BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Frau von hinten trögt Stoff-Schwein an Stange

Schweinzuchtanlage Passee

In Passee bei Neukloster ist die Errichtung einer Schweinezuchtanlage mit insgesamt 13.549 Tieren in Kastenständen geplant. Die geplante Industrieanlage befindet sich in einem Vorbehaltsgebieten für Trinkwasser und in unmittelbarer Nähe zum Vogelschutzgebiet „Kariner Land“ und zum EU-Naturschutzgebiet „Beketal mit Zuflüssen“. Nährstoffeinträge in diese Gebiete hätten fatale Folgen.

Hintergrund

Baubeginn durch Eilverfahren gestoppt

In Passee bei Neukloster ist die Errichtung einer Schweinezuchtanlage durch die BLL GmbH & Co. Agrar KG (Warnkenhagener Str. 58, 23992 Glasin) geplant. Mit Sauen, Jungsauen, Ebern und Aufzuchtplätzen für Absatzfekel sollen in der Anlage insgesamt 13.549 Tiere gleichzeitig gehalten werden. Der BUND Landesverband hat sich seit Beginn des Raumordnungsverfahrens im Jahr 2012 intensiv mit dem Vorhaben im Landkreis Nordwestmecklenburg auseinandergesetzt. Dennoch wurde das Verfahren 2013 positiv beschieden. Die Baugenehmigung wurde im Oktober 2016 erteilt. Wegen des drohenden Baubeginns hat der BUND am 16. April 2017 eine Klage im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht. Das Gericht hatte dem BUND am 11. April 2022 Recht gegeben. Damit ist der Baubeginn zunächst gestoppt. Der Anwalt des Investors hat dagegen Beschwerde eingelegt, sie dann aber später wieder zurückgenommen. Das Oberverwaltungsgericht hat das Beschwerdeverfahren daraufhin eingestellt.

Weitreichende Folgen für FFH-Gebiet und Trinkwasserschutzzone

Die geplante Industrieanlage zur Schweinzucht liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Vogelschutzgebiet „Kariner Land“ und zum EU-Naturschutzgebiet „Beketal mit Zuflüssen“. Das im Verfahren verwendete Hydrogeologische Gutachten trifft jedoch vorrangig nur Aussagen zur Beurteilung der geplanten Brunnenbohrung und es werden keine Aussagen zu den Gülleausbringungsflächen hinsichtlich der Anlagenimmissionen getroffen. Demnach kann das Gutachten keine umfassende Unbedenklichkeit bescheinigen. Der BUND hat deshalb im Immissionsschutzverfahren 2014 eine gutachterliche Einschätzung zur Betroffenheit des FFH-Gebietes durch Stickstoff-Einträge vorgelegt. Die Genehmigung wurde dennoch am 18. Oktober 2016 durch die Immissionsschutzbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg, erteilt. Der BUND hat Widerspruch gegen die Genehmigung der Sauen- und Ferkelzuchtanlage eingelegt.

Die geplante Anlage liegt zudem innerhalb der Trinkwasserschutzzone III/IIIA des oberirdischen Trinkwasserschutzgebietes „Warnow“. In solchen "Vorbehaltsgebieten Trinkwasser" sollen alle Vorhaben so abgestimmt werden, dass diese Gebiete in ihrer besonderen Bedeutung für den Trinkwasserschutz möglichst nicht beeinträchtigt werden. Nach Einschätzung des BUND wird jedoch die Versickerung der hochgradig belasteten Regenabwässer der Anlage zu Einträgen in das Grundwasser führen. Zudem wurden die Filterleistungen der Anlage im Genehmigungsverfahren zu hoch angesetzt, sodass Nährstoffe über den Luftpfad auch in das Oberflächengewässer eingetragen werden können.

Engagement der Bürgerinitiative für Dorf- und Landschaftsbild 

Gegen das Vorhaben wehrt sich seit 2012 auch eine Bürgerinitiative, die massive Verschlechterungen der Lebensqualität durch Gestank und Industrieverkehr auf engen Alleenstraßen befürchtet. Die Zuwegung zur geplanten Anlage führt nämlich über eine wertvolle und enge Alt-Allee , die baulich nicht für den Tiertransport geeignet aber für für das Dorf- und Landschaftsbild prägend ist. Zudem liegt die geplante Anlage im Tourismusentwicklungsraum. Seit Januar 2017 gibt es nun auch eine Umweltgruppe für Landschaft und Trinkwasserschutz als BUND Passee.

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