BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


10. Mai 2010

Agrarfabriken bedrohen Tourismusregion Plauer See

Die Aussetzung des Genehmigungsverfahrens für einen von fünf Geflügelmastställen  in der Region Plau – Gallin hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bei der Genehmigungsbehörde beantragt. Am 11. Mai 2010 findet ab 10:00 Uhr im Gemeindezentrum Gallin im Landkreis Parchim eine Anhörung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Schwerin zu der geplanten Industrieanlage für Hähnchenmast in Kuppentin bei Plau am See statt.

In der Region westlich des Plauer Sees sollen industrielle Mastanlagen für fast 500.000 Broiler in einem als Naturschutzvorranggebiet und Tourismusschwerpunkt­raum festgelegten Gebiet entstehen. Im Dorf Kuppentin am Naturschutzgebiet Elde mit einer denkmalgeschützen Kirche werden bereits zwei Broilermastanlagen mit 29.000 und 40.0000 Tierplätzen betrieben. Jetzt sollen zwei Stallanlagen mit insgesamt 131.500 Tierplätzen dazu kommen. Im Nachbarort soll eine weitere Großanlage entstehen. Bürger der Region haben sich zusammengeschlossen und wehren sich gegen die Entwertung von Eigentum, privaten Investitionen und Dorfentwicklung.

Der Betrieb der industriellen Stallanlagen hat nach Ansicht des BUND durch den Ausstoß von keimbelasteten Feinstäuben, Stickstoff, Ammoniak und die Verteilung von mehreren Tausend Tonnen Geflügelmist pro Jahr in der gesamten Region erhebliche Auswirkungen auf die Regionalentwicklung. Dazu kommen eine Vielzahl von Schwerlasttransporten für Futter und Tiertransporte, die teilweise nachts über ungeeignete Dorfstraßen geführt werden sollen. Da die Region gleichzeitig als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft eingestuft ist, ergeben sich Konflikte, die nur durch ein Raumordnungsverfahren gelöst werden können. Der BUND hat deshalb die Aussetzung des immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens und die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens beantragt.

Die Aussetzung des Verfahrens hat der BUND zusätzlich auch wegen der fehlerhaften Prognosen des Antragstellers für Geruchs- und Schadstoffausbreitung und der fehlerhaften Untersuchungen der umliegenden Biotope des europäischen Naturschutzgebietes beantragt. So sind Staub- und Keimbelastungen auf den umliegenden Wohnbauflächen, die nur 120 bzw. 320 Meter entfernt liegen gar nicht berechnet worden. Die Unterlagen gehen aber selber von Keimbelastungen in der Abluft der Anlagen aus. Die Wirkungen auf das Naturschutzgebiet sind laut der BUND-Fachstellungnahem fehlerhaft klein gerechnet worden. Die Erschließung der Anlage über die Dorfstraße ist nicht gesichert und wäre mit unzumutbaren Belastungen für die Anwohner und Tourismusbetriebe der Region verbunden.

Nach Ansicht des BUND ist die Industrieanlage nach den vorgelegten Unterlagen nicht genehmigungsfähig.

Für Rückfragen vor Ort: Rechtsanwalt Ulrich Werner: 0152 04653130


Quelle: http://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/agrarfabriken-bedrohen-tourismusregion-plauer-see/