BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Seehund (Phoca vitulina)

 (Wichmann)

Verbreitung: Küsten gesamter Nordhalbkugel, in der westlichen Ostsee
Nahrung: Fische, Schnecken, Kleinkrebse, Muscheln
Größe: 140 bis 170 cm lang, 100 bis 120 kg schwer
Merkmale: Kurzer, rundlicher Kopf, V-förmige Nasenlöcher, Jungtiere ohne weißes Lanugofell

An der deutschen Ostseeküste sind drei Meeressäuger heimisch: Schweinswal, Kegelrobbe und Seehund. Der Seehund ist ein typischer Bewohner der Nordsee und kam früher in der Ostsee häufig vor. Als Konkurrent der Fischerei wurden sowohl Seehund als auch Kegelrobbe ab Mitte des 19. Jahrhunderts stark bejagt. Dazu kam in den 1950er Jahren eine hohe Schadstoffbelastung der Ostsee, die Unfruchtbarkeit und Immunkrankheiten bei den Seehunden zur Folge hatte. Dadurch gab es in den 1970er Jahren nur noch ca. 2.000 Tiere in der Ostsee. Im Jahr 1974 wurde die Bejagung gestoppt und auch die Wasserqualität der Ostsee verbesserte sich so, dass sich die Bestände der Seehunde erholen konnten. Aktuell ist die Ostsee wieder der Lebensraum für ca. 8.000 Seehunde. An der Küste Mecklenburg-Vorpommerns werden sie regelmäßig, aber in geringen Zahlen, zwischen der Wismarbucht und Rügen gesichtet.

Seehunde können bis 170 cm lang werden und 120 kg schwer. Sie sind damit bedeutend kleiner als Kegelrobben. Auch die Kopfform unterscheidet sich von ihnen. Während Kegelrobben eine gerade Stirn-Nasen-Linie haben, ist der Nasenrücken der Seehunde eingebuchtet. Das beste Unterscheidungsmerkmal sind aber die Nasenöffnungen: Bei Kegelrobben sind sie annähernd parallel, während die der Seehunde V-förmig sind. Die Jungtiere beider Arten lassen sich durch ihr Fell gut unterscheiden: Junge Seehunde haben ein ähnliches Fell wie die ausgewachsenen Tiere und können damit sofort mit der Mutter schwimmen. Kegelrobbenjunge besitzen hingegen ein sehr weiches und weißes Lanugofell, welches nicht wasserdicht ist. Seehunde bekommen ihre Jungen im Sommer. Dabei kann es vorkommen, dass das Jungtier bis zu zwei Tage alleine am Strand bleiben muss, während die Mutter auf Nahrungssuche ist. Auch ausgewachsene Tiere halten sich manchmal an den Stränden auf. Deswegen ist es wichtig, folgende Regeln einzuhalten:

  • Fluchtweg: Versperren Sie den Tieren nicht den Fluchtweg ins Wasser.
  • Mindestabstand: Halten Sie einen Mindestabstand von 100 Metern.
  • Nicht berühren: Die Tiere auf keinen Fall berühren, füttern oder bewerfen.
  • Anleinen: Hunde an die Leine nehmen.
  • Keine Störung: Stellen Sie sich niemals zwischen Mutter und Jungtier.

Bitte melden Sie Sichtungen

Bei Lebendfund:

  • Deutsches Meeresmuseum: 0173 9688267
  • BUND-Robbentelefon:
    01523 7969472

Bei Totfund:

  • Deutsches Meeresmuseum: 03831 2650 3333