BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

BUND veröffentlicht Solarposition

21. Januar 2022 | BUND, Atomkraft, Download, Energie, Energiewende, Klimawandel, Kohle, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Naturschutz, Ressourcen & Technik

BUND: Solaranlagen vorrangig auf Dächern und gemeinwohlorientiert errichten / Solarparks auf Ackerflächen bis 20 Hektar möglich / Strenge Prüfmaßstäbe für Landschaftsbild und Artenvielfalt

 (pixabay)

Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) Mecklenburg-Vorpommern hat eine Position zu Solaranlagen in M-V veröffentlicht. Anlass ist die Notwendigkeit, verstärkt die flächeneffiziente, günstige und kombinierbare Solarenergie auszubauen und dabei auch Freiflächen zu nutzen. Dafür fordert der Umweltverband jedoch strenge Kriterien und eine Gemeinwohlorientierung für Solarparks.

"Der BUND legt großen Wert darauf, dass vorrangig bereits versiegelte Flächen und Gebäude für Solaranlagen genutzt werden. Solarprojekte sollen bevorzugt auf kommunalen Flächen durch die Kommunen selbst und mit Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger vor Ort realisiert werden. In Mecklenburg-Vorpommern existieren nach eigenen Schätzungen in den Kommunen 6.000 – 8.000 Hektar Industriebrachen. Wie in anderen Bundesländern auch, müssen Dächer als erstes verpflichtend genutzt werden. Die Mehrfachnutzung von Flächen ist angesichts des zu hohen Flächenverbrauches und der starken Nutzungskonkurrenz unabdingbar. Dachsolaranlagen lassen sich bspw. mit Dachbegrünungen begünstigend kombinieren. Versiegelte Parkplätze und Lärmschutzwände an Straßen müssen verpflichtend genutzt werden.”, so Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND in Mecklenburg-Vorpommern.

Studien gehen deutschlandweit von einem notwendigen Zubau von 350.000 Megawatt (MW) aus. Daraus lässt sich für Mecklenburg-Vorpommern ein Bedarf von 22.750 MW ableiten. Davon können etwa 5.700 MW auf Gebäuden installiert werden[1]. Mit dem Ziel, bis 2035 klimaneutral zu sein, entspricht das einem jährlichen Zubau von 1.500 MW pro Jahr. Dafür sieht der BUND für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt einen Bedarf an Freiflächen von bis zu 10.000 Hektar. Mit fortschreitender Effizienz der Anlagen könne der Flächenbedarf sinken, so der BUND.

“Der Bau von Freiflächensolaranlagen muss jedoch strengen Kriterien für die Umweltverträglichkeit unterliegen. Der BUND hat sich auf eine Begrenzung von 20 MW je Anlage für Photovoltaikfreiflächenanlagen auf Ackerflächen mit geringer Bodenpunktzahl in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ geeinigt. Sollten in Ausnahmefällen mehrere Anlagen in Kombination errichtet werden, dürfen 100 MW nicht überschritten werden. Schutzgebiete, Moore, Naturschutzgrünland und Waldflächen sollen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Der BUND sieht jedoch auch Ausnahmen vor. Beispielsweise sollen für Kommunen, die nachweislich keine andere Möglichkeit für einen gemeinwohlorientierten Solarpark haben, nach strenger Einzelfallprüfung auch kleinere Anlagen im Landschaftsschutzgebiet zulässig sein”, so Corinna Cwielag vom BUND.

Für die Gestaltung von Solarparks fordert der BUND verbindliche Vorgaben für die Einbindung in das Landschaftsbild und zur Förderung der Biodiversität. Wildtierpassagen, Einfriedungen mit mindestens fünf Meter breiten Hecken und der Verzicht auf Beleuchtung sind nur einige Anforderungen an die Gestaltung seitens des BUND. Auch eine Rückbauverpflichtung nach Ende der Anlagennutzung soll laut BUND verpflichtend sein. Das ausführliche Positionspapier des BUND ist zu finden unter https://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/

https://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/service/publikationen/detail/publication/position/?no_cache=1

Für Rückfragen:

Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin BUND M-V: T.: 0178 5654700

Susanne Schumacher, Sprecherin BUND Arbeitskreis Klima und Energie: T.: 0176 21311985, E-Mail: susanne.schumacher(at)bund.net

 

Hintergrund:

Freiflächensolaranlagen produzieren derzeit rund 1 Million Kilowattstunde pro Hektar und das bei immer günstiger werdenden Stromgestehungskosten zwischen 3 und 6 ct/kWh. Damit sind Freiflächensolaranlagen gegenüber Dachanlagen bis zu 50% günstiger.

Zum Vergleich: Kohlekraftwerke produzieren schon heute zum drei- bis siebenfachen Preis.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Anträge, große Freiflächenphotovoltaikanlagen außerhalb bestehender Gewerbe-, Industrie-, Konversions- und Industriebracheflächen zu bauen. Die Vorhaben reichen im Einzelfall bis zu Größen von 300 Megawatt (Solarpark Anklam). Bei der gegenwärtigen Effektivität der Anlagen geht der BUND von einem Bedarf von 1 Hektar je 1 Megawatt Leistung aus.

Trotz der bekannten Nachteile von Freiflächen-Solaranlagen werden sie vom BUND Mecklenburg-Vorpommern einem Umfang von ca. 10.000 MW unter bestimmten Prüfauflagen befürwortet. Ausschlaggebend für diese Position ist der enge Zeitrahmen zum Erreichen der Klimaneutralität in der Energieerzeugung. Der BUND legt jedoch großen Wert darauf, dass die Energieeinsparung und die Energieeffizienz grundlegende Voraussetzungen für die Energiewende sind. Gleichzeitig müssen Anlagen gemeinwohlorientiert sein und mit Freiflächen muss äußerst sparsam umgegangen werden. Die notwendigen Änderungen müssen ineinandergreifen.

Eine ausführliche Begründung und Herleitung der Kriterien des BUND M-V für Freiflächensolaranlagen sind zu finden im Positionspapier des BUND unter https://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/

Quellen

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