BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Baumschutz in Stralsund adé?

05. April 2019

Der BUND Mecklenburg-Vorpommern kritisiert Aufhebung der Baumschutzsatzung Stralsund

Am 4. April 2019 hat die Mehrheit der Stralsunder Bürgerschaft dem Aufhebungsbeschluss über die Baumschutzsatzung zugestimmt.

„Der Verzicht auf die Baumschutzsatzung ist für Stralsund ein herber Schlag gegen den Erhalt städtischen Grüns“, sagt Katharina Dujesiefken, Referentin für Baum- und Alleenschutz BUND M-V. „Viel zu viele Bäume und Sträucher sind in der Stadt schon verschwunden wie beispielsweise rund um die Knieper Teiche oder erst kürzlich an den Weißen Brücken. Nun wird auch auf privaten Grundstücken der Schutz der Bäume keine wirkliche Rolle mehr spielen.“

„In ganz Europa gehen Jugendliche für mehr Klimaschutz auf die Straße. Leider fand das bei Mehrheit der Stralsunder Bürgerschaft kein Gehör. Wirksame Maßnahmen gegen zunehmende Erwärmung zu ergreifen, ist eine unserer größten Herausforderungen. Bäume wirken besonders in Städten wunderbar gegen ein Aufheizen“, sagt Katharina Dujesiefken.

Bisher waren in Stralsund Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden und Großsträucher mit einer Höhe von mindestens drei Metern sowie alle freiwachsenden Hecken per Baumschutzsatzung geschützt. Das bedeutete, dass bei diesen Bäumen und Sträuchern eine Fällgenehmigung erforderlich war und für eine Fällung auch immer Ersatz gepflanzt werden musste.

Ab jetzt begnügt sich die Stadt Stralsund mit dem vom Land vorgegeben Schutz von städtischem Grün. Bäume in ‚Hausgärten‘, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Buchen, Walnuss und Esskastanie sind jetzt nicht mehr geschützt. „Ahorn, Birke, Esche, Hainbuche, Kastanie, Robinie, Hochstamm-Obstbäume, sie alle genießen in ‚Hausgärten‘ leider keinen gesetzliche Schutz – sehr zu Unrecht“, so Katharina Dujesiefken. „Welche Gründe es dafür gibt, diese Baumarten vom gesetzlichen Baumschutz auszuklammern bleibt unklar. Diese Bäume und auch alte Hochstamm-Obstbäume sind in vieler Hinsicht wertvoll und deshalb schutzbedürftig. Bei Fällung dieser Bäume gibt es nun keine Verpflichtung zur Ersatzpflanzung und es ist zu befürchten, dass auch die Hemmschwelle für eine Baumfällung insgesamt stark herabgesetzt wird“, befürchtet Katharina Dujesiefken.

Bemerkenswert ist außerdem, dass der Begriff ‚Hausgarten‘ von Seiten des Landwirtschaftsministeriums sehr weit gefasst wird. Es ist danach unerheblich, ob es sich um einen Nutz- oder Ziergarten handelt. Auch gemeinschaftlich genutzte Gärten oder Grünflächen vor Wohnblöcken sind gemeint. Pflegezustand und Nutzungsintensität des Gartens spielen dabei keine Rolle.

Der Gesetzgeber sieht auch, dass für einen Umwelt- Arten und Klimaschutz in Städte und Gemeinden der gesetzlich vorgeschrieben Mindestschutz für Bäume nicht ausreicht. Deshalb können Städte und Gemeinden für einen erweiterten Schutz für Baum- und Straucharten durch eine Gehölzschutzsatzung sorgen. Von diesem Recht hatte die Stadt Stralsund bisher Gebrauch gemacht.

Für Rückfragen: Katharina Dujesiefken, Referentin Baum- und Alleenschutz, BUND Mecklenburg-Vorpommern, T.: 0385 521339-14, katharina.dujesiefken(at)bund.net

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