. Die Fällung von Alleebäumen darf laut Gesetz nur erlaubt werden, wenn die Verkehrssicherheit in Gefahr ist und nicht mit anderen Mitteln herstellbar ist.


Rückfragen über BUND Mecklenburg-Vorpommern

Katharina Brückmann, Landesgeschäftsstelle Schwerin Tel.: 0385 52133914,

Corinna Cwielag, Landesgeschäftsstelle Schwerin Tel.: 0385 52133912 oder 0178 5654700 

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