BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Landesflächen für Massentierhaltung verpachtet

18. Dezember 2020 | BUND, Landwirtschaft, Massentierhaltung, Naturschutz

BUND legt Rechtsmittel gegen geplante Tierfabrik am Naturpark ein / Baubeginn vorerst nicht möglich

Foto: Soylent-Network

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geht auf dem Rechtsweg gegen die Genehmigung einer großen neuen Schweinemastanlage in Suckwitz bei Krakow am See direkt am Naturpark Nossentiner Schwinzer Heide vor. Dazu hat der BUND Widerspruch gegen die im Oktober erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung eingelegt. Die Genehmigung für die Massentierhaltungsanlage für rund 25.000 Mastschweine pro Jahr wurde nach über acht Jahren Auseinandersetzungen in verschiedenen Genehmigungsstufen durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg erteilt. In der industriellen Massentierhaltungsanlage sollen 7.904 Mastschweine je Durchgang auf Betonspaltenböden über eine Güllewanne in Buchten zu je 16 Tieren gehalten werden. Vorgaben des Tierschutzes zu Platz, Lärm und Tiermanagement werden nicht eingehalten. Mindestens 17 Millionen Liter Gülle werden aus den 480 Buchten pro Jahr anfallen. Die Massentierhaltungsanlage soll ein einem Tourismusschwerpunktraum mit besonderer Bedeutung des Landschaftsbildes errichtet werden.

Besonders fragwürdig ist nach Auffassung des BUND, ob die Landesregierung die für die Baugenehmigung erforderlichen Flächen an den Investor ohne Ausschreibung verpachten durfte. Ohne Hilfe des Landes wäre die Massentierhaltungsanlage wegen fehlender Flächen unzulässig.

„Pikant ist, dass die Flächenvergabe offenbar unmittelbar nach unserer Kritik auf dem Erörterungstermin 2018 und unter Mitwirkung der Genehmigungsbehörde erfolgte“, sagt BUND- Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.

Nach Auffassung des BUND verstößt der zukünftige Betrieb der großen Schweinemastanlage grundsätzlich gegen die Verpflichtungen des Landes zum Erhalt Europäischer Schutzgebiete und geschützter Lebensräume wie benachbarter Seen und Fließgewässer.

„Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen zum Gewässerschutz lassen die Gülleausbringung auf Wunsch der Behörde außer Acht. Das ist nach unserer Auffassung nicht zulässig. Die Anlage wird im Einzugsgebiet berichtspflichtiger Gewässer nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie errichtet. Aktuelle Gutachten zeigen den schlechten Gewässerzustand und warnen vor einer Erhöhung des Gesamtviehbestands im Einzugsgebiet. Nach wie vor werden Gülleflächen auch in Niedermoorbereichen unmittelbar an der Bresenitz angegeben.

Dieser Bereich ist für besondere Artenhilfsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 vorgesehen. Jede Nährstoffzufuhr würde Auswirkungen auf empfindliche Wasserorganismen im Unterlauf des geschützten Flüsschens haben. Die aktuellen Güllehavarien mit tragischem Absterben von Fischen, Krebsen und Wasserpflanzen am Hellbach bei Neubukow und an der Barthe bei Velgast standen jeweils in Zusammenhang mit industriellen Großanlagen für Tierhaltung. Die Unfälle zeigen, dass es keine wirkliche Sicherheit gibt und industrielle Tierhaltungsanlagen in Gewässernähe eine permanente Gefahr sind,“ so BUND- Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag

Der BUND sieht auch erhebliche Wirkungen über die Abluft der Schweinemastanlage und stellt die Berechnungen in Frage. „Die verwendeten Wetterdaten sind nicht am Standort erhoben worden, deshalb sind die Berechnungen für Geruchs- und Schadstoffausbreitung nicht zutreffend. Natur, Anwohner und Touristen werden dann trotz angeblicher Verträglichkeit später stark belastet“, sagt Corinna Cwielag vom BUND.

Weitere naturschutzrechtliche Probleme sind die Beschädigung der gesetzlich geschützten Allee der Landesstraße, welche die umliegenden Dörfer erschließt durch jährlich über 2700 zusätzliche LKW-Fahrten, die Tag und Nacht erfolgen sollen.

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin:

T. 0385 52133912 oder T. 0178 5654700

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