BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Bauern, pflanzt Hecken!

08. April 2018

Aus Anlass der siebenjährigen Wiederkehr des Massenunfalls auf der A19 fordert der BUND die Bauern bzw. Landbesitzer auf, am Landes-Heckenprogramm teilzunehmen.

Dr. Burkhard Roloff,  Agrarexperte beim BUND: „Nachhaltiger Schutz vor Wind-und Boden-Erosion bieten mehrreihige Feldhecken.  Die Anlage von Hecken wird seit kurzem vom Land gefördert, denn  Hecken übernehmen vielfältige Funktionen, wie Windschutz, Verbesserung des Kleinklimas und Ausgleich des Wasserhaushalts in der Landschaft. Hecken fördern darüber hinaus die Artenvielfalt, denn sie sind Bruthabitat für über 60 verschiedene Vogelarten wie z.B. Neuntöter, Bluthänfling, Goldammer, Sperbergrasmücke, Feldsperling und Zaunkönig. Hecken sind artenreicher Lebensraum, Rückzugsraum und Überwinterungshabitat für zahlreiche Insekten und auch für Amphibien, attraktiv für wärmeliebende Schmetterlingsarten, Zauneidechsen und weiteren Reptilienarten. Hecken sind Nahrungshabitat und Leitlinie für Fledermäuse bei Nahrungsflügen und Hecken bilden wichtige Korridore für die Biotopvernetzung in unserer Landschaft. "

Roloff erläutert die sehr günstigen Förderbedingungen des Heckenprogramms:

 „Der Fördersatz beträgt 100%.  Gefördert werden  projektbezogene Planungskosten,   das Verfügbarmachen der Pflanzflächen für die Vorbereitung der Pflanzung, d.h. die Bodenbearbeitung, die Ausgaben für Pflanzmaterial und Anpflanzung, Zaunmaterial und –bau sowie Ausgaben für die Pflege und die Bewässerung im Pflanzjahr.“

Die Heckenförderung im Rahmen der Naturschutzförderrichtlinie M-V, Arten und Lebensräume umfasste am  31.03.2018 registrierte Anträge von 114.500 €, davon bewilligt: 47.000 € und in Bearbeitung: 67.500 €.

Hintergrund: Vor sieben Jahren, am Freitag, den 08.04.2011 gegen 12:30 Uhr geschah auf der A19 bei Kavelstorf der schlimmste Massenunfall in Mecklenburg-Vorpommern mit acht Toten und 131 Verletzten. 83 Fahrzeuge sind damals ineinander gerast, weil ein riesiger Sandsturm den Fahrzeugführern bei gleichzeitig unangepasster Geschwindigkeit die Sicht nahm.

Die Neuanlage von Hecken muss mindestens 6 m breit und 50 m lang sein (2-reihige Hecke mit beidseitigem Saumstreifen von 1,5 m). In Ausnahmefällen kann die Breite auch 4 m betragen.

Es werden alle Kosten für die Neuanlage gefördert. Die Förderung besteht leider nicht flächendeckend in MV, sondern beschränkt sich auf Natura 2000 Gebiete und Gebiete mit besonderem Naturwert. Mit dieser Förderkulisse wird jedoch ein Großteil des Bundeslandes abgedeckt (siehe Grafik, grüne Markierung). Die Gebietskulisse mit Detailauflösung kann unter folgendem Link im Geoportal abgerufen werden: https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php

Rückfragen: Dr. Burkhard Roloff, BUND, Tel.: 0385 52133913 und 0176 25190600.

 

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