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Die monatliche Serie zum Lesen, Sammeln und Freuen.
§ 63 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) regelt die Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereine wie des BUNDs an Verfahren, die Natur und Umwelt beeinflussen. Die BUND-Regionalgruppe Schaalsee-Elbe gibt regelmäßig entsprechende Stellungnahmen im Auftrag und in Vertretung des BUND-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern ab. Eventuelle Gerichtsverfahren kann jedoch ausschließlich der Landesverband anstrengen.
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