BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

BUND-Klage gegen Alleenfällung Warnemünde vor Gericht

09. Mai 2017

Die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die geplante Fällung von 49 Alleebäumen im Seebad Warnemünde wird am 10.Mai 2017 vor dem Verwaltungsgericht Schwerin verhandelt. Die Stadt Rostock hatte die Genehmigung für die Fällung der Allee erteilt, obwohl der Baumerhalt in mehreren Ausbauvarianten möglich war . Der Ausgang des Rechtsstreites hat weitergehende Bedeutung für den Erhalt der prägenden Alleebäume im Seebad Warnemünde. Das Straßensanierungskonzept der Stadt Rostock betrifft weitere Alleen im Seebad mit bis zu 60 Bäumen und vitale Linden zum Beispiel in der Mühlenstraße und am Georginenplatz.

„Eine Sanierung der Friedrich-Franz-Straße mit fast vollständigem Erhalt der Allee ist möglich, wenn die Gehwege nicht tief ausgeschachtet werden, sondern eine vorsichtige Sanierung erfolgt. Dass diese Art Sanierung auch in Warnemünde praxistauglich ist, wurde sogar auf den Nordischen Baumpflegetagen 2015 als Beispiel für eine baumfreundliche Gehwegsanierung präsentiert. Mit dieser Variante können Parkplätze erhalten werden. Es ist zudem die preiswerteste Variante und kommt somit allen Anwohnern zugute.“ sagt Baumexpertin Katharina Brückmann vom BUND.

Hintergrund

Die vielen alten Bäume in den Warnemünder Altstadtstraßen haben ein ortsprägendes, imposantes Erscheinungsbild, sind über 100 Jahre alt und weitgehend gesund. Im Rahmen von Straßensanierungen mussten wegen den schwierigen, oft sehr engen Platzverhältnisse schon einige wertvolle Bäume gefällt werden. In der Friedrich-Franz-Straße erlauben die Gegebenheiten jedoch einen Erhalt der Bäume. Gemeinsam mit vielen Anwohnern fordert der BUND deshalb die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Alleenschutzes.

Für die Sanierung der Friedrich-Franz-Straße, die Bestandteil des Straßen-Sanierungsprogramms der Stadt Rostock ist sollen nun weitere 49 Linden in Warnemünde fallen. Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten des Hamburger Instituts für Baumpflege kommt jedoch zu dem Schluss, dass für die geplante Sanierung eine Fällung der Linden nicht erforderlich ist, wenn bestimmte Bedingungen zum Schutz der Bäume erfüllt werden und die Sanierung entsprechend umsichtig erfolgt. Daraufhin hat das Tiefbauamt Rostock mehrere Sanierungsvarianten erarbeitet, von denen zwei ohne Baumfällungen auskommen.

Die Stadtverwaltung entschied sich jedoch für die Sanierungsvariante, bei der kein Baum stehen bleiben und die Ersatzpflanzung in der Straße mit nur 36 Bäumen in geringerer Zahl erfolgen soll. Obwohl der Ortsbeirat von Warnemünde dieses Verfahren am 14. August 2012 abgelehnt hat, beschloss die Bürgerschaft im Folgejahr auf Vorschlag der Stadtverwaltung die Realisierung der Variante ohne Baumerhalt. Der BUND versuchte erfolglos in Gesprächen mit der Stadt Rostock, eine Änderung der Auswahl der Varianten zugunsten der Bäume zu erreichen.

Die Fällung aller 49 Linden wurde 2012 beantragt und vom Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege am 6. Februar 2013 per Feststellungsbescheid genehmigt.

Der BUND legte am 3.März 2013 Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin ein, um die ortsbildprägende Allee zu retten. Der BUND legte dar, dass die Fällung der gesetzliche geschützten Bäume mit keinerlei Vorteilen verbunden ist und der Erhalt der Bäume ohne Mehrkosten möglich ist. Im August 2013 beschloss das Verwaltungsgericht Schwerin, dass zunächst nicht mit der Fällung der Bäume begonnen werden darf.

Nach erneuten Verhandlungsversuchen zwischen dem BUND und der Stadt Rostock, legte die Stadt Rostock im Juni 2016 eine weitere Untersuchung von Varianten vor, die einen Straßenausbau mit grundhafter Sanierung der Gehwege und Fällung der meisten Bäume vorzieht. Der BUND lehnte diese Variante nach eingehender Prüfung ab und legte dar, dass eine Sanierung ohne tiefe Eingriffe möglich ist.

Stand: 08.05.2017

Rückfragen über BUND Mecklenburg-Vorpommern

Katharina Brückmann, Landesgeschäftsstelle Schwerin Tel.: 0385 52311914, oder 0178 5654700

Corinna Cwielag, Landesgeschäftsstelle Schwerin Tel.: 0385 2311912, oder 0178 5654700 

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