Mit dem Koalitionsvertrag sollte die Chancengleichheit und Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unterstützt werden. (Punkt 108 der Koalitionsvereinbarung)
Der BUND dazu:
Eine Chancengleichheit von landwirtschaftlichen Betrieben gibt es definitiv nicht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm industrielle Haltungsverfahren z.B. in der Geflügel- und Schweinehaltung und fördert damit nicht umweltgerecht wirtschaftende Großbetriebe mit nur wenigen Arbeitsplätzen. Die Landgesellschaft mbH und die Landwirtschaftsberatung Mecklenburg-Vorpommern GmbH - beides mehrheitlich in Besitz des Landes und damit gemeinnützig - arbeiten offen als Planer für umweltschädliche Schweinemastanlagen von Privatunternehmen wie in Alt Tellin im Tollensetal. Eine umweltgerechte Landwirtschaft von mittelständischen ökologisch produzierenden Betrieben wird damit behindert.
Das Land wollte artgerechte Tierhaltung fördern. (Punkt 110 der Koalitionsvereinbarung)
Der BUND dazu:
Die Landesregierung fördert mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm industrielle Haltungsverfahren und gleichzeitig über die Bedingungen zur Verlängerung der Pachtverträge für Landesflächen. Darin finden sich keine Auflagen für artgerechte Haltungsverfahren, stattdessen jedoch Mindestzahlen für Tierhaltung. So müssen pro 1000 Hektar gepachteter Landesfläche z.B. 300.000 Hähnchen oder 500 Rinder gehalten werden. (Beispiel Gallin, Landkreis Parchim).
Das Land wollte Nutzungsbeschränkungen durch Naturschutzauflagen in den Forsten minimieren (Punkt 123 der Koalitionsvereinbarung)
Der BUND dazu:
Die Landesregierung setzt voll auf das Prinzip Wirtschaftswald. Die Wälder Mecklenburg-Vorpommerns haben jedoch weitaus mehr Funktionen als die Lieferung von Nutzholz. Für den Erhalt der Biodiversität sind Wälder notwendig, in denen Naturschutzziele Vorrang haben, so vor allem in den Großschutzgebieten und den Wäldern in den NATURA 2000-Gebieten. Mit der Absenkung von Naturschutzstandards im Wald widerspricht die Koalition anderen im Koalitionsvertrag formulierten Punkten (Punkt 100), mit denen der Erhalt der Artenvielfalt gesichert werden soll. Mit dem Entwurf des Landeswaldgesetzes wird es keinen dringend notwendigen Übergang zu einer ökonomisch sinnvollen, naturnahen Waldwirtschaft geben. Das Land bekennt sich nicht zum auch ökonomisch sinnvollen FSC-Standard für den gesamten Landeswald (ohne Großschutzgebiete).
Das Land spricht von Koexistenz von Gentechnik und anderen Nutzungsformen in der Landwirtschaft (Punkt 117 der Koalitionsvereinbarung)
Der BUND dazu:
Der BUND hält nach den Erfahrungen in Nordamerika eine Koexistenz von Agrogentechnik und herkömmlicher Landnutzung für ausgeschlossen. Es gibt trotz Parteitagsbeschluss der Landes-SPD gegen Gentechnik keine klare Position zur Agrogentechnik innerhalb der Landesregierung. Gentechnikfreie Regionen werden nicht wirklich unterstützt, außer das der zertifizierte Landeswald (FSC und PEFC), der ohnehin gentechnikfrei bewirtschaftet werden muss, „großzügig“ den gentechnikfreien Regionen zur Verfügung gestellt wurde. Der kommerzielle Anbau der Genkartoffel Amflora wurde zwar medial kritisch begleitet, die bundesweit genehmigten Freisetzungsversuche werden aber nach wie vor als wissenschaftlich notwendig betrachtet. Die Forschung auf dem Gebiet der Agrogentechnik wird gegen den Willen von über 70Prozent der Bundesbürger begrüßt und im Agrobiotechnikum Groß Lüsewitz und an der Universität Rostock gefördert.
Das Land wollte seine Spitzenposition beim ökologischen Landbau weiter ausbauen (Punkt 113 der Koalitionsvereinbarung)
Der BUND dazu:
Das Ziel, den Anteil des ökologischen Landbaus im Land bis zum Jahr 2013 auf 10 Prozent zu erhöhen, ist relativ leich erreichbar gewesen, da das es nach dem vorsätzlichen Aussetzen der Umstellungsförderung 2004 und 2006 zu einem leichten Zuwachs an umgestellter Fläche kam. Die derzeitige Umstellungsprämie von 150 EUR/ ha sind als Anreiz für die Umstellung auf ökologischen Landbau und als Ausgleich bei der Beibehaltung zu gering. Die Anzahl der Biobetriebe reicht nach wie vor nicht aus, um die gestiegene Nachfrage nach ökologischen Lebensmitteln aus Mecklenburg-Vorpommern zu decken. Einzelne Bio-Rohwaren wurden zu 30 bis 50 % importiert. Das Land hat sich keine messbare Zielgröße für die auf ökologischen Landbau umzustellende Fläche bzw. die zu erreichende Zahl an Bio-Betrieben gegeben, ähnlich der 20 Prozent umgestellte Fläche innerhalb der bundesweiten Nachhaltigkeitsstrategie.
Erneuerbare Energien sollten einen Schwerpunkt der Regierungskoalition bilden (Punkt 37 der Koalitionsvereinbarung)
Der BUND dazu:
Die Förderung Erneuerbarer Energien z.B. von Biogasanlagen erfolgte ohne ökologischen Konzept. So wurden Biogasanlagen aus dem Wirtschaftsministerium ohne Bindung an Fläche oder Betriebsgröße gefördert. Damit wurde die Errichtung von Groß-Biogasanlagen, die nur auf monotone und unökologische Maiskulturen bzw. Güllemassen ausgerichtet sind, begünstigt.