BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Fahrverbot für Jetski in Vogelschutzgebieten

09. September 2015

Achtung, Sperrfrist 9.9.2015, 14:00 Uhr

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Schwerin übergibt heute 500 Unterschriften zur Unterbindung von Jetski-Fahrten im Vogelschutzgebiet der Schweriner Seen an das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Lauenburg. Der BUND registrierte in der Saison 2015 bereits über 360 Verstöße gegen die Binnenschifffahrtsverordnung und Wassermotorräderverordnung auf den Schweriner Seen. Dabei spielen laut BUND die Wasserskistrecken eine erhebliche Rolle. Der BUND stellt deshalb beim WSA den Antrag, die Wasserskistrecken zu schließen.

„Am letzten Wochenende des Monats August erreichte die Speed-Saison in den Schutzgebieten ihren Höhepunkt. So wurden durch den BUND-Schwerin innerhalb nur eines Tages 49 deutlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegende Ereignisse durch Kurz-Videos dokumentiert.“ so Volker Thomas vom BUND Schwerin. Jetski-Fahrer sind im August mit insgesamt 50 Speed-Ereignissen, teilweise im High-Speed-Bereich über 50 Kilometer pro Stunde vertreten.
Die BUND-Gruppe Schwerin fordert zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit für Wassersport, Erholung und Tourismus sowie zur Einhaltung des Störungsverbotes in Vogelschutzgebieten, daß langfristig ein Verbot für das Befahren sämtlicher Schutzgebiete durch Jetski, sogenannte „Wassermotorräder“, ausgesprochen wird. Zudem müsse über die weitere Nutzung durch Jetski der mit einem hohen Unfallrisiko behafteten Wasserskistrecke auf dem Ziegelaußensee und über die Nutzung der Wasserskistrecke bei Retgendorf auf dem Schweriner Außensee nachgedacht werden. Hier erlaubt die Befahrensregelung nach Wasserskiverordnung § 3 Absatz 2 die Nutzung durch Wassermotorräder als ziehendes Fahrzeug beim Wasserski. Dies wird zur freien Befahrung der Seegebiete durch Jetskifahrer mißbraucht.

Der BUND Schwerin wird sich auch für eine Änderung der Wasserskiverordnung bezüglich der Jetski-Erlaubnis einsetzen. Eine gesonderte Befahrenserlaubnis für Jetski auf Wasserskiflächen ist vom Gesetzgeber vorgesehen und nach amtlicher Genehmigung realisierbar. Volker Thomas: „Diese Hintertüren müssen im Interesse von  Mensch und Natur geschlossen werden.“ Die Kontrolle in den Seegebieten der Binnenwasserstraßen auf den Schweriner Seen mit einem Einsatzboot pro Saisontag ist nach Meinung des BUND Schwerins unzureichend. Hier muß die Präsens der Wasserschutzpolizei verstärkt werden.
„Wir schlagen deshalb vor, ein weiteres Einsatzboot in der Saison in Bad Kleinen zu stationieren“, so Volker Thomas vom BUND Schwerin. Hier kam es am 14.05.2015 , dokumentiert in der Polizeiinspektion Wismar, zu einem folgenschweren Sportbootunfall.
„Zur Minderung der Umweltbelastung durch Lärm wird sich der BUND Schwerin für die Prüfung der Geräuschemissionen von Motorbooten und Wassermotorrädern in den Naherholungs- und Vogelschutzgebieten der Schweriner Seen einsetzen. Laut Geräuschemissionsgrenzwerten nach EU-Richtlinie 2003/44/EG vom 16.06.2003 ist die Überschreitung eines Schalldruckpegels von 75 dB durch Sportmotorboote nicht gestattet.
Über diesen Grenzwerten liegenden Motorbooten sollte durch die Wasserschutzpolizei-inspektion Schwerin eine Aufforderung zur Beseitigung der Ursachen oder gegebenenfalls ein generelles Fahrverbot für die Schutzgebiete der Schweriner Seen erteilt werden.“ so Volker Thomas heute in Schwerin.


Foto:
Ein Foto der Unterschriftenübergabe des BUND an die Leitung des Wasser- und Schifffahrtsamtes Lauenburg kann ab 17:00 beim BUND angefordert werden. T. 0385 521339-0 oder 0178 5654700

Für Rückfragen: Volker Thomas, BUND, T. 0152 04295250, Corinna Cwielag, T. 0385 521339-12 oder mobil: 0178 5654700  

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