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Aus Liebe zu dir – aus Liebe zur Natur

Foto:KB

Liebe Alleenfreunde,

die Resonanz auf unseren Aufruf: Eine Alleenpatenschaft zum Valentinstag: Aus Liebe zu dir – aus Liebe zur Natur war sehr gut. Die Gemeinschaft der Alleenpaten wächst rasant mit jedem Jahr. Das ist sehr wichtig, denn nur gemeinsam werden wir es schaffen, die Alleenlandschaft, unser grünes Kulturerbe, zu erhalten. Die Gewinnerin des Candlelight-Dinners mit Übernachtung auf der Burg Lenzen an der Elbe ist Frau Kirsten Dudler aus der Nähe von Dortmund. Wir gratulieren der Gewinnerin herzlich und freuen uns sehr, dass der Schutz der Alleen auch mehr und mehr zu einem Anliegen in allen Bundesländern Deutschlands wird.

Der BUND freut sich auf eine rege Zusammenarbeit mit allen Alleenpaten und sagt Danke für die Unterstützung.

Für den Baumschutz - Salzfrei durch den Winter

Blattnekrosen als Folge von Tausalzeinsatz

Der BUND M-V wendet sich an alle Haushalte, Hände weg vom Streusalz auch im privaten Bereich!

Die Alleenreferentin des BUND, Katharina Brückmann, rät: "Kaufen Sie kein Streusalz. Nutzen Sie Kies oder schieben Sie den Schnee einfach weg! Auch kleine Mengen Salz summieren sich und schädigen die Natur!
In Baumärkten stehen Streumittel ohne Salzzusatz zur Verfügung. Achten Sie auch auf abstumpfende Mittel mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“."

Warum?
Salz ist Gift für Bäume und Sträucher. Wer sich für das Streuen von Salz entscheidet, nimmt Straßen und Wege ohne Bäume in Kauf.
Das Salz, das unmittelbar in den Wurzelbereich gelangt, verdrängt wichtige Pflanzennährstoffe, die Bodenstruktur wird beeinträchtigt, wichtige Mikroorganismen abgetötet, die Versorgung der Wurzeln mit Sauerstoff und die lebensnotwendige Wasseraufnahme erschwert. Es kommt zu Chlorosen, die an der Gelbfärbung der Blätter erkennbar sind und anschließend zu Nekrosen, einem Absterben des Blattgewebes.
Durch das Salz, das unmittelbar in den Wurzelbereich gelangt, verhungern und verdursten die Bäume.

Salz bedeutet außerdem:

  • Salz-Aerosolen und giftige Straßendreckpartikel gelangen über Spritzwasser und Nebeltröpfchen in unsere Lungen;
  • Nachhaltige Schädigung von Böden und Grundwasser;
  • 50% der Korrosionsschäden an Autos sind auf Salz zurückzuführen;
  • Funktionsausfälle in der Elektronik am Auto durch Kriechströme und Kontaktbrücken;
  • Schädigungen an Straßen und Korrosion an Brückenbauwerken;
  • Feuchtigkeit im Mauerwerk von Gebäuden wird begünstigt

Und wie sieht die rechtliche Seite aus, wie steht es mit der Haftung?

Was viele Bürger nicht wissen - das Streuen von Salz ist oft per Straßenreinigungssatzung verboten.

So steht in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock unter § 7 „Inhalt und Umfang der Verpflichtung zur Beseitigung von Schnee und Glätte“ unter Punkt 7: Es sollen nur abstumpfende Stoffe verwendet werden. Auftauende Mittel dürfen nicht verwendet werden. Ausnahmen genehmigt das Amt für Umweltschutz der Hansestadt Rostock.

In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neubrandenburg § 4 "Übertragung der Reinigungspflicht” unter Punkt 2 “Schnee- und Glättebeseitigung” wird erklärt, dass kein Salz oder andere chemische Mittel verwendet werden dürfen sondern nur abstumpfende Mittel.

In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Schwerin heißt es im § 4 „Übertragung der Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung“: Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln, jedoch nicht mit Salz, zu streuen. Das gilt auch für Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen für die Teile von Fußgängerüberwegen, auf denen Schnee und Glätte vom Gehweg aus beseitigt werden können.

Bürger lehnen den Einsatz anderer Streumittel oftmals ab, da sie befürchten, sie würden dann für Unfälle persönlich in die Haftung genommen.
Es gibt im Deutschen Recht grundsätzlich keine Verpflichtung zum Streusalzeinsatz.

Werden Sie aktiv - verwenden Sie kein Salz und informieren Sie auch Ihre Nachbarn.

Für weitere Informationen steht Ihnen der BUND gerne zur Verfügung:

Alleen in Mecklenburg-Vorpommern

Dammchaussee von Bad Doberan nach Heiligendamm

Unter Einbeziehung aller Straßen und Wege im Land kann man in Mecklenburg-Vorpommern noch 4.374 km Alleen und Baumreihen bestaunen – das sind die meisten Alleenkilometer nach Brandenburg in der Bundesrepublik. Doch trotz der gesetzlichen Regelungen und der wohlklingenden Worte für den Schutz der Alleen von Politik und Verwaltung kreischen Jahr für Jahr die Motorsägen an Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Der BUND hat sich dem Alleenschutz schon bald nach der Wiedervereinigung mit aller Kraft gewidmet. Inzwischen haben wir viele Alleenfreunde und Naturschützer in ganz Mecklenburg-Vorpommern gefunden die uns in unserer Arbeit unterstützen. Viele Schüler, Ortsgruppen und Bürgerinitiativen sind Alleen-Paten geworden und begleiten die Bäume ein Stück in ihrem Wachstum. Sie bemühen sich vor Ort, die Altbaumbestände zu schützen und achten darauf, dass Neuanpflanzungen die nötige Pflege bekommen.

Ganz besonders wichtig ist uns eine konkrete und umsetzbare Planung der zukünftigen Pflanzungen von Alleen. Nur so kann die Entwicklung unserer Alleen Erfolg haben. Seit November 2005 liegt ein Alleenentwicklungsprogramm für die Landes- und Bundesstraßen In Mecklenburg-Vorpommern vor. Dieses muss weiterentwickelt, angepasst und umgesetzt werden. Außerdem braucht jeder Kreis solch ein Entwicklungsprogramm. Neben dem Ausweisen geeigneter Standorte für eine Wiederbepflanzung ist es nur so möglich, sich einen Überblick über nötige Finanzen und Personal zu verschaffen und dieses auch einzufordern. Der BUND wird auch nicht nachlassen, einen alleenfreundlichen Winterdienst einzufordern.

Ansprechpartnerin:

Katharina Brückmann

Referentin Alleenschutz

BUND Mecklenburg-Vorpommern    

Landesgeschäftsstelle

Wismarsche Straße 152

19053 Schwerin

Tel:  0385/52133914

Fax: 0385/52133920                            

E-Mail:Katharina.Brueckmann@bund.net



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