BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

BUND fordert eine verbindliche staatliche Haltungskennzeichnung mit deutlich mehr Tierschutz!

19. Februar 2019 | Landwirtschaft, Massentierhaltung, Ökolandbau, Tierschutz

  Anlässlich der Vorstellung der Kriterien für die geplante Tierwohlkennzeichnung durch Bundesagrarministerin Julia Klöckner fordert der BUND das Ministerium auf, bei den Haltungskriterien – insbesondere bei der ersten Stufe – nachzusbessern und nur echtes Tierwohl zu kennzeichnen.

Dr. B. Roloff, Agrarexperte beim BUND erklärt:„Es ist gut, dass die Agrarministerin das Thema Tierwohl aufgreift. Leider scheut sie es wiederum, sich mit der Branche anzulegen und verpasst zudem die Chance, den Umbau der Tierhaltung anzugehen. Freiwilligkeit und lasche Anforderungen an das Tierwohl werden der Notwendigkeit  des Themas nicht gerecht.“

Roloff kritisiert: "Ministerin Klöckner zementiert mit dem Label den Status Quo von Vollspaltenböden in der Schweinemast und verhindert Investitionen in den Umbau zu artgerechten Stallsystemen. Hintergrund sind die viel zu schwachen Kriterien der Einstiegsstufe, die Verbrauchern bessere Haltungsbedingungen vorgaukeln, als sie tatsächlich in den Ställen vorherrschen. Das Schwänzekupieren sowie das Abschleifen der Eckzähne sind in der Einstiegsstufe erlaubt, obwohl dies nach Vorgaben der EU bereits seit 2008 nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig sein soll."

Schon bei der Kennzeichnung mit der Stufe Eins müsse es den Tieren merklich besser gehen. „Wo Tierwohl drauf steht, muss auch Tierwohl drin sein“, so Roloff weiter. „Für ein Mastschwein, das bis zu 110 Kilogramm wiegt, sind in der ersten Stufe nur 0,90 Quadratmeter eingeplant. Das ist viel zu wenig. Die bislang geplanten 20 Prozent mehr Platz sind keineswegs ausreichend.“ Deutlich mehr Platz, also mindestens 40 Prozent mehr und ausreichend Stroh, müsste vorhanden sein, damit es den Tieren besser geht.

 „Der BUND fordert die Agrarministerin auf, die Einhaltung des Gesetzes durchzusetzen und nicht mit immer neuen Ausnahmen den Gesetzesbruch zu legitimieren. Fleisch aus tierquälerischen Massentierhaltung darf auf keinen Fall als 'Tierwohl' gekennzeichnet werden und so den Verbraucher an der Einkaufstheke in die Irre führen.“

Der BUND warnt  davor, für die aus Sicht des Tierwohls unzureichende Einstiegsstufe, Prämienzahlungen von insgesamt über 100 Millionen Euro  an die Landwirte zu zahlen.  „Die Gelder für mehr Tierwohl müssen gezielt an diejenigen Betriebe fließen, die ein besonders hohes Niveau einer artgerechten Nutztierhaltung umsetzen und entsprechende Stallsysteme um- oder neubauen“, so Roloff.

Für eine langfristige Planung brauchen die Nutztierhalter aus Sicht des BUND eine gesetzliche Verankerung der Kennzeichnung, sonst kann der Umbau in der Nutztierhaltung  nicht gelingen.

Roloff: „Der notwendige Umbau der Tierhaltung braucht Planungssicherheit und staatliche Unterstützung. Landwirte, die nicht wissen, was auf sie zukommt, werden ihre Haltungssysteme nicht umbauen und größere Investitionen tätigen. Auf Freiwilligkeit zu setzen, ist der falsche Weg. Zudem darf Tierleid, das in der ersten Stufe gang und gäbe sein wird, vom Staat nicht finanziell gefördert werden. Die Kennzeichnung ab der zweiten Stufe, wo es deutlich mehr Platz für die Tiere gibt und die Ringelschwänze dranbleiben, sollte hingegen mit Mitteln gefördert werden, um so eine Änderung der Fleischproduktion zu erreichen.“

Dass der Umbau aber mit dem nötigen gesetzlichen Rahmen funktioniert, hat das Erfolgsmodell Eierkennzeichnung in der Vergangenheit bereits gezeigt. Verbraucher können beim Ei erkennen, wie die Tiere gehalten wurden. Außerdem haben Kaufentscheidungen der Verbraucher dazu geführt, dass die Eier aus der Käfighaltung ausgelistet wurden. Um auch die Fleischkennzeichnung zu einem Erfolgsprojekt werden zu lassen, fordert der BUND bereits in dieser Legislaturperiode einen gesetzlichen Rahmen für die Überführung einer freiwilligen in eine verpflichtende Haltungskennzeichnung. Die höchste Label-Stufe muss der Bioerzeugung zugeordnet werdenn, damit sich die bundesweit 20.000 Bio-Nutztierhalter in diesem System wiederfinden“.


*Rückfragen:*Dr. Burkhard Roloff, BUND LV Mecklenburg-Vorpommern, Tel.: 0385 52133913 und 0176 25190600.

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