Bäume spielen eine zentrale Rolle für das Stadtklima, die Biodiversität und das Wohlbefinden der Menschen. Dennoch sind sie oft durch Bauarbeiten gefährdet.
Gesetzlicher Baumschutz in MV
Laut § 18 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm (gemessen in 1,30 m Höhe) besonders geschützt. Zusätzlich haben einige Kommunen eigene Baumschutzsatzungen, die strengere Regeln enthalten können. In Rostock z.B. bereits bei einem Stammumfang von mindestens 50 cm.
Weitere Informationen zum allgemeinen Baumschutz gibt es in unserem Wegweiser.
Baumschutz bei Bauarbeiten
Auf Baustellen sind Bäume erheblichen Risiken ausgesetzt. Deshalb gibt es gesetzliche Vorgaben auf Landes- und Bundesebene, darunter:
- DIN 18920 – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
- Richtlinie zum Schutz von Bäumen auf Baustellen (RSBB) – Konkretisiert Schutzmaßnahmen speziell für Baustellen im Straßenraum.
- ZTV-Baumpflege – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Baumpflege
- Kommunale Baumschutzverordnungen – Lokale Regelungen in Städten und Gemeinden
Die zuständige Genehmigungsbehörde, meist das Bauamt der Stadt, legt erforderliche Schutzmaßnahmen als Auflage in der Baugenehmigung fest.
DIN 18920 – Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen:
- Wurzelschutz: Der Schutzbereich muss mindestens dem Kronentraufbereich entsprechen. Keine Bodenverdichtung oder Befahrung im Wurzelbereich.
- Kronenschutz: Mechanische Schäden an Ästen oder Stamm vermeiden.
- Bodenschutz: Keine Ablagerung von Baumaterialien oder Chemikalien im Wurzelbereich.
Physische Schutzmaßnahmen können dabei folgende sein:
- Schutzgitter oder Zäune (mindestens 1,50 m hoch) errichten
- Wurzeln mit Mulch oder Sand abdecken
- Keine Absenkung des Bodens im Wurzelbereich
- Falls Wurzeln freigelegt werden, sofort abdecken und feucht halten
- Schnittmaßnahmen an Wurzeln nur mit Genehmigung und fachgerechter Ausführung
Nach den Bauarbeiten muss geschultes Personal Nachsorge betreiben und ggf. beschädigte Äste oder Wurzeln zurückschneiden.
Richtlinie zum Schutz von Bäumen auf Baustellen (RSBB), ergänzt die DIN 18920 und gibt weiterführende Empfehlungen für den Baumschutz während der Bauphase:
- In der Planungsphase sollen Baumexperten zur frühzeitigen Risikoanalyse eingeplant werden, um fahrlässige Schäden im Vorfeld zu vermeiden.
- Während der Bauphase müssen Schutzzonen eingehalten werden. Die Baustelle unterliegt regelmäßigen Kontrollen. Alternative Bauverfahren müssen genutzt werden, um invasive Eingriffe zu minimieren.
- Nach der Bauphase werden die Bäume auf Schäden an Vitalität und Wurzelsystem kontrolliert, Falls nötig, sieht die RSBB Düngung und Bodenverbesserung, sowie eine langfristige Nachsorge durch Fachleute vor.
Diese Maßnahmen helfen, Bäume langfristig zu erhalten und Schäden durch Bauarbeiten zu minimieren.
Was könnt Ihr tun?
Auch Ihr könnt zum Baumschutz beitragen, indem Ihr Baustellen beobachtet und auf folgende Punkte achtet:
- Schutzmaßnahmen: Sind Bäume ausreichend abgesichert? Gibt es Absperrzäune um den Wurzelbereich?
- Bodenveränderungen: Werden Erdarbeiten durchgeführt, die den Baum schädigen könnten? Werden freigelegte Wurzeln geschützt?
- Lagerung von Materialien: Werden Baumaterialien im Bereich der Baumkronentraufe gelagert?
- Beschädigungen: Gibt es sichtbare Schäden an Stamm, Ästen oder Wurzeln?
- Kontrollen: Wird eine Baumkontrolle durch Fachpersonal durchgeführt?
Meldung von Verstößen
Bei Verdacht auf Verstöße gegen den Baumschutz könnt Ihr Euch an folgende Stellen wenden:
- Grünamt der Stadt Rostock – setzt die Baumschutzsatzung um und prüft Genehmigungen
- Naturschutzbehörden der Landkreise und des Landes M-V – zuständig für allgemeinen Baumschutz
- Umweltverbände (z.B. bei uns) – unterstützen bei Umwelt- und Naturschutzfragen
Ein bewusster Umgang mit Bäumen auf Baustellen trägt dazu bei, unseren wertvollen Baumbestand in MV zu erhalten. Mach mit!
Infos rund um Alleen und Straßenbäume