So nicht!

An dieser Stelle möchten wir Ihnen ausgewählte Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern vorstellen, die zu einer Schädigung von Natur- und Kulturlandschaft beitragen. Gerne können Sie uns auch Ihre Beispiele zusenden. Denn nur wenn die konkreten Schritte, die zu einem Verlust von Artenvielfalt und Lebensräumen beitragen, bekannt werden, können wir sie gemeinsam abstellen.

Elstern und Krähen werden als Schadtiere diffamiert

Foto: Kurt Bouda /pixelio.de

Mit Beginn des Jahres 2011 legt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz den Entwurf einer überarbeiteten Jagdzeitenverordnung vor. Darin wird geregelt, welche Tiere im Land zu welchen Zeiten gejagt werden dürfen. Als eine Neuerung soll die Jagd auf Elstern und Krähen (Raben- und Nebelkrähen) zugelassen werden. Dagegen hat der BUND Mecklenburg-Vorpommern massiv protestiert.
Elstern und Krähen sind Teil unserer natürlichen Fauna. Als Vögel, die sich unter anderem von Aas ernähren, besitzen sie eine große Bedeutung für den Naturhaushalt. Eine Jagd auf diese zu den Singvögeln zählenden Arten ist nicht begründbar.


Nennenswerte Schäden durch Rabenvögel sind nicht belegt

Mit dem Entwurf zur Jagdzeitenverordnung geht selbst das zuständige Fachministerium ausgesprochen dilettantisch vor. So werden Elstern und Krähen als Verursacher von Schäden in der Landwirtschaft, als Überträger von Krankheiten und als Ursache für den Bestandsrückgang beim Niederwild (z.B. Rebhuhn) diffamiert, ohne auch nur einen einzigen Nachweis dafür zu liefern. Weder kann das Ministerium annähernd genaue Populationsgrößen der Rabenvögel, noch angebliche Schadensgrößen angeben. Eine solche Vorgehensweise ist unakzeptabel, macht es doch auswählte Vogelarten zum Spielball von Jagdinteressen.

Artenschutz muss auch Rabenvögel einschließen

SPD und CDU hatten unter Punkt 126 im Koalitionsvertrag vereinbart: "Im Interesse des Artenschutzes werden Jagd- und Schonzeiten für Rabenvögel in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt." Der BUND verweist darauf, dass die Jagd auf Rabenvögel selbst einen Verstoß gegen unsere Verpflichtung zum Erhalt der Arten bedeutet. Weder sind durch Rabenvögel andere Arten bedroht, noch erzeugen sie nennenswerte Schäden. Vielmehr lenke die Regierungskoalition mit derartigen Aktivitäten von den eigentlichen Ursachen für den Rückgang von Wildtieren ab, der vorrangig durch die heutige konventionelle Landwirtschaft bewirkt wird.

Die ausgesprochen lernfähigen Rabenvögel haben sich als Kulturfolger in unserer Kulturlandschaft zahlreiche neue Nahrungsquellen erschlossen. Durch ein gutes Nahrungsangebot kann es wie bei zahlreichen anderen Arten gelegentlich zu Konzentrationen kommen. Dies stellt jedoch keinen Grund dar, die Vögel flächendeckend zu bejagen. Kein Mensch würde heutzutage auf die Idee kommen, Greifvögel, auch wenn sie gelegentlich ein Huhn schlagen, bejagen zu wollen. Auch ist unwahrscheinlich, dass Landwirte Jahr für Jahr nennenswerte und belegbare Schäden erleiden.

Die intelligenten Vögel brauchen unsere Sympathie

Das Ansinnen, Rabenvögel zu jagen, ist schon aus ethischen Gründen abzulehnen. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Raben, Elstern und Krähen zu den intelligentesten Vögeln unserer Heimat gehören. Sie besitzen die Fähigkeit, komplexe Handlungen regelrecht zu planen. Jeder von uns hat sicher schon einmal beobachtet, dass Krähen Nüssen und Früchten dadurch habhaft werden, indem sie sie aus großer Höhe auf die Straße werfen und dadurch knacken.  

Um die geplante Jagd auf Rabenvögel noch abzuwenden, muss der Protest noch lauter werden. Schreiben Sie deshalb noch heute eine E-Mail an den zuständigen Minister Till Backhaus (SPD) [E-Mail] und einen Leserbrief an Ihre Tageszeitung.

Rabenvögel brauchen unseren Schutz!

Weitere Dokumente:

Pressemitteilung des BUND Mecklenburg-Vorpommern

Entwurf der Jagdzeitenverordnung (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz)

Stellungnahme des BUND Mecklenburg-Vorpommern

"Krähenvögel in MV" (Broschüre der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft M-V, 2008)

14. Oktober 2010

Bauprojekt mit Sonderrechten verschandelt Uferzone am Plauer See

Zustand der Landschaft am Plauer See vor der Baumaßnahme.
Ein idyllischer Radweg: Er soll einer Asphaltpiste weichen.
So soll nach Plänen eines Münchner Architekten die Bebauung am Plauer See aussehen. Quelle: www.juergenshofer-bucht.info

Beispiellose Mißachtung von Landesplanung zersiedelt traumhaftes Seeufer am FFH-Gebiet "Plauer See"

Der Plauer See, einer der größten und schönsten Gewässer der  Mecklenburgischen Seenplatte, steht unter hohem Druck. Investoren geben sich in den Gemeindeverwaltungen die Klinke in die Hand, wollen aus der Schönheit der Natur Kapital schlagen. Dass die Naturausstattung einer Landschaft dem Genuss dienen und zur Wohlfahrt der ansässigen Bevölkerung beitragen soll, ist unbestritten. Doch gilt es mit dem Vorhandenen sorgsam umzugehen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 5 "Jürgenshof Ost" der Gemeinde Alt-Schwerin ist nun eine Grenze überschritten. Eine Wohnbebauung nebst Hafenanlage soll entstehen und dies im baurechtlichen Außenbereich, in einem Landschaftsschutzgebiet und am Ufer des Plauer See, der als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet nach der europäischen FFH-Richtlinie geschützt ist. Noch dazu widerspricht das Bauprojekt einer ganzen Liste an Entwicklungszielen für die Mecklenburgische Großseenlandschaft, die im Regionalen Raumentwicklungsprogramm festgelegt sind.

Das Vorhabensgebiet betrifft einen unverbauten hügeligen Uferstreifen mit Wiesen und Ackernutzung, Röhricht und Ufergehölzen, Lebensraum von Fischotter, Braunkehlchen sowie einer fantastischen Unterwasserflora. Gutachter vermelden in den Planungsunterlagen:

„Sicher werden die zu erwartenden Veränderungen (Fernwirkung der bebauten Fläche, erhöhtes Boots-, Fußgänger- und Autoaufkommen usw.) die ökologische Qualität des Naturraums Jürgenshofer Bucht negativ beeinträchtigen. Die Möglichkeit einer nachhaltigen Verschlechterung der Rast- und Überwinterungssituation für verschiedene Vogelarten ist somit gegeben und sollte vermieden werden.“

Doch weit gefehlt. Der Investor, die Grassinger & Ziebuhr Projektentwicklung GbR mit Sitz in München, bezeichnet das ganze Projekt als "experimentelle Entwicklung eines Wohngebietes, das gezielt für die Anwerbung von 'finanzstarken Personengruppen' von außerhalb der Region eingesetzt werden soll." und weiter "Die landschaftlich attraktive Lage des Standortes beinhaltet zahlreiche naturschutzrechtliche Restriktionen, die es bei der Umsetzung des Projektes zu berücksichtigen und z.T. zu überwinden gilt."

Im Klartext: Der Investor kann mit Hilfe der Behörden ein auf reinen Profit ausgerichtetes privatwirtschaftliches Vorhaben an den rechtlichen Rahmenbedingungen vorbei umsetzen, kann Häuser bauen lassen, die nicht für Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern bestimmt sind und dabei die unverbrauchte Natur am Plauer See mißbrauchen.

Wie so etwas möglich ist, fragen Sie? Durch das persönliche Engagement eines gewählten Volksvertreters, des Wirtschafsministers Jürgen Seidel (CDU), ehemaliger Landrat des Landkreises Müritz, der sich mit den Projektentwicklern in der Sauna ablichten ließ und sich nicht zu schade ist, den heutigen (14.10.2010) Spatenstich für das exklusive Wohngebiet vorzunehmen.

Nicht zuletzt sein persönliches Engagement bewirkte, dass Landkreis und Raumordnungsbehörde verkünden:

Für dieses experimentelle Projekt werden die bestehenden landesplanerischen und raumordnerischen Bedenken zurückgestellt (landesplanerische Stellungnahme vom 4. Januar 2006). Eine Übertragbarkeit dieses Experiments auf andere Standorte und eine weitergehende Aufweichung von den übergeordneten planerischen Grundsätzen ist nicht vorgesehen. Im Nachhinein soll eine Evaluierung stattfinden.“

Im weiteren Verlauf wurde das Baugebiet durch den Landkreis Müritz aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen und somit die letzte rechtliche Hürde für die Genehmigung des B-Plans aus dem Wege geräumt.

BUND Mecklenburg-Vorpommern und eine örtliche Bürgerinitiative hatten sich massiv gegen das Projekt zur Wehr gesetzt. Weil im Baugesetzbuch die Klagemöglichkeit für Umweltverbände massiv reduziert wurde, konnten naturschutzfachliche Argumente durch den BUND nicht eingeklagt werden. So wurde im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt, wie sich das Vorhaben gemeinsam mit weiteren massiven Eingriffen an anderen Orten auf den Plauer See auswirken wird (Summationsprüfung). Zudem wurden zahlreiche Bedenken von Gutachtern, die negative Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenwelt befürchteten, nicht ausreichend berücksichtigt und bewusst zurückgestellt.

Inwieweit diese selbstgefällige Landespolitik zum Schaden von Mensch und Natur weiter durchzuhalten sein wird, wird nicht zuletzt die kommende Landtagswahl 2011 entscheiden.

Der BUND rät allen potentiellen Kaufinteressenten vom Kauf eines Grundstücks im B-Plan-Gebiet "Jürgenshof Ost" ab. Machen Sie sich nicht mitschuldig an der weiteren Zersiedelung der herrlichen Natur in Mecklenburg-Vorpommern! Investieren Sie besser in die Sanierung von Wohngebäuden im Innenbereich von Gemeinden und tragen Sie damit zu einem sorgsamen Umgang mit den landschaftlichen Freiräumen in unserem Bundesland bei. Auf dass sich auch kommende Generationen an diesem Schatz erfreuen können. 

Weitere Informationen:

Lageplan

Detaillierter Lageplan

B-Plan „Jürgenshof Ost“

Brutvogelkartierung

 

Stellungnahme I des BUND Mecklenburg-Vorpommern

Stellungnahme II

Stellungnahme III

Internetseite der Projektentwickler

Vermarktung des Bebauungsgebietes (Beispiel)

Der Weg durch das Naturschutzgebiet Schwingetal vor...
...und nach der Straßenbaumaßnahme.
13. Januar 2010

Ländlicher Wegebau verschlingt Millionen und schädigt Umwelt

Aus Anlass der Einweihung einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen Trantow und Treuen (Landkreis Demmin) durch Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus (SPD) kritisiert der BUND Mecklenburg-Vorpommern die generell mangelhafte Berücksichtigung der Naturschutzbelange im ländlichen Wegebau. Um den Interessen von Landwirtschaftsbetrieben mit ihrem hochtechnisierten Maschinenpark aber auch falsch verstandenen Anforderungen von Radtouristen an angeblich notwendige glatte Pisten zu genügen, verschwinden in Mecklenburg-Vorpommern hunderte Kilometer Feld- und Wiesenwege unter einer Asphalt- und Betondecke. Möglich werden diese Maßnahmen allein durch eine enorme finanzielle Förderung aus europäischen Finanztöpfen. Der Ausbau der Wege geht jedoch überwiegend an öffentlichen Interessen, wie dem Natur- und Landschaftsschutz, vorbei. So verläuft die nun ausgebaute Straße Trantow-Treuen mitten durch das Naturschutz- und FFH-Gebiet "Schwingetal und Peenewiesen bei Trantow". Mehr...



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