BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Grundwasser und Biotope in Gefahr

25. August 2020 | Massentierhaltung

BUND legt Klage gegen Genehmigung für Riesenstallanlage in Gebiet akuter Grundwassergefährdung bei Dragun ein

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat vor dem Verwaltungsgericht Schwerin einen Eilantrag gegen die Genehmigung des StALU Westmecklenburg für die Erweiterung einer großen Milchviehanlage in Dragun auf 1140 Tierplätze eingereicht.

Der BUND rügt, dass es sich bei der entstehenden Großanlage um eine gewerbliche Tierhaltungsanlage handelt, die grundsätzlich im Außenbereich unzulässig ist. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) hat die Anlage als landwirtschaftliche Tierhaltungsanlage genehmigt, da nach Auffassung des StALU der erforderliche Flächenbedarf für die überwiegende Futtergrundlage in Höhe von 523 Hektar gewährleistet sei. Mit seinem Eilantrag macht der BUND geltend, dass die erforderlichen Flächen der Tierhaltungsanlage langfristig zugeordnet sein müssen, was lediglich für ein Bruchteil des vom StALU errechneten Flächenbedarfs der Fall sei.

Durch die Verdopplung des Tierbestandes sieht der BUND durch Gülle und Abluftströme Böden und Biotope wie einen naheliegenden Wald gefährdet. Geschädigte Wälder leiten Stickstoffüberschüsse in das Grundwasser ein. Nach dem Ausbau der Anlage würden jährlich rund 25.000 Kubikmeter Gülle anfallen.

Die Gemeinde Dragun im Landkreis Nordwestmecklenburg ist mit ihrem Umfeld mit 52 Feldblöcken als „rotes Gebiet“ ausgewiesen. In diesen Gebieten liegen die Nitratbelastungen des Grundwassers über dem Grenzwert von 50 Milligramm je Liter. Damit können diese Grundwasservorkommen nicht mehr für Trinkwasser genutzt werden, weil dies zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Trotz der kritischen Belastungen des Grundwassers wurde die Verdopplung einer großen Milchviehanlage auf nunmehr 1140 Tierplätze genehmigt.

Die neuen Vorschriften der Düngeverordnung des Ministeriums für die hoch mit Nitrat im Grundwasser belasteten Gebiete sehen vor, dass Gülle in den „roten Gebieten“ in kürzerer Zeit, nämlich nur bis zum 15.Oktober ausgebracht werden darf. Der BUND sieht darin keine ausreichende Schutzmaßnahme.

Hintergrund:

Sogenannte „rote Gebiete“ sind Gebiete in Deutschland, die durch hohe Nitratgehalte in einem chemisch schlechten Zustand sind. Diese mussten bereits 2015 an die EU gemeldet werden. Konkrete Maßnahmen blieben aus. In Mecklenburg-Vorpommern betrifft das 12 Grundwasserkörper, davon allein 7 in Nordwestmecklenburg. In diesen Gebieten liegen die Nitratbelastungen des Grundwassers über dem Grenzwert von 50 Milligramm je Liter. Damit können diese Grundwasservorkommen nicht mehr für Trinkwasser genutzt werden, weil dies zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Betroffen sind ca. 248.000 Hektar in den Landkreisen Nord­westmecklenburg, Rostock und Ludwigslust-Parchim sowie auf Rügen.

Deutschland droht wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtline ein Strafverfahren seitens der EU-Kommission. Aufgrund dieses Drucks wurde im Juli 2019 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern die neue Landesdüngeverordnung verabschiedet. Sie umfasst ergänzend zur bundesweit gültigen Düngeverordnung, weitere Düngeregelungen für besonders mit Nitrat belastete Gebiete (sogenannte Rote Gebiete). Aus Sicht des BUND greifen die nun verabschiedeten Regelungen zu kurz, um die Nitratbelastungen nachhaltig abzusenken. Unter anderem die Einhaltung eines mindestens 5 Meter breiten Gewässerrandstreifens wurde nicht in den Maßnahmekatalog Mecklenburg-Vorpommerns aufgenommen.

Mehr:

 https://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/themen/landwirtschaft/duengung/

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin, T. 0385 52133912 oder 0178 5654700

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