BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Unsere 10 Forderungen an den neuen Bundestag

Alleen sind weit mehr als nur prägende Elemente unserer Landschaft. Sie sind wertvolle Lebensräume für Tiere, von hoher kulturhistorischer Bedeutung und identitätsstiftend für Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern, das zu Recht als „Alleenland“ bekannt ist. Der Schutz und die Neuanpflanzung dieser beeindruckenden Baumreihen verdienen unsere generationsübergreifende Aufmerksamkeit und Förderung.

In den letzten drei Legislaturperioden hat die Parlamentsgruppe „Kulturgut Alleen“ wichtige Arbeit geleistet. Gemeinsam mit einem engagierten Beirat aus Fachverbänden, Behörden und der Wissenschaft wurden Fortschritte für den gesetzlichen Alleenschutz erzielt. Als BUND Mecklenburg-Vorpommern schätzen wir diese Arbeit sehr und bitten die zukünftigen Mitglieder des Bundestages, dieses wertvolle Engagement auch in der 21. Legislaturperiode fortzusetzen.

Unsere Ziele zum Alleenschutz im Überblick:

  1. Der Bestand von Alleen und Baumreihen in Deutschland – insbesondere entlang von Bundesstraßen – muss erhalten und die Verluste aus den vergangenen 30 Jahre wieder gepflanzt werden. Hierbei sollten klimaangepasste Nachpflanzungen mit einer breiten Auswahl an Baumarten, einschließlich seltener und regionaler Arten, bevorzugt werden. Gleichzeitig ist die Pflanzung invasiver Arten zu vermeiden.
  2. Bei begrenzter Flächenverfügbarkeit entlang von Bundesstraßen müssen alternative Standorte stärker in den Fokus rücken. Nachpflanzungen an untergeordneten Straßen und Wegen mit geringem Verkehr sollten grundsätzlich ermöglicht und deren Pflege finanziell gesichert werden, wenn entsprechende Pflanzungen an Bundesstraßen nicht umsetzbar sind.
  3. Der Mindestabstand von Neuanpflanzungen sowie der Einsatz von Schutzeinrichtungen sollte differenziert nach der Verkehrsintensität und Unfallhäufung festlegt werden.
  4. Ein verantwortungsvolles Fahrverhalten muss durch stichprobenartige Verkehrskontrollen und Verkehrserziehung gefördert werden.
  5. Geschwindigkeitsreduzierung auf Alleenstraßen ist als Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umzusetzen. Diese Maßnahme dient den Zielen der Verkehrssicherheit, des Klima- und Naturschutzes und des Landschaftsbildes gleichermaßen.
  6. Entwicklungskonzepte für Alleen entlang von Bundesstraßen einschließlich der Ortsdurchfahrten sowie im Bereich von Ortsumgehungen fördern und unterstützen.
  7. Außerörtliche Radwege, die in der Baulast des Bundes liegen, sollen möglichst als Radwege-Alleen geplant und gebaut werden.
  8. In Anlehnung an die Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern sollen gemeinsam mit den Bundesländern Programme zur Sicherung und Entwicklung der Deutschen Alleenstraße erarbeitet werden. Geeignete Pflanzabschnitte sollen in kooperativen Planungsprozessen mit Kommunen und Akteuren ausgewiesen und umgesetzt werden.
  9. Der eigenständige Haushaltstitel für den Alleenschutz im Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ist unbedingt zu erhalten und in den Bundesländern zu bewerben.
  10. Die Richtlinie für passiven Schutz durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009), die Empfehlungen zum Schutz vor Baumaufprallunfällen (ESAB) und die Entwurfsklassen der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) müssen unter Berücksichtigung von Klimaschutz, Verkehrsbelastung, Verkehrssicherheit sowie den Fortschritten bei Fahrzeugassistenzsystemen überprüft und anpasst werden.

 

Fragen?

Katharina Dujesiefken

Referentin für Alleen- und Baumschutz
E-Mail schreiben Tel.: 0385 / 52 13 39 - 14

Alleenschutzgemeinschaft e.V. (ASG)

Zweck des Vereins ist es, durch eine Bündelung fachlicher, politischer und privater Kräfte, die Erhaltung und Entwicklung von Alleen und einseitigen Baumreihen an Straßen und Wegen sowie von Alleenlandschaften zu fördern.

www.alleenschutzgemeinschaft.de

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