BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Keine weitere Konzentration von Tierbeständen in „roten Gebieten“ der Grundwassergefährdung

18. Dezember 2019 | Massentierhaltung

BUND Dragun appelliert an Minister Backhaus

Die Gruppe Dragun im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat sich an den Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus gewendet um Konsequenzen in der Genehmigungspraxis von Tierhaltungsanlagen in Gebieten mit nitratbelasteten Grundwasser­körpern anzumahnen. Die Gemeinde Dragun im Landkreis Nordwestmecklenburg ist mit ihrem Umfeld mit 52 Feldblöcken als „rotes Gebiet“ ausgewiesen. Trotz der kritischen Belastungen des Grundwassers wurde die Verdopplung einer großen Milchviehanlage auf nunmehr 1140 Tierplätze genehmigt. Die Gemeinde hat gegen die Genehmigung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Schwerin einen Widerspruch eingelegt, der bisher nicht beschieden ist.

Die neuen Vorschriften der Düngeverordnung des Ministeriums für die hoch mit Nitrat im Grundwasser belasteten Gebiete sehen vor, dass Gülle in den „roten Gebieten“ in kürzerer Zeit, nämlich nur bis zum 15.Oktober ausgebracht werden darf. Durch die geplante Verdoppelung des Gülleaufkommens in Dragun befürchtet der BUND weitere Schäden. An den Minister appelliert die BUND-Gruppe, Nägel mit Köpfen zu machen und weitere Konzentrationen von Nutztierbeständen in den „roten Gebieten“ von Mecklenburg –Vorpommern zu unterbinden. Die Entscheidung des StALU Schwerin zum Bau eines weiteren Milchviehstalles am Standort Dragun/Vietlübbe solle revidiert werden.

Werner Zierke vom BUND Dragun: „Die Verantwortung für die Menschen vor Ort, für die Natur und Umwelt, sowie für nachfolgende Generationen erfordert konsequentes Handeln, jetzt!“

Hintergrund:
Sogenannte „rote Gebiete“ sind Gebiete in Deutschland, die durch hohe Nitratgehalte in einem chemisch schlechten Zustand sind. Diese mussten bereits 2015 an die EU gemeldet werden. Konkrete Maßnahmen blieben aus. In Mecklenburg-Vorpommern betrifft das 12 Grundwasserkörper, davon allein 7 in Nordwestmecklenburg. In diesen Gebieten liegen die Nitratbelastungen des Grundwassers über dem Grenzwert von 50 Milligramm je Liter. Damit können diese Grundwasservorkommen nicht mehr für Trinkwasser genutzt werden, weil dies zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Betroffen sind ca. 248.000 Hektar in den Landkreisen Nord­westmecklenburg, Rostock und Ludwigslust-Parchim sowie auf Rügen.
Deutschland droht wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtline ein Strafverfahren seitens der EU-Kommission. Aufgrund dieses Drucks wurde im Juli 2019 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern die neue Landesdüngeverordnung verabschiedet. Sie umfasst ergänzend zur bundesweit gültigen Düngeverordnung, weitere Düngeregelungen für besonders mit Nitrat belastete Gebiete (sogenannte Rote Gebiete). Aus Sicht des BUND  greifen die nun verabschiedeten Regelungen zu kurz, um die Nitratbelastungen nachhaltig abzusenken. Die Einhaltung eines mindestens 5 Meter breiten Gewässerrandstreifens wurde nicht in den Maßnahmekatalog Mecklenburg-Vorpommerns aufgenommen.


Mehr:
 https://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/themen/landwirtschaft/duengung/


Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin, T. 0385 52133912 oder 0178 5654700
 

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