BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

BUND: Wendelstein 7-X birgt Sicherheitsrisiken

10. Dezember 2015

Anlässlich der heute beginnenden Experimentalbetriebes des Kernfusionsexperimentes Wendelstein 7-X des Max-Planck-Institutes für Plasmaphysik in Greifswald bekräftigt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, seine Kritik am Genehmigungs- und Errichtungsprozess für die Anlage. Nach Ansicht des BUND weist das teuerste Forschungsexperiment Deutschlands nur einen unzureichenden Strahlenschutz auf.

Arndt Müller, Mitglied des Landesvorstandes des BUND Mecklenburg-Vorpommern:

„Was jetzt öffentlich gefeiert wird, ist in vielerlei Hinsicht ein Spiel mit dem Feuer, denn der verwendete Strahlenschutzbeton verfügt nicht über jene Eigenschaften, die mit der Errichtungsgenehmigung durch das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern festgelegt worden waren. Damit kann er nicht jene Neutronenstrahlung zuverlässig zurück halten, die spätestens dann frei wird, wenn die Fusionsexperimente – wie geplant – mit schwerem Wasserstoff, dem so genannten Deuterium durchgeführt werden. Damit bestünde im Fall derartiger Experimente eine Gefährdungslage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts und die Umgebung der Anlage.

Wir kennen die aktuell ergangene Betriebsgenehmigung im Wortlaut noch nicht. Doch sollte das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern einen Experimentalbetrieb mit schwerem Wasserstoff gestatten, würde die Behörde gegen eigene Auflagen zur Strahlensicherheit aus der Errichtungsgenehmigung verstoßen. Ein solches Vorgehen wäre rechtswidrig und zudem gegen die Sicherheitsinteressen von Mensch und Umwelt gerichtet.“


Hintergrund:

Beim Kernfusionsexperiment Wendelstein 7-X entsteht beim Einsatz von schwerem Wasserstoff, dem so genannten Deuterium, gesundheitsschädliche Neutronenstrahlung, die mit Strahlenschutzwänden abgefangen werden muss. Der bei Errichtung der Anlage verwendete Strahlenschutzbeton weist nicht jene Eigenschaften auf, die zuvor mit der Errichtungsgenehmigung durch das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern festgelegt worden waren.Dazu gehört ein bestimmter Wassergehalt sowie ein Mindestgehalt an Colemanit, eines borhaltigen Minerals.

Der BUND Mecklenburg-Vorpommern hatte mit einer umfangreichen Akteneinsicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGUS) im Jahr 2012 festgestellt, dass den Behörden über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren weitere Mängel im Strahlenschutzsystem der Anlage bekannt waren, die durch das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik nicht abgestellt wurden. Dazu gehören beispielsweise die Verwendung eines für Strahlenschutzbauten ungeeigneten Baustahls, zu hohe berechnete Werte von gesundheitsschädlichem Tritium in der Abluft der Anlage und der möglich Austritt von verstrahltem Kühlwasser ins Abwassersystem der Stadt Greifswald im Katastrophenfall.

Nach öffentlicher Kritik des BUND Mecklenburg-Vorpommern am Strahlenschutzsystem der Anlage beauftragte das LAGUS den TÜV Süd mit einem Sondergutachten zur Strahlensicherheit. Dieses Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Strahlenschutz in der Experimentalanlage Wendelstein 7-X gegeben ist. Mit einer Prüfung des Gutachtens auf Plausibilität konnte der BUND jedoch herausarbeiten, dass eine solche Bewertung des TÜV Süd nicht zulässig ist, da es zahlreiche Aspekte gar nicht betrachtete, so beispielsweise die Zusammensetzung aller im Zuge der Qualitätssicherung angefertigten Kernbohrungen des Strahlenschutzbetons.

Link zu einer umfassenden Einschätzung des BUND:
http://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/index.php?id=3039&tx_ttnews[tt_news]=32249&tx_ttnews[backPid]=3008


 
Für Rückfragen: Arndt Müller, Mobil: 0177 - 5084174 

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