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27. März 2009

Erneute Niederlage für Bombodrom vor Oberverwaltungsgericht

Nach der neuerlichen Niederlage des Verteidigungsministeriums zur Einrichtung eines Luft-Boden-Schießplatzes im Süden des Tourismusschwerpunktes der Mecklenburgischen Seenplatte heute vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) das Vorhaben endlich einzustellen. „Eine weitere Berufung des Verteidigungsministeriums vor dem Bundesverwaltungsgericht wäre eine reine Verschwendung von Steuermitteln für die Prozesse und blockiert die Entwicklung der Tourismusregion weiter.“ so Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin für Mecklenburg-Vorpommern.

Es sei unverantwortlich die Entwicklung einer Region mit der höchsten Dichte an Naturschutzgebieten in Deutschland immer wieder durch die Planung von militärischen Nutzungen in Frage zu stellen, so die BUND-Sprecherin. In der Region der Seenplatte stünden Investitionen mit mehr als 240 Millionen Euro Investitionsförderungen und KfW-Krediten über 160 Millionen Euro, die mehr als 3.000 Dauerarbeitsplätze geschaffen haben zur Disposition. Bereits jetzt würden Unternehmen Investitionen nicht mehr tätigen können, weil die weitere Kreditvergabe von den Banken mit Aussicht auf die Störungen durch die Militärübungen zurückgehalten wird. Infolgedessen werden Arbeitsplätze abgebaut.

Erst im letzten Jahr hatte das Bundesverteidigungsministerium ein neues militärisches Nutzungskonzept für den Nordosten Deutschland vorgestellt, welches den geplanten Bombenabwurfplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide in das Zentrum von militärischen Manövern von Neuruppin bis zu den Küstengewässern um Rügen stellte.

Corinna Cwielag vom BUND: „Das Bombodrom hätte Auswirkungen auf Natur und Entwicklung im gesamten Nordosten Deutschlands. Bereits 2007 musste das Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr eingestehen, dass eine ´Meidung der Gebiete mit erhebliche Konzentrationen von Vogelschwärmen nördlich des geplanten Truppenübungsplatzes Wittstock´ nicht möglich sei. Auch bei geringer Zugvogeldichte, wie im Sommer, kann Vogelschlag nicht ausgeschlossen werden. Die aus ornithologischer Sicht empfohlene Mindestflughöhe von 500 Metern wird auch außerhalb des Platzes unterschritten. Das Vogelschlagsrisiko bedeutet für die Piloten ein hohes Unfallrisiko, für den europaweit geschützten Vogelbestand im Bereich des Müritz-Nationalparkes und angrenzender bedeutsamer ornithologischer Gebiete kann es zu schweren Schäden führen. Der BUND hält seine Klage wegen der negativen Wirkungen des Bombodroms auf die europarechtliche geschützten Naturräume und Arten solange aufrecht, bis das Vorhaben endlich abgesagt wird.“

 

Für Rückfragen: Corinna Cwielag (BUND Mecklenburg-Vorpommern) 0178/5654700




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