BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Demonstrationsschild "Massentierhaltung macht krank"

Hähnchenmastanlage Fienstorf

Die geplante Megastallanlage in Fiensdorf hätte mit 180.000 Tieren je Durchgang in ca. 7,5 Mastdurchgängen pro Jahr insgesamt 1,35 Millionen Hähnchen gemästet. Zudem hätte eine Biogasanlage mit Gasspeicher auch Menschen in Gefahr gebracht. Der BUND reichte im Jahr 2021 Klage beim Verwaltungsgericht ein, der stattgegeben wurde. Der Baubeginn wurde vom Gericht mit wichtiger Präzedenzwirkung untersagt. Die Genehmigung wurde zurückgenommen.

Hintergrund

Genehmigung trotz starker Auswirkungen auf die Gemeinde

Die Gemeinde Broderstorf-Fienstorf hatte 2016 für die Planung der Hähnchenmastanlage Fienstorf ihr Einvernehmen versagt und sogar beim Verwaltungsgericht Schwerin beantragt, den Baubeginn der Anlage zu untersagen. Auch der BUND legte im April 2016 Widerspruch bei der Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Rostock, gegen die Genehmigung der Hähnchenmastanlage für 180.000 Tiere je Mastdurchgang ein. Damit würden 1,35 Millionen Hähnchen am Standort gemästet werden. Der Widerspruch wurde jedoch im Dezember 2019 abgelehnt und die Genehmigung erteilt (AZ 571-7.1.3.1 EG-006).

In der Begründung zur Genehmigung führt die Behörde an, dass durch die Anlage „keine schädlichen Umwelteinwirkungen, sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen“ entstehen würden und die „Erfüllung der Vorsorgepflicht sei sichergestellt“. Neben der geplanten Megastallanlage wurde jedoch auch eine Biogasanlage mit Gasspeicher in weniger als 150 m Entfernung zur Wohnbebauung geplant, sodass auch Menschen bei Brandunfällen in Gefahr geraten würden. Durch die Nitratüberschüsse aus der Massentierhaltungsanlage ist zudem auch das Grundwasser im Trinkwasservorbehaltsgebiet gefährdet. Anwohner*innen sind weiterhin durch Immissionen wie Keimstaub, Gestank und Lärm gefährdet und auch die Straßenverhältnisse sind für den Industriebetrieb nachweislich nicht ausgelegt.

Erfolgreiche Klage zur Untersagung des Baubeginns

Am 13. Januar 2021 erhob der BUND dagegen Klage beim Oberverwaltungsgericht Schwerin – mit Erfolg! Er beantragte zudem die Untersagung des Baubeginns in einem Eilverfahren. Genau ein Jahr später, am 13. Januar 2022, entschied das Verwaltungsgericht das Eilverfahren zu Gunsten des BUND (AZ 7B 489/21 SN). Das Gericht bestätigte die fehlende Vorsorge vor Luftschadstoffen für Anwohner*innen und Umwelt, das Fehlen ausreichender Flächen für den mindestens notwendigen eigenen Futteranbau und einen grundlegend unzureichenden Brandschutz zur Rettung der Tiere. Diese Entscheidung hat nach Einschätzung des BUND eine wichtige Auswirkung auf diverse weitere Planungen von Massentierhaltungsanlagen.

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