BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Gegen Massentierhaltung

Megaställe mit zehntausenden Schweinen, hundertausenden Hähnchen oder tausenden Rindern belasten die Umwelt stark. Ein kontinuierlicher Schadstoffausstoß sowie Stickstoffeinträge in das Grundwasser gefährden neben umliegenden Biotopen auch die Lebensqualität der Menschen. Zu viele Tiere werden zudem qualvoll auf zu wenig Raum in großer Zahl gehalten. Der BUND setzt sich aus Umwelt- und Tierschutzgründen dafür ein diese tierquälerischen Haltungsbedingungen zu beenden und stellt folgende Forderungen auf:

Forderungen

  • Begrenzung der Tierplatzzahl durch absolute Obergrenzen
  • Strengere Brandschutzvorschriften
  • Sicherstellung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung
  • Einführung eines Klagerechtes für den Tierschutz
  • Anpassung des Genehmigungsrechts für Stallanlagen

Keine Massentierhaltung mehr!

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Stallanlagen im Fokus

Demonstrationsschild "Landwirtschaft ja, Hähnchenfabriken nein"

Hähnchenmastanlage Kuppentin

Die Hähnchenmastanlage in Kuppentin sollte mit weiteren 102.000 Mastplätzen um ganze 150 % erweitert werden. Nach erneuter unsachgemäßer Genehmigung durch das StALU hat der BUND Klage beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Dieses bestätigte, dass zunächst eine umfangreiche FFH-Prüfung für das nur 50m entfernte europäische Schutzgebiet „Alte Elde“ angefertigt werden muss.

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Demonstration mit Banner "Agrarfabriken braucht kein Schwein"

Schweinzuchtanlage Alt Tellin

Am 30. März 2021 verbrannten und erstickten über 60.000 Tiere in der Megastallanlage Alt Tellin. Die Genehmigung der Massentierhaltungsanlage wurde trotz umfangreicher Einwände erteilt. Eine Klage des BUND aus dem Jahr 2012 ist bis heute nicht abschließend verhandelt worden. Nach dem Brand hat der BUND Strafanzeige erstattet. Am 28.12. 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Stralsund die Strafanzeigen ein. Begründung: Die Brandursachenermittlung hatte kein Ergebnis.

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Demonstrationsschild "Massentierhaltung macht krank"

Hähnchenmastanlage Fienstorf

Die geplante Megastallanlage in Fiensdorf hätte mit 180.000 Tieren je Durchgang in ca. 7,5 Mastdurchgängen pro Jahr insgesamt 1,35 Millionen Hähnchen gemästet. Zudem hätte eine Biogasanlage mit Gasspeicher auch Menschen in Gefahr gebracht. Der BUND reichte im Jahr 2021 Klage beim Verwaltungsgericht ein, der stattgegeben wurde. Der Baubeginn wurde mit wichtiger Präzedenzwirkung untersagt.

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Demonstrationsschild "Es reicht - Tierfabriken stoppen"

Broilermastanlage Wattmannshagen

In der geplanten Broilermastanlage wären pro Jahr rund 1,5 Millionen Masthühner gemästet worden. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Genehmigung aufgehoben und eine Revision nicht zugelassen. Dagegen wurde durch den Investor beim Oberverwaltungsgericht Greifswald jedoch ein Antrag auf Zulassung der Revision gestellt. Damit ist der Streit noch immer nicht beendet.

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Zwei Fahnen des BUND gegen Massentierhaltung

Schweinemastanlage Suckwitz

In Suckwitz bei Krakow am See wird eine Massentierhaltungsanlage geplant, in der zukünftig rund 25.000 Mastschweine im Jahr gemästet werden sollen. Die Anlage liegt direkt an dem Natura 2000-Gebiet Naturpark Nossentiner Schwinzer Heide und im Einzugsgebiet empfindlicher und berichtspflichtiger Gewässer nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

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Frau von hinten trögt Stoff-Schwein an Stange

Schweinzuchtanlage Passee

In Passee bei Neukloster ist die Errichtung einer Schweinezuchtanlage mit insgesamt 13.549 Tieren in Kastenständen geplant. Die geplante Industrieanlage befindet sich in einem Vorbehaltsgebieten für Trinkwasser und in unmittelbarer Nähe zum Vogelschutzgebiet „Kariner Land“ und zum EU-Naturschutzgebiet „Beketal mit Zuflüssen“. Nährstoffeinträge in diese Gebiete hätten fatale Folgen.

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Demonstrationsschild "Herzen auf - Tierfabriken zu"

Doppel-Hähnchenfabrik Wardow

Im Genehmigungsantrag für die Hähnchenmastanlage Wardow wurden zwei identische Mastanlagen eingereicht, um die Anzahl der 79.800 Tierplätze auf dem Papier zu halbieren und so die Beteiligung der Öffentlichkeit zu umgehen. Nachdem die Anträge trotz vielfältiger Einwände erneut genehmigt wurden, konnte der BUND durch eine Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin die Genehmigung aufheben lassen.

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Corinna Cwielag vom BUND spricht auf Demonstration

Riesige Rinderstallanlage Dragun

Die Rinderstallanlage soll auf 1.140 Tierplätze erweitert werden. In dem sogenannten „Roten Gebiet“ sind die Belastungen des Grundwassers bereits kritisch und könnten durch rund. 25.000 m³ anfallende Gülle pro Jahr noch mehr belastet werden. Der BUND hat gegen die Genehmigung geklagt und Recht bekommen. Jedoch geht der Streit weiter, denn der Anwalt des Investors hat im Mai 2022 Beschwerde eingereicht.

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Stop-Schild mit Blättern und Bild im Hintergrund

Begrenzung der Tierplatzzahl durch absolute Obergrenzen

Industrielle Tierhaltungsanlagen mit tausenden von Tieren haben nicht nur erheblich negative Folgen für Natur und Umwelt, sondern auch nachteilige Auswirkungen auf Anwohner*innen und die Entwicklung des ländlichen Raumes. Es müssen absolute Obergrenzen für die Tierplatzzahl eingeführt werden, um Megabetriebe zu verhindern.

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Rotes Feuer vor schwarzem Hintergrund

Strengere Brandschutzvorschriften

Bei einer Brandkatastrophe wie der in Alt Tellin verenden tausende Tiere qualvoll in Massentierhaltungsanlagen. Die brandschutzrechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern müssen deshalb dringend angepasst werden, sodass eine Evakuierung zur Rettung der Tiere im Brandfall möglich ist.

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Hühner in Massentierhaltung hinter Zaun

Sicherstellung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung

Die aktuellen Haltungsbedingungen in der Massentierhaltung widersprechen den gesetzlichen Vorschriften des Tierschutzes. Die natürlichen Bedürfnisse der Tiere wie Wühlen, Scharren und Bewegung müssen respektiert werden. Eine Berücksichtigung des Tierschutzes in der Tierschutznutztierverordnung ist daher zwingend erforderlich.

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Statue der Justitia als Göttin der Gerechtigkeit vor heller Wand

Einführung eines Klagerechtes für den Tierschutz

Der BUND fordert, dass Mecklenburg-Vorpommern dem Vorbild anderer Bundesländer folgt und eine Tierschutz-Verbandsklage mit Anfechtungsrecht rechtlich zulässt. Nur so können Umwelt- und Tierschutzorganisationen den im Grundgesetz und im Tierschutzgesetz festgeschriebenen Tierschutz auch einklagen.

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Mann unterschreibt mehrere Blätter Papier mit einem Kugelschreiben

Anpassung des Genehmigungsrechts für Stallanlagen

Der BUND fordert die Änderung der Genehmigungspraxis im Immissionsschutzverfahren, um die Auswirkungen der Gülleausbringung ausreichend zu prüfen. Zudem soll ein Raumordnungsverfahren als Grundlage hierfür durchgeführt werden, um den Ausschluss von großen Tierhaltungsanlagen in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Trinkwasser zu bewirken.

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