BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Kein Baubeginn für Megastallanlage in Fienstorf bei Rostock

14. Januar 2022 | BUND, Landwirtschaft, Massentierhaltung, Nachhaltigkeit, Tierschutz

Verwaltungsgericht Schwerin bestätigt Antrag des BUND / Gerichtsentscheidung betrifft auch andere Planungen

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat dem Eilantrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stattgegeben und den Baubeginn, der seit 2012 geplanten Hähnchenmastanlage in Fienstorf bei Rostock untersagt. Damit ist die durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt erteilte Genehmigung von 2016 außer Kraft gesetzt. In der Anlage sollen 180.000 Tiere je Durchgang gehalten werden. Damit würden 1,35 Millionen Hähnchen am Standort gemästet werden. Das Gericht bestätigte die fehlende Vorsorge vor Luftschadstoffen für Anwohner und Umwelt, das Fehlen ausreichender Flächen für den mindestens notwendigen eigenen Futteranbau und einen grundlegend unzureichenden Brandschutz zur Rettung der Tiere. BUND- Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag: „Das sind gute Nachrichten für Anwohner, Tiere und Umwelt. Das Gericht hat besonders die Vorsorgepflicht für Umweltwirkungen von Megastallanlagen gestärkt.“

Die Entscheidung des Gerichtes hat nach Einschätzung des BUND Auswirkungen auf diverse andere Planungen von Massentierhaltungsanlagen. Das betrifft auch den Brandschutz und die Rettung der Tiere. „Das Gericht hat den Tieren gleichrangige Rettungsansprüche wie den Menschen attestiert. Das ist auch unsere Auffassung der Vorschriften in der Landesbauordnung. Gerade mit Blick auf die katastrophalen Ereignisse beim Brand der Megastallanlage Alt Tellin folgt daraus ein umfangreicher Änderungsbedarf gerade für große Tierhaltungsanlagen. Je mehr Tiere darin gehalten werden, desto größer wird der Aufwand eine Rettung im Brandfall tatsächlich plausibel zu ermöglichen. Auch die Notwendigkeit ausreichende Flächen für eigene Futterproduktion für den Betriebszeitraum einer Tierhaltungsanlage nachzuweisen, ist grundlegend, um von industrieller Tierhaltung mit Futterimporten aus Übersee auf Kosten des Klimaschutzes zu standortangepasster Tierhaltung im Rahmen der natürlichen Voraussetzungen zurückzukehren.“

Hintergrund

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin BUND, T. 0385 521339-12 oder 0178 5654700

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