BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

BUND fordert wirksame Maßnahmen zum Schutz der Natur in der Wismarbucht

21. Januar 2016

BUND fordert wirksame Maßnahmen zum Schutz der Natur in der Wismarbucht
Naturschutzgebiete können Reviere für Wassersportler sichern

„Die Einrichtung von Naturschutzgebieten für besonders sensible Bereiche der Wismarbucht bietet die beste Möglichkeit, verbindliche Regelungen für den Wassersport zu treffen. Nur so können Verstöße von sogenannten ´Schwarzen Schafen´wirksam sanktioniert werden.“ sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag nach der Beratung der Wassersportler mit Minister Backhaus am gestrigen Abend in Schwerin.

Der BUND fordere keinesfalls die Ausweisung der gesamten Wismarbucht und des Salzhaffs bei Rerik als Naturschutzgebiet. „Naturschutzgebiete sind nur eine wichtige Ergänzung der bestehenden Freiwilligen Vereinbarung der Wassersportler.“, so Corinna Cwielag weiter. Die Beratung mit dem Minister hätte gezeigt, dass für Einzelprobleme der Kitesurfer oder Angler Kompromisse möglich sind. Corinna Cwielag: „Die verbleibenden einzigartigen Flachwasserbereiche und besonderen Rastgebiete brauchen aber durchsetzbare und verbindliche Regelungen. Das lässt sich gut in Verordnungen für Naturschutzgebiete regeln. Damit ist dem Wassersport besser geholfen als mit dem jetzigen Dauerkonflikt, der vorrangig durch gebietsfremde Gäste verursacht wird, die Vogelrastbereiche, Brutgebiete und Seegraswiesen stören und beschädigen.“

Die bisherige Regelung, dass ein Ranger die Einhaltung der freiwilligen Vereinbarung kontrolliert, müsse dringend durch wirksame Sanktionsmechanismen ergänzt werden. Dies sei im Monitoringprogramm für den Managementplan zum Europäischen Vogelschutzgebiet Wismarbucht durch das begleitende Fachbüro und dessen Gutachter begründet und vorgeschlagen. „Die vorgeschlagenen Schutzgebiete sind bereits mit Rücksicht auf die Freiwillige Vereinbarung ausgelegt worden. Es gibt also keine Verkleinerung der bisherigen Sportgebiete durch den Vorschlag. Im Gegenteil, es hat bereits vor dem Schutzgebietsvorschlag Erweiterungen gegeben.“, sagt Corinna Cwielag vom BUND.


Hintergrund Europäisches Vogelschutz- und FFH-Gebiet Wismarbucht

Das Europäische Vogelschutzgebiet „Wismarbucht und Salzhaff‘ muß nach den Vorschriften der Europäischen Union mit wirksamen und verbindlichen Maßnahmen geschützt werden. Dies gilt um so mehr, als die Lebensräume des Gebietes aktuell in einem sehr schlechten Zustand sind. Die von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eingesetzten Gutachter stellten 2015 fest, dass von den 33 relevanten Brutvogelarten 25 mit der schlechtesten Kategorie „C“ bewertet werden müssen. Auch von den 14 Rastvogelarten wurden 11 mit „C“ bewertet. Für alle Arten wurden Erhaltungsmaßnahmen als zwingend erforderlich beschrieben. Für das Salzhaff ist ein dramatischer Rückgang der noch 2001 bedeutenden Seegraswiesen zu beklagen. Seegraswiesen sind wichtige Fischbrutstuben und Nahrungsflächen für rastende und brütende Vögel am Salzhaff. Sie sind aber auch Teil der Flora, die als Wasserfilter fungieren. Gerade Schadstoffe, die über die stark eutrophierten Bäche und andere Quellen eingetragen werden, werden von Seegraswiesen gefiltert und gebunden. Im Jahr 2014 kam es wegen der vielen Nährstoffeinträge und der offenbar verringerten Filterleistung des Ökosystems zu einem ersten Badeverbot am Salzhaff.

Zusätzliche Störungen des Vogelschutzgebietes gehen von Freizeitfliegern des Flugplatzes Rerik-Zweedorf aus, dessen Betrieb nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin (7A 1757/11) illegal ist.
Der jetzt für das Europäische Vogelschutzgebiet aufgelegte Managementplan als ein Fachplan der obersten Naturschutzbehörde entfaltet keine unmittelbare Außenwirkung. Für die Umsetzung und Außenwirkung wurde die Freiwillige Vereinbarung der Wassersportler erarbeitet, in die jedoch der Freizeitflugsport nicht einbezogen ist. Die Europäische Kommission fordert von Deutschland und insbesondere von Mecklenburg-Vorpommern, wirksame Maßnahmen zum Schutz der NATURA 2000 Gebiete administrativer Art. In den Listen ist auch die Wismarbucht und das Salzhaff aufgeführt. Eine Ergänzung durch Schutzgebietsverordnungen ist deshalb aus Sicht des BUND unumgänglich. Das Austreten und die öffentliche Opposition einzelner Wassersportgruppen aus der Freiwilligen Vereinbarung stellt die Wirksamkeit der Freiwilligen Vereinbarung allein noch deutlicher in Frage.


Für Rückfragen:
Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin BUND Mecklenburg-Vorpommern, T: 0385 52133912 oder 0178 5654700

Mehr Informationen:
Vorsitzender der BUND-Ortsgruppe Salzhaff-Rerik: Dr. Andreas Schwienhorst, 18233 Teßmannsdorf, Email: Salzhaff-Garten(at)t-online.de

Buchtranger Wismarbucht und Salzhaff: Jürgen Weigel, T. 01702306332, buchtranger-wismar(at)gmx.de 

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