BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Zwei Fahnen des BUND gegen Massentierhaltung

Schweinemastanlage Suckwitz

In Suckwitz bei Krakow am See wird eine Massentierhaltungsanlage geplant, in der zukünftig rund 25.000 Mastschweine im Jahr gemästet werden sollen. Die Anlage liegt direkt an dem Natura 2000-Gebiet Naturpark Nossentiner Schwinzer Heide und im Einzugsgebiet empfindlicher und berichtspflichtiger Gewässer nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

Hintergrund

Anhaltende Proteste gegen die Genehmigung seit Jahren

In der Schweinemastanlage in Suckwitz bei Krakow am See sollen zukünftig rund 25.000 Mastschweine im Jahr gemästet werden sollen. In der industriellen Massentierhaltungsanlage sollen 7.904 Mastschweine je Durchgang auf Betonspaltenböden über eine Güllewanne in Buchten zu je 16 Tieren gehalten werden. Gegen das schon seit 2013 strittige Vorhaben haben auch die Förderstiftung des Naturparkes, zahlreiche Anwohner, der regionale Tourismusverein sowie der NABU Einwendungen abgegeben. Die Genehmigung wurde nach über acht Jahren Auseinandersetzung in verschiedenen Genehmigungsstufen durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU) dennoch erteilt. Der BUND hat dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingelegt.

Erhebliche Auswirkungen für wertvolle Naturflächen

Die geplante Schweinemastanlage liegt direkt an dem Natura 2000-Gebiet Naturpark Nossentiner Schwinzer Heide. Die Genehmigung vom 15. Oktober 2020 wurde allerdings ohne vollständige Verträglichkeitsprüfung trotz eingereichter Fachstellungnahmen erteilt. Dabei liegt die Stallanlage direkt im Einzugsgebiet empfindlicher und berichtspflichtiger Gewässer nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Aktuelle Gutachten warnen vor einer Erhöhung des Gesamtviehbestands. Jede Nährstoffzufuhr würde Auswirkungen auf empfindliche Wasserorganismen im Unterlauf des geschützten Flüsschens haben. Im aktuellen Genehmigungsverfahren werden aber Gülleflächen mit Hangneigung direkt an einem Klarwassersee und Bächen ausgewiesen, wofür der Naturpark Schutzprojekte plant. Außerdem werden Gülleflächen in Niedermoorbereichen unmittelbar an der Bresenitz angegeben. Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen zum Gewässerschutz lassen die Gülleausbringung auf Wunsch der Behörde jedoch außer Acht. Dabei werden mindestens 17 Millionen Liter Gülle aus den 480 Buchten pro Jahr anfallen.

Weitere naturschutzrechtliche Probleme sind die Beschädigung der gesetzlich geschützten Allee der Landesstraße durch jährlich über 2.700 zusätzliche LKW-Fahrten am Tag und in der Nacht. Die Lärmbelastung von Anwohner*innen und Gästen im angrenzenden Tourismusschwerpunktraum ist nicht zumutbar. Bereits 2012 fand ein umstrittenes Raumordnungsverfahren statt da neben dem Landschaftsbild auch besonders zu schützende Ackerböden betroffen sind.

Fragwürdige Beteiligung des Landes an Vergabe von Pachtflächen

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Baumaßnahmen im Außerbereich von Gemeinden nur für besonders privilegierte Vorhaben erfolgen dürfen. Landwirtschaftliche Betriebsanalgen wie Stallbauten sind dafür an ausreichende Flächen für den Betrieb gebunden. Eine Erweiterung der für die Baugenehmigung erforderlichen Flächen wurde durch Verpachtung von der Landesregierung an den Investor ermöglicht, unmittelbar nachdem der BUND auf dem Erörterungstermin 2018 auf den Flächenbedarf aufmerksam machte. Ohne Hilfe des Landes wäre die Massentierhaltungsanlage wegen fehlender Flächen unzulässig. Der BUND stellt nun in Frage, ob die Flächen ohne Ausschreibung überhaupt verpachtet werden durften.

Einwände gegen erhebliche Umweltwirkungen und unzureichende Planung

Der BUND sieht auch erhebliche Umweltwirkungen durch die Abluft der Schweinemastanlage und stellt die Berechnungen in Frage, denn sämtliche Prognosen für die Schadstoffausbreitung beruhen auf unzutreffenden Wetterdaten einer 50 Kilometer entfernten Wetterstation in Schwerin. Des Weiteren werden auch bei dieser Schweinemastanlage Vorgaben des Tierschutzes zu Platz, Lärm und Tiermanagement missachtet sowie den Anforderungen für einen wirksamen Brandschutz nicht nachgekommen. Auch nach den Brandereignissen der Megastallanlage Alt Tellin sieht die Behörde keinen Änderungsbedarf für einen wirksamen Brandschutz. Einwände und ein Widerspruch des BUND wurden abgewiesen.

ZUM HINTERGRUNDPAPIER ZUM BRANDSCHUTZGUTACHTEN  

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