Umweltpolitische Bilanz der Landesregierung

Wir haben uns den Koalitionsvertrag der derzeitigen Landesregierung aus CDU und SPD angesehen und hinterfragt, was aus den umweltpolitischen Vorhaben der Koalition geworden ist.

Land- und Forstwirtschaft

 

Mit dem Koalitionsvertrag sollte die Chancengleichheit und Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unterstützt werden. (Punkt 108 der Koalitionsvereinbarung)

Der BUND dazu:
Eine Chancengleichheit  von landwirtschaftlichen Betrieben gibt es definitiv nicht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm industrielle Haltungsverfahren z.B. in der Geflügel- und Schweinehaltung und fördert damit nicht umweltgerecht wirtschaftende Großbetriebe mit nur wenigen Arbeitsplätzen. Die Landgesellschaft mbH und die Landwirtschaftsberatung Mecklenburg-Vorpommern GmbH - beides mehrheitlich in Besitz des Landes und damit gemeinnützig - arbeiten offen als Planer für umweltschädliche Schweinemastanlagen von Privatunternehmen wie in Alt Tellin im Tollensetal. Eine umweltgerechte Landwirtschaft von mittelständischen ökologisch produzierenden Betrieben wird damit behindert.


Das Land wollte artgerechte Tierhaltung fördern. (Punkt 110 der Koalitionsvereinbarung)

Der BUND dazu:
Die Landesregierung fördert mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm industrielle Haltungsverfahren und gleichzeitig über die Bedingungen zur Verlängerung der Pachtverträge für Landesflächen. Darin finden sich keine Auflagen für artgerechte Haltungsverfahren, stattdessen jedoch Mindestzahlen für Tierhaltung. So müssen pro 1000 Hektar gepachteter Landesfläche z.B. 300.000 Hähnchen oder 500 Rinder gehalten werden. (Beispiel Gallin, Landkreis Parchim).


Das Land wollte Nutzungsbeschränkungen durch Naturschutzauflagen in den Forsten minimieren (Punkt 123 der Koalitionsvereinbarung)

Der BUND dazu:
Die Landesregierung setzt voll auf das Prinzip Wirtschaftswald. Die Wälder Mecklenburg-Vorpommerns haben jedoch weitaus mehr Funktionen als die Lieferung von Nutzholz. Für den Erhalt der Biodiversität sind Wälder notwendig, in denen Naturschutzziele Vorrang haben, so vor allem in den Großschutzgebieten und den Wäldern in den NATURA 2000-Gebieten. Mit der Absenkung von Naturschutzstandards im Wald widerspricht die Koalition anderen im Koalitionsvertrag formulierten Punkten (Punkt 100), mit denen der Erhalt der Artenvielfalt gesichert werden soll. Mit dem Entwurf des Landeswaldgesetzes wird es keinen dringend notwendigen Übergang zu einer ökonomisch sinnvollen, naturnahen Waldwirtschaft geben. Das Land bekennt sich nicht zum auch ökonomisch sinnvollen FSC-Standard für den gesamten Landeswald (ohne Großschutzgebiete).


Das Land spricht von Koexistenz von Gentechnik und anderen Nutzungsformen in der Landwirtschaft (Punkt 117 der Koalitionsvereinbarung)

Der BUND dazu:
Der BUND hält nach den Erfahrungen in Nordamerika eine Koexistenz von Agrogentechnik und herkömmlicher Landnutzung für ausgeschlossen. Es gibt trotz Parteitagsbeschluss der Landes-SPD gegen Gentechnik keine klare Position zur Agrogentechnik innerhalb der Landesregierung. Gentechnikfreie Regionen werden nicht wirklich unterstützt, außer das der zertifizierte Landeswald (FSC und PEFC), der ohnehin gentechnikfrei bewirtschaftet werden muss, „großzügig“ den gentechnikfreien Regionen zur Verfügung gestellt wurde. Der kommerzielle Anbau der Genkartoffel Amflora wurde zwar medial kritisch begleitet, die bundesweit genehmigten Freisetzungsversuche werden aber nach wie vor als wissenschaftlich notwendig betrachtet. Die Forschung auf dem Gebiet der Agrogentechnik wird gegen den Willen von über 70Prozent der Bundesbürger begrüßt und  im Agrobiotechnikum Groß Lüsewitz und an der Universität  Rostock gefördert.


Das Land wollte seine Spitzenposition beim ökologischen Landbau weiter ausbauen (Punkt 113 der Koalitionsvereinbarung)

Der BUND dazu:
Das Ziel, den Anteil des ökologischen Landbaus im Land bis zum Jahr 2013 auf 10 Prozent zu erhöhen, ist relativ leich erreichbar gewesen, da das es nach dem vorsätzlichen Aussetzen der Umstellungsförderung 2004 und 2006 zu einem leichten Zuwachs an umgestellter Fläche kam. Die derzeitige Umstellungsprämie von 150 EUR/ ha sind als Anreiz für die Umstellung auf ökologischen Landbau und als Ausgleich bei der Beibehaltung zu gering. Die Anzahl der Biobetriebe reicht nach wie vor nicht aus, um die gestiegene Nachfrage nach ökologischen Lebensmitteln aus Mecklenburg-Vorpommern zu decken. Einzelne Bio-Rohwaren wurden zu 30 bis 50 % importiert. Das Land hat sich keine messbare Zielgröße für die auf ökologischen Landbau umzustellende Fläche bzw. die zu erreichende Zahl an Bio-Betrieben gegeben, ähnlich der 20 Prozent umgestellte Fläche innerhalb der bundesweiten Nachhaltigkeitsstrategie.

 

Erneuerbare Energien sollten einen Schwerpunkt der Regierungskoalition bilden (Punkt 37 der Koalitionsvereinbarung)

Der BUND dazu:
Die Förderung Erneuerbarer Energien z.B. von Biogasanlagen erfolgte ohne ökologischen Konzept. So wurden Biogasanlagen aus dem Wirtschaftsministerium ohne Bindung an Fläche oder Betriebsgröße gefördert. Damit wurde die Errichtung von Groß-Biogasanlagen, die nur auf monotone und unökologische Maiskulturen bzw. Güllemassen ausgerichtet sind, begünstigt.

 



Naturschutz

Die Landesregierung wollte unter den Schlagworten Deregulierung und Bürokratieabbau wichtige Landesgesetze überprüfen (Punkt 140 der Koalitionsvereinbarung)

Der BUND dazu:
Zahlreiche Landesgesetze, wie das Landesnaturschutzgesetz, das Landeswaldgesetz oder das Landeswassergesetz wurden in wichtigen Punkten, geschwächt. So erfolgte eine Reduzierung des Gewässerrandstreifens auf bis zu einem Meter, den Landwirte mit ihren Düngefahrzeugen an Gewässer heranfahren dürfen. Sinnvolle Restriktionen für das Bauen an der Küste und an Gewässerufern wurden trotz bröckelnder Küsten abgebaut. Mit dem Entwurf zum Landeswaldgesetz wurden keine Standards für gute fachliche Praxis naturnaher Waldwirtschaft definiert, Kahlschläge im Wald sollen weiterhin erlaubt sein, die Umwandlung von Wald in andere Nutzungsformen, wie Golfplätze oder Hafengelände, wurde erleichtert.


Die Landesregierung wollte die Zuständigkeiten der Verwaltung zwischen Land, Kreisen und Kommunen überprüfen und neu ordnen. (Punkt 274 der der Koalitionsvereinbarung)

Der BUND dazu:
Die umfangreichen Aufgaben, die das Land im eigenen Interesse im Zusammenhang mit den europäischen Naturschutzrichtlinien zu erledigen hat, können nur mit einer starken und qualifizierten Umweltverwaltung erledigt werden. Die Zusammenlegung der Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur und der Ämter für Landwirtschaft führte allerdings zu einer starken Benachteiligung der bisherigen Naturschutzverwaltung. Die neu geschaffenen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind personell nicht in der Lage, die zahlreichen Verstöße von Landnutzern gegen z.B. die Cross Compliance-Auflagen in der Landwirtschaft zu erfassen und zu ahnden. Die Auffassung der Landesregierung, die naturschutzgerechte Behandlung unseres Landes wäre ohne starkes Ordnungsrecht zu gewährleisten, ist eine Illusion. Vorschriften benötigen eine wirksame Kontrolle, anderenfalls ist ihr Wert gemindert. Die Umweltverbände müssen immer wieder zerstörte Biotope, falsche Bodenbehandlung, fehlende Beräumung von Mähgut, Gülleausbringung im Winter usw. an die Behörden melden. Nur in Ausnahmefällen führt dies auch zu Sanktionen bei den Landnutzern. Mit einer geschwächten Umweltverwaltung sind die europäischen Naturschutzziele nicht zu erreichen. Sanktionen durch die EU drohen. Ein ebenso ungünstiger Schritt ist die Übertragung des gesetzlichen Artenschutzes an die Landkreise. Der dringend notwendige Schutz streng geschützter Arten droht damit im Klein-Klein der Kommunalpolitik zerrieben zu werden.


Die Landesregierung wollte den Generalplan Küstenschutz voran bringen (Punkt 130 der Koalitionsvereinbarung)
Der BUND dazu:
Die Neufassung des Generalplan Küstenschutz sollte nach Auffassung des BUND auf einen mit dem Klimawandel verbundenen Meeresspiegelanstieg angepasst werden. Der Küstenschutz sollte dabei auf besiedelte und wirtschaftlich wichtige Gebiete konzentriert werden. Der Generalplan Küstenschutz ist dahingehend noch nicht weiter voran gekommen. In der Praxis werden weiterhin sensible Küstengebiete bebaut, die künftig aufwendig vor Sturmfluten und Küstenrückgang gesichert werden müssen. Das Land hat keine Vorstellung davon, welche Gebiete unter dem Eindruck des Meeresspiegelanstiegs als Ausweichräume für das vordringende Wasser unbebaut erhalten bleiben müssen.

Verkehr, Bau und Landesentwicklung

Lutz Stallknecht/ pixelio.de

Das Land wollte den Radwegebau entscheidend voran bringen (Punkt 30 der Koalitionsvereinbarung)

Der BUND dazu:
Das Land baute zuletzt 30 Kilometer Radwege pro Jahr. Dies ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Land hätte nach ursprünglichen Planungen für die EU-Mittel 100 Kilometer Radwege pro Jahr bauen können.


Das Land wollte Schienenverbindungen in "natursensiblen" Gebiete fördern (Punkt 85 der Koalitionsvereinbarung)

Der BUND dazu:
Der Baubeginn für die Darssbahn ist auf das Jahr 2014 verschoben worden, hätte aber bereits realisiert werden können. Abgesehen von gerade einmal 600 Metern Gleisbau in Richtung Ueckermünder Hafen betrieb die Landesregierung bei der Entwicklung des Schienennetzes in M-V nur Ankündigungspolitik.


Das Land wollte den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch Ausweisung neuer Eignungsräume mittels Raumentwicklungsprogrammen fördern. (Punkt 37 der Koalitionsvereinbarung)

Der BUND dazu:
Durch die verzögerte Rechtsfestsetzung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme wurde der Ausbau der Energieerzeugung aus Windkraft gebremst.



Direkt zur Online-Spende, Foto: eyewire / fotolia.com

Der BUND-Umweltcheck der Parteien zur Landtagswahl 2011

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