Schwerin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert die Aufhebung der sogenannten „Roten Gebiete“ für den Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen aus der Düngung und fordert Schutzmaßnahmen für das wertvolle Trinkwasser. In Mecklenburg-Vorpommern werden 85 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen. Nach den Angaben des Landwirtschaftsministeriums sind von 824 Messstellen 165 mit Nitrat belastet, davon 102 Messstellen mit einem Nitratwert über 50 mg/l.
„Aufgrund der hohen, gesundheitsgefährdenden Nitratwerte im Grundwasser muss Wasser schon jetzt aufwendig aufbereitet werden. Die Aussetzung der Regelungen in Roten Gebieten, stellt den Schutz von Trinkwasserressourcen in Frage und verschiebt die Last der steigenden Kosten einseitig auf die Bürger“, sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.
Um Nitratbelastung von Gewässern zu reduzieren muss verhindert werden, dass immer wieder Dünger in den Wasserkreislauf gelangt. Aus Sicht des BUND sind Regelungen für Rote Gebiete dringend notwendig, um die Nitratbelastungen nachhaltig abzusenken. Diese betrifft nicht nur das Grundwasser, sondern auch Oberflächengewässer und somit sensible Ökosysteme.
„Es ist richtig, dass Vorgaben im Düngerecht wissenschaftlich und juristisch fundiert sein müssen. Wenn die aktuellen Regelungen diesen Anforderungen nicht genügen, müssen sie überarbeitet werden. In dieser Debatte wird oft die Sozialpflichtigkeit des landwirtschaftlichen Eigentums verschwiegen, die besagt, dass Grundwasser und Lebensräume vor Überdüngung geschützt werden müssen“ sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.
Der BUND befürwortet die Bilanzierung der Nährstoffströme auf betrieblicher Ebene, um dem Verursacherprinzip gerecht zu werden. Dies war bis Sommer 2025 eine konsequente Anwendung des Verursacherprinzips, wurde aber als zu bürokratisch abgelehnt und durch den Bundeslandwirtschaftsminister aufgehoben. Außerdem fordert der BUND die Einführung von breiten Gewässerrandstreifen bis zu einer Breite von 20 Metern zum Schutz der Gewässer vor Pestiziden und Düngemitteln.
Das Grundwasser in Deutschland weist im EU-Vergleich die zweithöchste Nitratbelastung auf. Deshalb hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, welches mit der neuen Düngegesetzgebung 2023 erfolgreich abgewendet werden konnte. „Mit der Aussetzung der Düngevorgaben in roten Gebieten wird in Kauf genommen, dass das Verfahren gegen Deutschland wieder aufgenommen wird“, sagt Juliane Dao, EU-Expertin des BUND, „Auch das Argument, eine intensive Düngung sei für den Getreideanbau notwendig, hält nicht stand. Der ökologische Landbau belegt seit Jahren, dass Düngung sich grundwasserschonend gestalten lässt, ohne die wirtschaftlichen Erträge zu gefährden.“
Hintergrund
Zum Schutz des Grundwassers sind in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 mit Nitrat belastete Flächen als sogenannte „Rote Gebiete“ neu ausgewiesen worden. Dies betrifft 32% der landwirtschaftlichen Fläche, auf welchen die Düngung zu Gunsten der Trinkwasserqualität reduziert werden muss.
Sogenannte Rote Gebiete sind Flächen, unter denen das Grundwasser durch hohe Nitratgehalte in einem chemisch schlechten Zustand ist. Grundlage der Einstufung zum Schutz des Trinkwassers ist auf EU-Ebene die Nitrat-Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Demnach gilt EU-weit ein Nitratgrenzwert von 50mg pro Liter im Trinkwasser. Nitrat ist gesundheitsgefährdend und besonders gefährlich für Säuglinge. Es gelangt vor allem über Düngemittel aus der Landwirtschaft in das Grundwasser.
Am 24.10.2025 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung mit den roten Gebieten unwirksam sei und dass diese nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit genüge. Infolgedessen wurde durch Landwirtschaftsminister Backhaus angekündigt, auch in Mecklenburg-Vorpommern die Beschränkungen zur Düngung in roten Gebieten auszusetzen
Die Entscheidung hebelt das Verursacherprinzips aus: Bis zum 8. Juli 2025 galt für landwirtschaftliche Betriebe die Stoffstrombilanzverordnung, mit welcher nachweisbar war, welcher Hof zur Nitratbelastung von Gewässern beiträgt. Mit der Aufhebung kann nicht mehr nachgewiesen werden, wer für die Nitratauswaschungen verantwortlich ist.
Beispiel: Die Gemeinde Dragun im Landkreis Nordwestmecklenburg ist mit ihrem Umfeld mit 52 Feldblöcken als „Rotes Gebiet“ ausgewiesen. In diesen Gebieten liegen die Nitratbelastungen des Grundwassers über dem Grenzwert von 50 Milligramm je Liter. Damit können diese Grundwasservorkommen nicht mehr für Trinkwasser genutzt werden, weil dies zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Trotz der kritischen Belastungen des Grundwassers wurde die Verdopplung einer großen Milchviehanlage auf nunmehr 1140 Tierplätze genehmigt.
Für Rückfragen:
Corinna Cwielag, BUND MV: mobil 0178 5654700
Dr. Juliane Dao, BUND M-V: mobil 0176 60174371
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