BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Standpunkt

Der BUND lehnt die Erschließung von Baugrundstücken durch Inanspruchnahme von Wald sowie Flächen in und an Schutzgebieten grundsätzlich ab. Stattdessen muss der Grundsatz gelten „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. In der Regel stehen damit genügend Bauflächen für die Wohnraumentwicklung im ländlichen Raum zur Verfügung, wenn Möglichkeiten wie Lückenschlüsse, Bauen in zweiter Reihe, Nutzung von Brachflächen u. ä. verfügbar sind.

In Deutschland werden aber zunehmend durch gut vernetzte und geschickt agierende Investoren unter Verstoß gegen Naturschutzbelange Baugebiete erschlossen, da sich diese Flächen mit besonders hoher Gewinnerwartung vermarkten lassen. Ermöglicht wird dies, da die zuständigen Behörden durch personelle Ausdünnung häufig nicht in der Lage sind, die Vorhaben mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen und meist seitens der Politik auch noch eine Beeinflussung erfolgt, das Projekt aus öffentlichem Interesse zu genehmigen. In seltenen Fällen gelingt es aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern, die anerkannten Naturschutzverbände über derartige Planungen zu informieren. Diese Verbände sind dann berechtigt, mit Verweis auf Verstoß gegen Naturschutzbelange Rechtsmittel einzulegen.


 

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Beispiel: Bebauungsplan "Schaalseehof" der Stadt Zarrentin

19.09.2020 | Aus der Rubrik "auf ein Wort" | Grundstückskäufer in Zarrentin können nicht bauen - Tagespflege bleibt ausgesetzt.

Sehr bedauerlich, aber wer ist verantwortlich?

Das höchste Gericht für Verwaltungsangelegenheiten im Land Mecklenburg-Vorpommern, das Oberverwaltungsgericht Greifswald, hat nun bereits zum dritten Mal festgestellt, die Satzung der 6. Änderung zum Bebauungsplan (B-Plan) „Schaalseehof“ wird bzw. bleibt außer Vollzug gesetzt. Grundlage für diese Entscheidungen waren u. a. mangelhafte Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit, mit denen die von der geplanten Bebauung ausgehenden Störungen auf die unmittelbar benachbarten Großschutzgebiete nicht ausgeräumt werden konnten.

Gemäß § 64 Bundesnaturschutzgesetz und § 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist eine anerkannte Naturschutzvereinigung wie der BUND vom Gesetzgeber ermächtigt, gegen Genehmigungen, die Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht zulassen, Rechtsbehelfe einzulegen. In den nun schon jahrelang andauernden Auseinandersetzungen zur Änderung des B-Plans „Schaalseehof“ hatte der BUND bereits in der frühzeitigen Beteiligung Fachstellungnahmen zu den naturschutzrechtlichen Problemen abgegeben. Außerdem wurde versucht, im konstruktiven Dialog mit der Stadt eine einvernehmliche Lösung unter angemessener Beachtung von Naturschutzbelangen zu finden. Auf einer Informationsveranstaltung im Juli 2017 signalisierte der BUND, dass im Falle eines Beschlusses für den B-Plan 19, der gegen das Naturschutzrecht verstößt, auch vom o. g. Verbandsklagerecht Gebrauch gemacht werden könne. Noch im Sommer 2018 war für den BUND ein Kompromiss denkbar, mit der alle Grundstücke außer dem Baufeld 6 sowie auf der Fläche des zurückgebauten Regenrückhaltebeckens hätten bebaut und eine Klage hätte vermieden werden können. Stadt und Investor bestanden aber auf einer unveränderten Flächeninanspruchnahme. Somit gab es für eine Kompromisslösung keine Chance. Um die Rechte der Natur zu wahren, blieb dem BUND damit keine andere Möglichkeit mehr, als zu klagen.

Im laufenden Klageverfahren scheiterte die Stadt 2018 mit ihrem Satzungsbeschluss, 2019 dann mit ihrem Heilungsversuch und 2020 schließlich auch mit ihren Änderungsanträgen. Mit diesen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts dürfte unstrittig sein, nicht der BUND ist für die fehlerhafte Planung verantwortlich, sondern die Stadt, indem sie den Planungsentwurf des Investors als Satzung beschlossen hat. Daraus resultiert die unhaltbare Situation der Grundstückseigentümer sowie der Stillstand der geplanten Tagespflege.

Wir Naturschützer bedauern diese Entwicklung sehr und verweisen darauf, dass der Investor mittlerweile mit dem Bau von Mehrfamilienhäusern sowie Gebäuden des betreuten Wohnens ausschließlich zu seinem Vorteil Fakten geschaffen hat, womit jetzt eine Kompromisslösung deutlich schwieriger oder sogar unmöglich sein wird. Dies sollten verunsicherte Grundstückskäufer jetzt bedenken.

Und noch ein Hinweis zum Schluss: Wer meint, es gehe im Verfahren gar nicht um Naturschutzbelange, sondern der BUND habe sich zur Durchsetzung privater Interessen von gewissen Grundstückseigentümern instrumentalisieren lassen, dem sei gesagt, der Vorstand und die Geschäftsführung des BUND-Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern hätten sich dazu nicht missbrauchen lassen. Unabhängig davon werden bei der Klage eines Naturschutzverbandes von hoch qualifizierten Richterinnen und Richtern eines Oberverwaltungsgerichts ausschließlich naturschutzrechtliche Konflikte bewertet und bei anderen Belangen wären die bisherigen Gerichtsentscheidungen nicht zugunsten des BUND erfolgt. Daher sollten Stadt und Investor jetzt die Bereitschaft erkennen lassen, selbstkritisch die eigenen Planungsfehler als Ursache für diese Entscheidungen eines Oberverwaltungsgerichts zu akzeptieren und nicht länger versuchen, dem BUND unlautere Motive zu unterstellen, um so zu suggerieren, die Naturschützer seien an allem schuld. Denn das wäre ein problematisches Rechtsverständnis, wenn nach einer Gerichtsentscheidung, bei der eine Rechtsverletzung festgestellt wurde, diejenigen, die sich an das Gericht gewandt haben, als Störer und Verhinderer diffamiert werden.

 

05.08.2020- Weiterhin keine Waldrodungen am Schaalsee

Das Oberverwaltungsgericht entscheidet: B-Plan 19 „Schaalseehof“ bleibt außer Vollzug!

Pressemitteilung

 

19.12.2019 - Boden- und Mäharbeiten Zarrentin, Gebiet B-Plan 19, Baufeld 6

Zu den am 18.12.2019 begonnenen Arbeiten im Bereich des B-Plan Nr. 19 der Stadt Zarrentin am Schaalsee gibt die Landesgeschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. eine Pressemitteilung bekannt.

Pressemitteilung

22.11.2019 - Vorerst Erfolg für den BUND/Stadtvertretersitzung v. 21.11.2019

Vorerst keine Rodung in Zarrentin am Schaalsee! Weil der neue Bebauungsplan Nr. 19 „Schaalseehof“ in Gestalt der 6. Änderung inhaltlich
der alte ist und keine Änderungen enthält, darf der Schutzwald am Schaalsee trotz des Beschlusses der Stadtvertretung Zarrentins vom 21.11.2019 weiterhin nicht gerodet werden.

Hier der Hintergrund

20.11.2019 - Erneuter Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 19, Stadt Zarrentin am 21.11.2019

Am 21.11.2019 will die Stadt Zarrentin die Satzung zum B-Plan Nr. 19 "Schaalseehof" neu beschließen. Der BUND hat wegen des Heilungsversuchs der unveränderten Planung ein Handout für die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter erstellt. Dieses Handout möchten wir Ihnen hier zugänglich machen.

Handout (pdf)

04.11.2019 - BUND: Keine Lösung für Weiterbau am "Schaalseehof"

Der BUND fand in den überarbeiteten und erneut ausgelegten Verträglichkeitsprüfungen keine Lösung für den seit Dezember 2018 gerichtlich gestoppten Bebauungsplan „Schaalseehof“ am Schaalsee in Zarrentin und sieht eine verpasste Chance für die Lösung des Konfliktes. Nach wie vor soll der 85 Meter breite Schutzwald gerodet und größtenteils überbaut werden. Eine viel zu kleine Gehölzpflanzung von 15 Metern Breite soll dann sicherheitshalber in ´naturnaher Park´ und ´Gehölzsaum´ umbenannt werden um die Konflikte mit dem gesetzlichen Waldabstand zu vermeiden. Die Stadt Zarrentin hätte nach dem Baustopp des Oberverwaltungsgerichtes eine Überarbeitung ohne Rodung des Schutzwaldes vorlegen sollen. Der BUND rechnet jetzt mit einer Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung über den Bestand des Baustopps. Damit steht nicht nur die fragliche Bebauung des Schutzwaldes still, sondern der gesamte B-Plan. Der BUND ist aber nach wie vor bereit, einen Kompromiß zu verhandeln, wenn der Schutzwald erhalten bleibt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fand in den überarbeiteten und erneut ausgelegten Verträglichkeitsprüfungen keine Lösung für den seit Dezember 2018 gerichtlich gestoppten Bebauungsplan „Schaalseehof“ am Schaalsee in Zarrentin und sieht eine verpasste Chance für die Lösung des Konfliktes.

„Nach wie vor soll der 85 Meter breite Schutzwald gerodet und überbaut werden. Eine viel zu kleine Gehölzpflanzung von 15 Metern soll dann sicherheitshalber in ´naturnaher Park´ und ´Gehölzsaum´ umbenannt werden um die Konflikte mit dem gesetzlichen Waldabstand zu vermeiden. Das ist alter Wein in neuen Schläuchen und es wird das Gericht kaum überzeugen. Die Stadt Zarrentin hätte eine Überarbeitung ohne Rodung des Schutzwaldes vorlegen sollen. So wie jetzt vorgelegt, ist erneut eine Chance zur Beendigung des Konfliktes verpasst worden.“, sagt Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND.

Um die notwendige Verträglichkeitsprüfung vorlegen zu können, wurde angenommen, dass sich der Zustand des wertvollen alten Hangwaldes am Schaalsee trotz der Mehrbelastungen durch die heranrückende Bebauung verbessert habe und deshalb keine Verbesserungs- und Schutzmaßnahmen mehr notwendig seien. „Da eine Ersatzwaldpflanzung weiterhin in dreieinhalb Kilometern Entfernung vom Schaalsee angeführt wird, bleibt die Waldrodung zudem ohne adäquaten Ersatz am Schaalseehang. Das hatte das Gericht moniert“, so Corinna Cwielag vom BUND.

Auch das vom Gericht aufgenommene Problem, dass noch weitere schon bestehende Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen des ersten Bauabschnittes wie eine Streuobstwiese und ein Regenrückhaltebecken nunmehr in private Baugrundstücke einbezogen und bereits überbaut wurden, bleibe bestehen, so der BUND. Die Verträglichkeit mit Naturschutz- und Umweltrecht sei zugunsten von privaten und investitionswirtschaftlichen Belangen hinten an gestellt worden.

Corinna Cwielag: „Die Verkleinerung des Regenrückhaltebeckens ist ein besonders eklatantes Problem. Das Regenwasser der versiegelten Bauflächen kann im Baugebiet aufgrund der geologischen Bedingungen nicht versickern. Es stellt bei Starkregen nun eine Gefahr für den Schaalsee und auch für andere Grundstücke dar. Die vorgelegten Untersuchungen vernachlässigen das, weil die Berechnungen auf veralteten sowie unexakten Daten basieren und auch methodische Fehler aufweisen. Eine Prüfung mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie ist wiederum nicht erfolgt.“

Die für das Oberverwaltungsgericht maßgeblichen Verbotstatbestände der Vernachlässigung von Wirkungen der bereits erfolgten Bebauung und die nach wie vor geplante Beseitigung und Beschädigung der bestehenden Ersatz und Schutzmaßnahmen seien unverändert übernommen worden. Insgesamt seien keinerlei neue Untersuchungen vorgelegt worden, so der BUND. Viele Annahmen und Abwägungen unter anderem über geschützte Arten basierten auf alten Untersuchungen. Corinna Cwielag: „Der BUND kommt deshalb zu dem Schluss: Die Neufassung der bisherigen Verträglichkeitsprüfungen kann die durch das Oberverwaltungsgericht Ende 2018 monierten Fehler nicht heilen.“

Der BUND rechne jetzt mit einer Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung über den Bestand des Baustopps. Damit steht nicht nur die fragliche Bebauung des Schutzwaldes still, sondern der gesamte B-Plan. „Der BUND ist aber nach wie vor bereit, einen Kompromiß zu verhandeln, wenn der Schutzwald erhalten bleibt“, sagte BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag heute in Schwerin.

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND Mecklenburg-Vorpommern, T. 0178 5654700 oder T0385 52133912

Bezug und Quellen:

- Bebauungsplan Nr. 19 „Schaalseehof“, Satzung zur 6. Änderung der Stadt Zarrentin am Schaalsee – erneute Auslegung der Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (GGB „Schaalsee (M-V)“ (DE 2331-306) und EU-Vogelschutzgebiet „Schaalsee-Landschaft“ (DE 2331-471)), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und weitere, Auslegung Amt Zarrentin vom 23.09.2019 bis 23.10.2019

- Beschluss Oberverwaltungsgericht Greifswald vom 12. Dezember 2018 (AZ: 3 KM 787/18 OVG)

10.10.2019 - Bekanntmachung Planungsentwurf B-Plan Nr. 19 der Stadt Zarrentin am Schaalsee

Die Stadt Zarrentin am Schaalsee hat im Kommunalanzeiger in der September-Ausgabe den neuen Planungsentwurf für den B-Plan Nr. 19 öffentlich bekannt gemacht. In der Zeit vom 23. September bis zum 23. Oktober 2019 können die Unterlagen durch die Öffentlichkeit eingesehen und Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Seitens der Stadt wurde kein Versuch unternommen, mit dem BUND einen konsensfähigen Kompromiss zu finden. An der bisherigen Planung wurden keine Änderungen vorgenommen.

02.09.2019 - vorläufiger Sachstand

Im Jahr 2006 wurde in Zarrentin auf einer Brachfläche einer ehemaligen LPG ein neues Baugebiet erschlossen. Davon sollte ein Teil als emissionsfreies Gewerbegebiet „TIME-Park“ vermarktet werden. Es konnten jedoch keine Interessenten gefunden werden. Somit bot sich an, dieses Gebiet für eine Wohnbebauung zu nutzen. Aber statt die 36.000 qm der Gewerbegebietsflächen zu nutzen sah der Planungsentwurf eines Investors eine erhebliche Erweiterung der Bauflächen auf ca. 63.000 qm vor. Dazu sollte ein 2006 neu gepflanzter Wald gerodet werden, der Zugriff auf Teile von ebenfalls damals neu angelegten Streuobstwiesen und öffentliche Grünflächen erfolgen sowie ein Regenrückhaltebecken erheblich verkleinert werden.

In ihren ersten Stellungnahmen lehnten die drei zuständigen Naturschutzbehörden diesen Planungsentwurf in deutlicher Form ab. Nach Intervention der obersten Behörde – dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt mit seinem Minister Dr. Backhaus, zu dessen Wahlkreis Zarrentin gehört – wurden jedoch nach und nach die Stellungnahmen in Zustimmungen umgewandelt. Das veranlasste die Stadt, entgegen der Einwendungen seitens der Naturschutzverbände die Satzung zu beschließen. Das Angebot des BUND, im konstruktiven Dialog eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden, führte jedoch zu keiner Einigung. Der Hinweis des BUND, dass bei einer Missachtung der Naturschutzbelange nur noch der Klageweg bleibt, wurde jedoch ignoriert. Die Stadt war überzeugt, ein Gericht wird mit den Zustimmungen aller Behörden und der Genehmigung für die Rodung des Waldes die Rechtmäßigkeit der Planung bestätigen. Das Oberverwaltungsgericht entschied jedoch im Zuge eines Normenkontrollverfahrens zugunsten des BUND und setzte die Satzung außer Vollzug. Begründet wurde dies mit schwerwiegenden Planungsfehlern, indem Umwelt- und Naturbelange ungenügend oder überhaupt nicht berücksichtigt wurden.

Statt selbstkritisch diese Gerichtsentscheidung zu akzeptieren, wurde seitens der Stadt dem BUND vorgeworfen, ihm seien „Büsche“ wichtiger als Menschen, der Verband verhindere den Bau dringend benötigter Wohnungen sowie von betreutem Wohnen. Der Vorwurf ist jedoch völlig haltlos, denn der Bau von Mehrfamilienhäusern und Gebäuden mit betreutem Wohnen erfolgt auf Flächen des ehemaligen TIME-Parks. Eine Bebauung auf diesen Flächen für Wohnzwecke ist sinnvoll und wird auch vom BUND befürwortet. Fraglich bleibt allerdings, ob mit dem Konzept der Investorengruppe auch bezahlbarer Wohnraum für die Zarrentiner geschaffen wird oder ob es sich vielmehr um ein lukratives Investmodell handelt. Die Beantwortung dieser Frage ist aber nicht Aufgabe der Naturschutzverbände, zuständig sind dafür die kommunalen Politikvertreter. Gemäß Naturschutzgesetz sind Verbände wie der BUND allerdings vom Gesetzgeber sogar aufgefordert, Verletzungen von Naturschutzbelangen aufzuzeigen und auch gerichtlich überprüfen zu lassen. Und genau das hat der BUND beim Bebauungsplan „Schaalseehof“ auch nur getan: er hat lediglich der zusätzlichen Ausweitung der Baufelder auf schützenswerte Naturflächen widersprochen. Damit hat er dazu beigetragen, ein Zeichen zu setzen, in der sensiblen Schaalseeregion ist der Schutz von Umwelt und Natur als allgemeines öffentliches Interesse wichtiger als Profitinteressen privater Investoren.

Hinsichtlich der Fakten und Hintergründe zum Bebauungsplan "Schaalseehof" wird es zukünftig eine eigene Rubrik geben.

Die nunmehr seit Dezember 2014 vorgelegten laufenden Planungen zu diesem B-Plan sind sehr umfassend dokumentiert. Eine Auswahl ist zeitaufwendig und mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden. Wir bitten daher um Verständnis, dass eine übersichtliche Aufbereitung der Unterlagen für diese Internetseite noch eine Weile dauern wird.


 

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