Der BUND M-V wendet sich an alle Haushalte, Hände weg vom Streusalz auch im privaten Bereich!
Die Alleenreferentin des BUND, Katharina Brückmann, rät: "Kaufen Sie kein Streusalz. Nutzen Sie Kies oder schieben Sie den Schnee einfach weg! Auch kleine Mengen Salz summieren sich und schädigen die Natur!
In Baumärkten stehen Streumittel ohne Salzzusatz zur Verfügung. Achten Sie auch auf abstumpfende Mittel mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“."
Warum?
Salz ist Gift für Bäume und Sträucher. Wer sich für das Streuen von Salz entscheidet, nimmt Straßen und Wege ohne Bäume in Kauf.
Das Salz, das unmittelbar in den Wurzelbereich gelangt, verdrängt wichtige Pflanzennährstoffe, die Bodenstruktur wird beeinträchtigt, wichtige Mikroorganismen abgetötet, die Versorgung der Wurzeln mit Sauerstoff und die lebensnotwendige Wasseraufnahme erschwert. Es kommt zu Chlorosen, die an der Gelbfärbung der Blätter erkennbar sind und anschließend zu Nekrosen, einem Absterben des Blattgewebes.
Durch das Salz, das unmittelbar in den Wurzelbereich gelangt, verhungern und verdursten die Bäume.
Salz bedeutet außerdem:
- Salz-Aerosolen und giftige Straßendreckpartikel gelangen über Spritzwasser und Nebeltröpfchen in unsere Lungen;
- Nachhaltige Schädigung von Böden und Grundwasser;
- 50% der Korrosionsschäden an Autos sind auf Salz zurückzuführen;
- Funktionsausfälle in der Elektronik am Auto durch Kriechströme und Kontaktbrücken;
- Schädigungen an Straßen und Korrosion an Brückenbauwerken;
- Feuchtigkeit im Mauerwerk von Gebäuden wird begünstigt
Und wie sieht die rechtliche Seite aus, wie steht es mit der Haftung?
Was viele Bürger nicht wissen - das Streuen von Salz ist oft per Straßenreinigungssatzung verboten.
So steht in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock unter § 7 „Inhalt und Umfang der Verpflichtung zur Beseitigung von Schnee und Glätte“ unter Punkt 7: Es sollen nur abstumpfende Stoffe verwendet werden. Auftauende Mittel dürfen nicht verwendet werden. Ausnahmen genehmigt das Amt für Umweltschutz der Hansestadt Rostock.
In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neubrandenburg § 4 "Übertragung der Reinigungspflicht” unter Punkt 2 “Schnee- und Glättebeseitigung” wird erklärt, dass kein Salz oder andere chemische Mittel verwendet werden dürfen sondern nur abstumpfende Mittel.
In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Schwerin heißt es im § 4 „Übertragung der Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung“: Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln, jedoch nicht mit Salz, zu streuen. Das gilt auch für Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen für die Teile von Fußgängerüberwegen, auf denen Schnee und Glätte vom Gehweg aus beseitigt werden können.
Bürger lehnen den Einsatz anderer Streumittel oftmals ab, da sie befürchten, sie würden dann für Unfälle persönlich in die Haftung genommen.
Es gibt im Deutschen Recht grundsätzlich keine Verpflichtung zum Streusalzeinsatz.
Werden Sie aktiv - verwenden Sie kein Salz und informieren Sie auch Ihre Nachbarn.
Für weitere Informationen steht Ihnen der BUND gerne zur Verfügung: