23. Januar 2008
Gentechnikgesetz nachbessern! Wo „Ohne Gentechnik“ drauf steht, darf keine drin sein.
Am Freitag, 25.1.2008 steht die abschließende
Lesung zweier Gesetze auf der Tagesordnung des Bundestages: das
Gentechnikgesetz, das seit Februar 2005 in Kraft ist und regelt,
welche Bedingungen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
gelten sollen und die „Neuartige Lebensmittel- und
Lebensmittelzutaten-Verordnung“, die seit 1998 regelt, unter welchen
Bedingungen Produkte das Label „ohne Gentechnik“ tragen dürfen.
Zum Gentechnikgesetz:
Hintergrund: Das Standortregister
bleibt weiterhin öffentlich zugänglich. Wer wissen möchte, ob in seiner
Nachbarschaft gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, kann
dies weiterhin im Internet unter
www.bvl.bund.de/standortregister.htm erfahren. Ein kommerzieller
Anbau ist drei Monate vor Aussaat zu veröffentlichen, eine
experimentelle Freisetzung drei Tage.
Die Haftungsregeln bleiben, wie sie sind.
Ob Landwirte entschädigt werden, wenn die gentechnische Verunreinigung
ihrer Ernten weniger als 0,9 Prozent beträgt, ist weiterhin offen, eine
Klärung dieser Frage dürfte erst vor Gericht herbeigeführt werden. Auch
an der gesamtschuldnerischen Haftung ändert sich nichts. Sie greift
dann, wenn sich kausal nicht zuordnen lässt, welcher von mehreren
Landwirten, die gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut haben, eine
gentechnische Verunreinigung auf dem Feld des Nachbarn verursacht hat.
Jeder Gentechnik anwendende Landwirt in einem bestimmten, jedoch nicht
näher präzisierten Umkreis, kann für den ökonomischen Schaden seines
Nachbarn zur Rechenschaft gezogen werden– selbst dann, wenn er die „Gute
fachliche Praxis“ des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen
eingehalten hat.
Dr. Burkhard Roloff, Gentechnikexperte des BUND
fordert: „Landwirte müssen entschädigt werden, sobald die
gentechnische Verunreinigung ihrer Ernten über der Nachweisgrenze von
0,1 Prozent liegt. Nur so können sie die Wünsche ihrer Abnehmer in
Lebensmittelindustrie und –handel erfüllen, die selbst gering
verunreinigte Ernten ablehnen.“
Das Gesetz erleichtert es Landwirten, Gentechnik
zu nutzen. Es senkt das Schutzniveau für die Landwirte, die sie
ablehnen. Landwirte, die Gen-Pflanzen anbauen, werden in zwei Fällen aus
der Pflicht entlassen, die Ernten ihrer Nachbarn vor gentechnischen
Verunreinigungen zu schützen. Zum einen können sich ein gentechnikfrei
wirtschaftender Landwirt und sein Gentechnik nutzender Nachbar darauf
verständigen, dass letzterer keine Schutzmaßnahmen anwendet. Diese
privaten Absprachen müssen schriftlich erfolgen und einen Hinweis auf
die Konsequenzen enthalten (die Ernte des gentechnikfrei wirtschaftenden
Landwirts ist aufgrund der Verunreinigungen als „genetisch verändert“ zu
kennzeichnen). Zudem wird die Fläche im Standortregister aufgeführt. Zum
anderen gilt es als Einverständnis eines gentechnikfrei wirtschaftenden
Landwirts, auf den Schutz des Gesetzes zu verzichten, wenn er sich nicht
innerhalb eines Monats, nachdem sein Nachbar ihn über seinen
beabsichtigten Gen-Anbau informiert hat, zu seinen eigenen Anbauplänen
äußert.
Dr. Burkhard Roloff vom BUND:„ Wir
lehnen private Absprachen zwischen Landwirten strikt ab. Sie setzen das
Gesetz außer Kraft und leisten einer schleichenden gentechnischen
Verunreinigung der gesamten Landwirtschaft Vorschub. Der BUND weist das
Ansinnen zurück, dass die bloße Nichtäußerung eines Landwirts zu seinen
Anbauplänen als Zustimmung gelten soll, auf den Schutz des Gesetzes
gegen gentechnische Verunreinigungen seiner Ernte zu verzichten.“
Die „pflanzenartspezifischen Vorgaben bei
gentechnisch verändertem Mais“ legen erstmals Abstände zu
konventionell und ökologisch bewirtschafteten Flächen fest, 150 Meter
und 300 Meter.
Roloff vom BUND kritisiert: „Wir verwahren uns gegen die
Einführung einer Zwei-Klassen-Landwirtschaft mit unterschiedlichen
Nutzniveaus. Wir fordern Abstände, die garantieren, dass es zu keinerlei
gentechnischen Verunreinigungen von gentechnikfreiem Mais kommt,
mindestens jedoch 1000 Meter.“
Zur Neuartige Lebensmittel- und
Lebensmittelzutaten-Verordnung:
Hintergrund: 80 Prozent aller gentechnisch
veränderten Pflanzen gelangen ins Viehfutter. Seit April 2004 regelt die
EU-Verordnung 1829/2003/EG die Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch
veränderter Futtermittel. Danach sind zwar gentechnisch veränderte
Futtermittel kennzeichnungspflichtig, nicht aber die aus Tieren
gewonnenen Produkte. Die Folge: Nur die Bauern wissen, was sie an ihre
Tiere verfüttern, Verbraucher erfahren nichts davon. Auf Milch,
Fleisch und Eiern fehlt der Hinweis, ob sie mit gentechnisch veränderten
Futterpflanzen erzeugt wurden. Dass diese in der EU-Gesetzgebung
festgeschriebene Kennzeichnungslücke in absehbarer Zeit
geschlossen wird, ist extrem unwahrscheinlich. Deshalb bleibt nur die
nationalstaatliche Lösung: eine Änderung der „Neuartige Lebensmittel-
und Lebensmittelzutaten-Verordnung“.
Die neue Verordnung regelt seit 1998, unter
welchen Bedingungen Produkte das Label „ohne Gentechnik“ tragen dürfen.
Die Verordnung gilt als nicht praktikabel. Es gibt so gut wie keine
damit gekennzeichneten Produkte, weil sie den Gebrauch gentechnisch
hergestellter Tierarzneimittel ausschließt – doch eine Pflicht für
Pharmafirmen, ihre Produktionsverfahren offenzulegen, existiert nicht.
Genauso undurchsichtig ist die Lage bei Zusatzstoffen und Enzymen. Bei
Enzymen gibt es keine Deklarationspflicht; eine Verpflichtung zur
Offenlegung der Herstellungsverfahren (wurden bestimmte Stoffe wie
Aminosäuren oder Vitamine von gentechnisch veränderten Mikroorganismen
erzeugt?) existiert generell nicht. Deshalb favorisieren Union und SPD
folgende Lösung: Damit tierische Produkte künftig das Label „ohne
Gentechnik“ tragen können, sollen Tierarzneimittel, Zusatzstoffe und
Enzyme keine Rolle mehr spielen, sondern einzig Futterpflanzen. Wenn die
Futterkomponenten Soja oder Mais konventionell angebaut wurden, soll auf
Milch, Fleisch und Eiern die Auslobung „ohne Gentechnik“ stehen dürfen.
Dr. Roloff vom BUND: „ Wir begrüßen die
Initiative der Bundesregierung, durch eine Novellierung der „Neuartige
Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung“ für Verbraucherinnen
und Verbraucher mehr Transparenz beim Kauf tierischer Produkte
herzustellen, schlagen aber eine andere Kennzeichnung vor:„hergestellt
ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen“. Damit würden die
VerbraucherInnen die Auskunft erhalten, die sie brauchen, um mit ihrer
Kaufentscheidung Einfluss auf den Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen zu nehmen. Und Bundesregierung und Abgeordnete würden nicht
länger dem Vorwurf der „Verbrauchertäuschung“ ausgesetzt sein. Denn die
Kennzeichnung „hergestellt ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen“
hält exakt das, was sie verspricht.“
Rückfragen: Dr. Burkhard Roloff,
BUND-Landesverband, Tel.: 0385/565470 bzw. 0176 25190600